Muss ich tatsächlich Türen streichen, Tapeten runter reißen, streichen, wenn ich aus meiner Genossenschaftswohnung ausziehe?
Ich habe meine Wohnung gekündigt, da ich in eine andere Stadt ziehen will. Die Wohnung habe ich 1 Jahr bewohnt. Habe alles frisch gestrichen. Die Türen wurden schon länger nicht mehr gestrichen.
Nun hat der Sachbearbeiter der Stadtbau Würzburg ein Protokoll erstellt, was ich alles an der Wohnung machen muss, damit ich meine Kaution zurück bekomme. Das ist sehr viel…ja die komplette Wohnung muss renoviert, bzw. bezugsfertig gemacht werden.
Ich habe das Protokoll unterschreiben müssen.
Ist das wahr, muss ich wirklich so viel machen? Ein paar Freunde von mir meinten nein - ich weiß nicht Recht!
Nein. Du mußt nicht renovieren, wenn Du das erst vor einem Jahr bei Deinem Einzug getan hast und die Wände natürlich nicht abgenutzt und schmutzig aussehen. Selbst eine farbige Wand in Rot o.ä. mußt Du nicht weiß streichen. Darüber gibt es bereits Gerichtsurteile. Setz Dich schriftlich mit Deinem Vermieter in Verbindung und schildere nochmal den Sachverhalt. Geh mal in eine Buchhandlung und schau in ein Mietrechtsbuch und notiere Dir die Paragrafen die dies belegen.
Ein Urtei besagt z.B. folgendes:
Mieter können nicht mit einer Klausel im Mietvertrag zu einer Renovierung beim Auszug verpflichtet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte in einer Entscheidung vertragliche Verpflichtung der Mieter zu einer Endrenovierung für unwirksam.
Die Klausel stelle auch dann eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, wenn er während der Wohnzeit keine laufenden Schönheitsreparaturen durchführen müsse. Die Bundesrichter beanstandeten, dass die Endrenovierung unabhängig vom Abnutzungsgrad der Wohnung gelte. Damit hatte die Klage eines Mieters aus Bremen in letzter Instanz Erfolg (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 316/06).
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen Viel Glück!!!
Hallo,
was Du renovieren musst steht normalerweise im Mietvertrag. Nach 1 Jahr dürfte das nicht soviel sein.
Evtl. beim Mieterverein oder einem Anwalt nachfragen.
Gruß
Udo
Zunächst einmal musst du ganz sicher nicht die Türen streichen und die Tapete auch nicht abreißen, dies ist ja schon eine Frechheit!
Selbst ob du überhaupt streichen musst, die vorhandene Tapete, ist eine Zustandsfrage. So wie du schreibst hast du vor einem Jahr erst alles neu renoviert!? Wenn dem so ist und keine Wandmalereien oder Kinderkrickeleien an der Wand sind ist dies nämlich auch schon kaum zulässig dich dazu zu verpflichten.
Die suchen wohl einfach nur einen günstigen Sanierer. Sollte derartige Klauseln im Mietvertrag stehen…bei Auszug alles in weiß etc. ist das alles unwirksam und rechtswiedrig!
Was die Kaution betrifft müssen sie dir diese also aushändigen, auch wenn du nicht renovierst. Renovierungen sind Aufgabe des Eigentümers…lediglich Schönheitsreparaturen sind zulässig…in Wohn und Schlafräumen alle 5 Jahr in Küche und Bad alle 3 Jahre!
Sie haben aber das Recht, sich mit der Kautionsrückzahlung bis zu 6 Monate Zeit zu lassen.
ich meine, du musst das alles nicht machen. Es müsste ja auch vor deinem EInzug ein solches Protokoll erstellt worden sein, aus dem hervorgeht, was bei deinem EInzug getan war und was nicht.
Allerdings bin ich absoluter Laie und würde dir daher raten, dich beim Mieterschutzbund kundig zu machen.
Es kommt darauf an, was in Ihrem Mietvertrag steht und was in Ihrem Übergabeprotokoll bei Ihrem Einzug festgehalten wurde. Wenn Sie die Wände bei Ihrem Einzug gestrichen haben, müssen Sie nach einem Jahr noch nicht wieder streichen. Es sei denn, Sie haben Farben gewählt, die es einem Nachmieter schwer machen, mit z… roten, knallgelben oder ähnl. zu wohnen. Türen gehören normalerweise nicht zu Ihrer Aufgabe.
Herta Bassauer
also, generell würde ich als laie deinen freunden zustimmen: da du vor einem jahr anscheinend deie wohnung unenoviert übernommen hast, wäre es jetzt nach einem jahr seltsam, wieder alles renovieren zu müssen.
aber: was steht genau dazu in deinem vertrag?
und welche mängel/ schäden stehen im protokoll?
wenn du zb gaaaaaaaaanz viel geraucht hast, deine katzen die tapete abkratzten oder du die ganze wohnung in tiefem dunkelblau gestrichen hast, kann durchaus ein berechtigter anspruch bestehen, dass du trotz der kurzen wohnzeit nochmals ran musst.
Hallo,
nein, was Sie schildern geht eindeutig weit über die Pflichten eines Mieters hinaus. Schon allein das Streichen der Wände ist ja neuerdings durch die Rechtsprechung in Frage gestellt worden.
