also ich habe irgendwie ein verständissproblem zu der GBR??
ich schreibe morgen eine Klausur zum Thema Handels und Gesellschaftsrecht. Ich gehe davon aus, dass das Thema GBR drankommt aber ich komme da etwas durcheinander.
Was braucht man alles für eine Gbr und wie haftet diese??
meines Wissen nach haftet eine Gbr nach §128 HGB und zur gründung braucht man kein schriftlichen Vertrag dass weiss ich auch. Was mich aber verunsichert ist der §145?? ist er relevant zur gründung einer Gbr??
Respekt! Du bist ein mutiger Kerl, wenn du morgen früh eine GbR-Klausur schreibst und offenbar noch nicht mal die Grundzüge kennst.
Was braucht man alles für eine Gbr und wie haftet diese??
Man braucht einen Vertrag. Nicht mehr und nicht weniger. Einen Gellschaftsvertrag mit dem in § 705 BGB beschriebenen Inhalt.
meines Wissen nach haftet eine Gbr nach §128 HGB
§ 128 HGB gilt direkt nur für die oHG (bzw. KG); für die GbR gilt die Vorschrift zwar auch, aber ANALOG. Das muss man auch so schreiben: § 128 HGB analog. Im Übrigen darfst du nicht vergessen, dass auch die GbR selbst für ihre Verbindlichkeiten haftet. Man kann auch direkt gegen eine GbR vorgehen und sie in Anspruch nehmen.
und zur
gründung braucht man kein schriftlichen Vertrag dass weiss ich
auch.
Aber einen Vertrag schon. Also eine Einigung.
Was mich aber verunsichert ist der §145?? ist er
relevant zur gründung einer Gbr??
Gründung einer GbR ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Der kann sich nach den §§ 145, 147 BGB richten. Das ist kein Gesellschaftsrecht, das ist BGB-AT.
Levay