Welche Pflichten bestehen beim Besitzen eines Hundes ohne Halter zu sein?

Nach einer Trennung von Person A wurde ein Hund auf Person B übertragen. Der Hund ist bei Person B gemeldet. Diese zahlt Steuer und Haftpflicht. Nun lebt der Hund seit einigen Jahren bei Person C. Person B möchte weiterhin wegen evtl. Streitigkeiten alles bei der Zahlpflicht belassen ohne dies weiter ausdiskutieren zu müssen. Welche Pflichten hat Person B besonders in Bezug auf Arztkosten usw.

Bitte nur um fachliches Wissen!

Und B ist sich sicher, am Ort von Person C wird die gleiche Hundesteuer erhoben weil es die gleiche Gemeinde/Stadt ist ?

Und „lebt bei C“ bedeutet was genau ?
Geschenkt, zur Pflege oder „Dauerleihgabe“ ?

Ja ist ist alles am selben Ort. Würde es durchaus als Dauerleihgabe bezeichnen. Daran wird sich auch nichts ändern!

Ich glaube nicht, dass sich das rechtlich einfach so mal eben lösen lässt. Ich habe zufällig gerade die fixen Kosten für meinen kleinen, aber bis auf Pillepalle (Scherbe im Fuß, Augenentzündung durch Fremdkörper) gesunden Hund durchgerechnet.
Hundesteuer und Haftpflicht machen 210, -€ pro Jahr aus.
Die Tierarztbesuche (die kleinen Malessen, Impfungen, Mittel gegen Würmer, Zecken- und Flohvorbeuge und damit verbunden jeweils vierteljährlich eine Art Grunduntersuchung) machen pro Jahr ca. 250,- € aus.
Futter pro Monat habe ich nicht ermittelt, schätze es aber auf ca. 30, -€ samt Kiki wie Leckerli.
Eine große Schwierigkeit beim rechtlich „sauberen“ Klären sehe ich darin, dass Du und nicht der rechtlich zuständige Halter des Hundes sich um Tierarztbesuche oder Art und Qualität des Futters sowie Kiki kümmerst. Das sind Angelegenheiten, über deren Kosten ja letztendlich Du bestimmst.
Indem Du Tierarztbesuche für nötig hältst oder nicht und wie Du den Hund fütterst.
Eine Dauerleihgabe in Form eines Lebewesens muss ja besondere emotionale Hintergründe haben. Das kann aber ja nicht heißen, dass der Halter von einem Großteil der finanziellen Verpflichtungen (Tierarzt, Futter) für seinen Hund dauerhaft befreit ist.
Das Konstrukt kommt mir ziemlich nachteilig für Dich vor.
Wenn ich die Kosten außer Steuer und Haftpflicht für meinen Hund pro Jahr hochrechne, komme ich auf 610,- €.
Das sind ca. 50, - € im Monat. Außerdem beschäftigst Du Dich mit dem Hund, gehst mit ihm spazieren und kümmerst Dich halt.
Was hast Du unter „fachlichem“ Wissen erhofft? Es gibt keine Regelungen für Hunde, die eine Art Dauerleihgabe sind.
LG
Amokoma1

Für "Dauerleihgabe (auch von Tieren) gibt’s ja sogar eine Regelung im BGB.

Danach trägt der Ausleiher die " gewöhnlichen " Kosten, bei Tieren ist das Futter erwähnt.

Gewöhnliche Kosten sind die Kosten die eben gewöhnlich, d.h. regelmäßig anfallen.
Futter ist ein Beispiel. Dazu gehören aber auch regelmäßige Impfungen.

Nicht aber OPs nach schweren Krankheiten oder Unfällen. So etwas ist nicht gewöhnlich oder regelmäßig, es ist sogar das Gegenteil davon, es geschieht plötzlich und unerwartet.

Heißt hier wohl, teure Tierarztrechnungen kämen zu Dir als Eigentümer des Tieres.
Und übrigens, auch nach der Vorschrift „Handeln ohne Auftrag“ kann der Ausleiher im Notfall so handeln, wie Du es vermutlich getan hättest, also eine Not-OP veranlassen ohne Rücksprache mit Dir.

MfG
duck313