Schade, dass Sie das Protokoll unterschrieben haben, dazu bestand keinerlei Verpflichtung.
Ich rate Ihnen unter diesen Umständen dringend, ganz dringend, sich professionelle Hilfe zu nehmen z.B. durch den Mieterschutzverein. Das sind echte Profis, es kostet nicht viel, ich denke, gegen eine Genossenschaft und ihren Apparat im Hintergrund haben Sie sonst keine Chance!
Viel Erfolg.
Grüße, Zita
Hallo,guten Tag
Richten Sie sich nach den Mietvertrag.Haben Sie die Türen schon so übernommen?.
Sie haben doch ein Miet Protokoll als Sie einzogen ?.
Nach einem Jahr ist es nicht üblich das die Türen gestrichen werden müssen.
Lassen Sie sich kein x für ein u vormachenm.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Hallo, ich habe die Wohnung so übernommen, da eine Bekannte von mir vorher die Wohnung bezogen hat. Dann hab ich für mich renoviert…sprich, die Tapeten hauptsächlich weiß bzw. dezent gelb gestrichen. Ich bin Nichtraucherin…also, da hat sich nix sonderlich am Weiß geändert.
Nun, im Protokoll steht immer das selbe…streichbereit richten und Türen streichen…nun ist es so, dass ich mich absprechen kann mit meiner Nachmieterin (wie ich damals mit meiner Bekannten), was sie gemacht haben will. Da wir uns nicht kennen, möchte sie natürlich alles laut Protokoll…
es kommt immer drauf an, was im Mietvertrag steht und wie dieses formuliert wurde.
Deswegen sollte man bei Streitigkeiten den Mieterverein
aufsuchen.
In der Regel muss eine Wohnung nicht durchrenoviert werden, wenn diese nicht komplett renoviert bezogen wurde, da dies zum Nachteil des Mieters gereicht.
In einem Jahr dürfte die Wohnung nicht abgewohnt sein und nicht komplett renovierungsbedürftig sein.
Von daher dürften die Freunde Recht haben.
Bei derartigen Wohnungsbegeheungen/Übergaben immer einen Zeugen dabei haben!
Gerade bei derartigen Gesellschaften, kommt man aber als Mieter allein nicht weit - deswegen der Rat sich fachliche Unterstützung zu suchen.
egal ob Genossenschaftswohnung oder eine andere Wohnung, die Pflicht zu Schönheiitsreparaturen richtet sich grundsätzlich nach den Regeln im Mietvertrag.
Zwar können im Mietvertrag die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt werden, d.h. der Mieter muß sie vornehmen, es gibt jedoch allgemeine Begrenzungen.
Hierzu gehört u.a. das die Schönheitsreparaturen in der Regel erst nach 3, 5, oder 7 Jahren nach Mietbeginn fällig werden, abhängig vom jeweiligen Raum.
Wenn Du also erst ein jahr in der Wohnung gewohnt hast, sind die Arbeiten eigentlich nboch nicht fällig, vorausgesetzt die Arbeiten sind überhaupt im MV wirksam auf Dich abgewälzt worden.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Wohnung so von Dir abgewohnt wurde, das die Arbeiten schon jetzt fällig sind. Dies dürfte zumindest für die Tapeten nicht gelten.
Zwar mögen die Türen schlecht aussehen, eine neue Lackierugn dürfte trotzdem nicht von Dir gefordert werden können. Es wäre insoweit hilfreich, wenn Du Zeugen dafür hättest, dass die Türen schon bei Mietbeginn keine anständige Lackierung aufgewiesen haben.
Eine Renovierungsverpflichtugn dürfte auch durch das Protokoll vereinbart worden sein. Es ist zwar ein Fehler gewesen dieses zu unterschreiben (niemand kann einen zu einer Unterschrift zwingen), aber in der Regel begründen solche Protokolle keine neue Verpflichtung. Wenn das Protokoll vorgefertigt war, also man gewisse Dinge nur ankreuzen musste, dann stellt es eine allgemeine Geschäftsbedingung dar, für die strengere Regeln gelten. Eine Regelung im Protokoll, die die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch Dich regelt, dürfte dann unwirksam, weil überraschend sein.
ale ehemaliger Mieter einer Genossenschaftswohnung kann ich dir Folgendes mitteilen:
In deinem Mietvertrag sollten Fristen zur Renovierung der Räume deiner Wohnung angegeben sein. Wenn du während deiner Mietzeit die Fristen eingehalten hast und auch unmittelbar vor Kündigung der Wohnung kein Raum renoviert werden musste, bist du nicht weiter verpflichtet, die sogenannten Schönheitsreparaturen nochmals auszuführen bzw, ausführen zu lassen.
Für mich ist allerdings unverständlich , warum du für eine Genossenschaftswohnung eine Mietkaution bezahlen musstest. Ich habe entsprechend der Größe meiner damaligen Wohnung Genossenschaftsanteile erworben, die für ich mit Sperrfrist auf einem Konto eingezahlt habe.
Dies ist und ersetzt keine Rechtsauskunft und deshalb möchte ich dich bitten, in jedem Fall einen Mieterverein
oder einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen.