Welche Pflichten hat der Eigentümer eines Kfz

Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, jemand wollte folgendes Konstrukt einrichten:

  1. Person A gibt Person B Geld, um für ihn ein Auto zu kaufen, B ist Käufer und steht im Kaufvertrag und auch im Fahrzeugbrief.

  2. A ist Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer. A ist Benutzer des Autos mit seltener Nutzung durch B.

Entstehen für A als Eigentümer irgendwelche Nachteile oder Risiken?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

Beste Grüße
Sven

Hallo!

Spontan würde ich sagen, Eigentümer ist B, nicht A.

Sollte Dieser das Auto verkaufen/ abmelden/ … , hätte A sicher Schwierigkeiten, dies zu beeinflussen.

Welche Vorteile kann denn eine solche Konstellation haben?

Grüße!

Hallo!

Spontan würde ich sagen, Eigentümer ist B, nicht A.

Ebenso spontan: Nein. A gibt B Geld, damit B für A ein Auto kauft. Damit wird A Eigentümer.

Sollte Dieser das Auto verkaufen/ abmelden/ … , hätte A
sicher Schwierigkeiten, dies zu beeinflussen.

Das wiederum stimmt auffallend. Sollte es zum Streit kommen, hätte B zwei starke schriftliche Indizien für seine Eigentümerposition in der Hand.

Welche Vorteile kann denn eine solche Konstellation haben?

Gute Frage, da schließe ich mich an!

Guten Tag,
soviel wie ich weiss: Gehört demjenigen das Fahrzeug, welcher im KFZ-Brief eingetragen ist. Er kann es jederzeit meines Wissens verkaufen. Der Fahrzeughalter ist immer für eventuelle Mängel oder Verkehrsverstöße verantwortlich, wenn er es nicht anders beweisen kann.
gruß ginap

Leider nicht
Hallo,

soviel wie ich weiss: Gehört demjenigen das Fahrzeug, welcher
im KFZ-Brief eingetragen ist.

Das ist leider falsch. Das Fahrzeug gehört dem Eigentümer, und das ist nicht notwendigerweise der, der im Brief steht.

Er kann es jederzeit meines Wissens verkaufen.

Verkaufen kann es der Eigentümer.

Der Fahrzeughalter ist immer für eventuelle Mängel

Dafür ist erstmal der jeweilige Nutzer verantwortlich. Erst dann der Halter.

oder Verkehrsverstöße verantwortlich, wenn er es nicht
anders beweisen kann.

Das ist Unsinn. Jeder ist ausschließlich dafür verantwortlich, was er selber tut oder unterlässt. Für Verkehrsverstöße haftet der, der sie begangen hat.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo!

Spontan würde ich sagen, Eigentümer ist B, nicht A.

Ebenso spontan: Nein. A gibt B Geld, damit B für A ein Auto
kauft. Damit wird A Eigentümer.

Eigentümer eines KFZ ist doch derjenige, der im Fahrzeugbrief eingetragen ist, also B. Wer Geld dafür gibt, ist irrelevant.

Oder?

Bombadil2

Hallo,

Das ist Unsinn. Jeder ist ausschließlich dafür verantwortlich,
was er selber tut oder unterlässt. Für Verkehrsverstöße haftet
der, der sie begangen hat.

das gilt nicht für den „ruhenden Verkehr“. Da wird im Zweifelsfall der Halter zur Kasse gebeten.

Gruß, Niels

Hallo,

Das ist Unsinn. Jeder ist ausschließlich dafür verantwortlich,
was er selber tut oder unterlässt. Für Verkehrsverstöße haftet
der, der sie begangen hat.

das gilt nicht für den „ruhenden Verkehr“. Da wird im
Zweifelsfall der Halter zur Kasse gebeten.

Aber eben nicht für den Verstoß an sich: http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/halterhaftu…
Das wäre nämlich verfassungswidrig - niemand darf für etwas bestraft werden, was jemand anders gemacht hat.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

Eigentümer eines KFZ ist doch derjenige, der im Fahrzeugbrief
eingetragen ist, also B.

Nein. Lies mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief#Eigentums…

Wer Geld dafür gibt, ist irrelevant.

Kommt ganz drauf an. Wenn Dir Deine Oma das geld für’s Auto gibt, ist es nicht ihrs (sie wollte Dir das Geld ja schenken). Wenn Dir Dein Kumpel das Geld gibt, das Auto für ihn zu kaufen, ist es seins. Wenn der Angestellte vom Autohändler dem Autoverkäufer Geld gibt, gehört das Auto dem Autohaus.

Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo zusammen,
Danke schonmal für die rege Diskussion. Ich sehe gerade, dass ein Streitpunkt die Eigentumsverhätlnisse sind. Ich habe mich leider veschrieben (ich musste alles 3 mal schreiben, bis es endlich im Forum stand):

  1. Person A gibt Person B Geld um für A ein Auto zu kaufen. B ist Eigentümer, steht im Kaufvertrag und auch im Fahrzeugbrief.

  2. A ist Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter. A nutzt das Auto vorrangig. B nur sehr selten.

Entstehen Person B (!) Nachteile durch das Eigentum am Kfz?

Sinn des ganzen ist, dass A auf diese Weise ein Auto zur Verfügung hat, dass A sich nicht offiziell selbst kaufen können dürfte (faktisch aber kann).

Entschuldigt bitte diesen sinnentstellenden Fehler. Vielleicht könntet ihr trotzdem noch einmal darauf eingehen.

Vielen Dank
Sven

Hallo nochmal!

Sinn des ganzen ist, dass A auf diese Weise ein Auto zur
Verfügung hat, dass A sich nicht offiziell selbst kaufen
können dürfte (faktisch aber kann).

Hm, etwa weil jemand über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des A getäuscht werden soll? Vielleicht jemand, der für die Auszahlung sozialer Gelder verantwortlich ist?

Dann ist das, was A macht, „Betrug“, und das, was B macht, „Beihilfe zum Betrug“. Beides kann sehr unangenehme Konsequenzen haben.

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Auf den ersten Blick fällt mir auf, adss A wahrscheinlich mehr Versicherungsprämie zahlen muss, weil er einen Mitbenutzer B hat.
Manchmal ist es auch von Vorteil, wenn nicht der eigentliche Eigentümer der Versicherungsnehmer/Halter ist. so kann ein auto auf die schwerbehinderze Oma zugelassen werden - und eventuell dann steuerfrei (ich glaub, es sind Steuern - ?) gehalten werden. Das spart dann doch einige hundert € im Jahr.

Rätsel…

Hallo,

soviel wie ich weiss: Gehört demjenigen das Fahrzeug, welcher
im KFZ-Brief eingetragen ist.

Das ist leider falsch. Das Fahrzeug gehört dem Eigentümer, und
das ist nicht notwendigerweise der, der im Brief steht.

Er kann es jederzeit meines Wissens verkaufen.

Verkaufen kann es der Eigentümer.

Ich dacht, verkaufen kann der, der den FAHRZEUGBRIEF BESITTZ…

Ich dacht, verkaufen kann der, der den FAHRZEUGBRIEF
BESITTZ…

Der kann das Auto verkaufen. Ob er es auch verkaufen darf, ist nicht gesagt. Der Käufer könnte aber gutgläubig Eigentum erwerben.