Nehmen wir mal an die Person x hat den Weg zur Arbeit immer mit dem Fahrrad zurrückgelegt,weil kein Auto vorhanden und diese Person eh gerne mit dem Rad fährt. Jetzt ist allerdings das Rad defekt und kann nicht repariert werden,weil kein Geld da ist. Der Arbeitgeber hat nämlich schon 2 Monate kein Lohn bezahlt. Ist die Person x jetzt verpflichtet zu Fuß zur Arbeit zu kommen? Ein Weg beträgt 30km.
Bus und Bahn können auch nicht benutzt werden,weil keine Mittel da sind um diese zu bezahlen.
Nehmen wir mal an die Person x hat den Weg zur Arbeit immer
mit dem Fahrrad zurrückgelegt,weil kein Auto vorhanden und
diese Person eh gerne mit dem Rad fährt. Jetzt ist allerdings
das Rad defekt und kann nicht repariert werden,weil kein Geld
da ist.
Das ist „Privatangelegenheit“ des AN.
Der Arbeitgeber hat nämlich schon 2 Monate kein Lohn
bezahlt.
Dann muß der AN rechtliche Schritte einleiten, um den AG in Verzug zu setzen.
Ist die Person x jetzt verpflichtet zu Fuß zur Arbeit
zu kommen?
Wenn der AN am Arbeitsverhältnis festhalten will und weiterhin Anspruch auf Lohnzahlung haben will: JA
Ein Weg beträgt 30km.
Privatsache
Bus und Bahn können auch nicht benutzt werden,weil keine
Mittel da sind um diese zu bezahlen.
Privatsache.
Wenn der AN so klamm ist, kann er zur Überbrückung Grundsicherung beantragen, die dann zurückgezahlt werden muß, wenn der Lohn nachgezahlt wird.
&Tschüß
Schönen Dank erstmal für die Antworten. Wo bitte wird denn Grundsicherung beantragt? Bei der Agentur für Arbeit wurde schon gefragt,doch die kennen so etwas nicht.
Schönen Dank erstmal für die Antworten. Wo bitte wird denn
Grundsicherung beantragt? Bei der Agentur für Arbeit wurde
schon gefragt,doch die kennen so etwas nicht.
Ist je nach Bundesland unterschiedlich. Der AN sollte mal bei der Gemeinde nachfragen.