Welche Pflichten habe ich als Zeugin ?

Lieebe Midglieeder

ich habee ein probleem undzwar ich muss als Zeugee ausagen & ich weiss nich was ich für rechte als zeugin habe !

z.b.

Kann ich die aussage verweigern ?

Damit sie nich denken das es sich um Mord handelt es handelt sich um sachbeschädigung
nur möchte ich meinem freund nix anhängen da ich nich weis ob er es war oder nich da ich nich richtig aufgepasst hatte & deshalb will ich in nich belassten !

doch ich denke die polizei wird mir nich glauben da ich ja dabei war !

& man mich auch gesehen hat !

Können sie mich zwingen irgendetwas zu sagen ?
oder kann ich auch einfach nichts sagen ?

Dankee schon mal im vorraus wenn sie Antworten :smile:

Hallo,

du hast grundsätzlich nur dann ein zeugenisverweigerungsrecht, wenn es sich um einen angehörigen (verwandten oder ehemann) handelt und musst dich nicht selbst belasten. ansonsten musst du spätestens bei einer richterlichen vernehmung aussagen. wenn du also bei der polizei nicht aussagst, kann es sein, dass sie dich zu einem richter bringen, da musst du aussagen, oder bei der gerichtsverhandlung, da auch.

Gruß Helmi