Welche pflichten hat verkäufer bei gewährleistung

Hallo.
Ich habe eine Frage zur Sachmängelhaftung / Gewährleistung.
Wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Also:
Ein Kunde hat bei myby ein Telefon gekauft. Nach kurzer Zeit (ca. 1 Monat) fällt ihm auf, dass dieses Telefon einen Defekt hat. Wenn auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen wird, zeigt das LCD des Telefons nicht die aktuelle sondern die davor vorhandene Anzahl der abgehörten Nachrichten an (Anzeige sollte z. B. sein 2 / 4 (bedeutet zwei neue von insgesamt 4 Nachrichten. Das defekte Telefon zeigt in diesem Falle 0 / 2 an). Man sieht zwar, dass neue Nachrichten hinterlassen wurden, da ein Lämpchen blinkt, die Anzeige stimmt aber wie beschrieben nicht.
Im Rahmen der Gewährleistung (ca. 2 1/2 Monate sind seit Kauf vergangen) müsste myby das Telefon doch entweder umtauschen oder reparieren oder?
myby bietet die Rückabwicklung des Kaufes an.
Doch kostet das Telefon inzwischen 5 Euro mehr. Wenn der Kunde den Kauf also rückabwickelt und das Telefon erneut bestellt, zahlt er 5 Euro drauf.
Kann myby nur die Rückabwicklung anbieten oder kann der Kunde auf Austausch oder Reparatur bestehen?

Vielen Dank für die Hilfe.
Grüße
itzibitzi

Hallo,

Kann myby nur die Rückabwicklung anbieten oder kann der Kunde
auf Austausch oder Reparatur bestehen?

http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Gruß

S.J.