Welche Position bei Kleinunternehmer

Hallo,

Ich habe ein kleines Nebengewerbe als Kleinunternehmer nach §19UStG

Ich möchte jetzt visitenkarten machen lassen und auch gerne eine „Position“ verwenden.

„Inhaber“ darf ich ja nicht verwenden, da ich nicht im HRG eingetragen bin.
Wie siehts da mit „Geschäftsführer“ oder „Geschäftsleitung“ aus?

gruß feder

Ich möchte jetzt visitenkarten machen lassen und auch gerne eine „Position“ verwenden.

Wozu ? Da Du eine Personengesellschaft hast, muß doch Dein Name im Firmennamen erscheinen. Damit ist doch klar, dass Du der Inhaber bist.

Ich möchte jetzt visitenkarten machen lassen und auch gerne eine „Position“ verwenden.

Wozu ? Da Du eine Personengesellschaft hast,

Woher weisst Du das?

„Inhaber“ darf man verwenden bzw.muss man verwenden.
Ich verstehe nicht ganz,wie du drauf kommst, dass man das nicht darf.

Wozu ? Da Du eine Personengesellschaft hast,

Woher weisst Du das?

Ich weiß es nicht. Aber ein Kleinunternehmen im Nebengewerbe als Kapitalgesellschaft halte ich für beliebig unwahrscheinlich.

Ich weiß es nicht. Aber ein Kleinunternehmen im Nebengewerbe
als Kapitalgesellschaft halte ich für beliebig
unwahrscheinlich.

Eine Personen gesellschaft sind aber mindestens 2 Personen.

wie wäre es mit „Unternehmer“! Namen sind Schall und Rauch - aber wer hier protzen will, hat es wohl nötig - Überzeugen Sie mit Leistung!

E.

2 Like

wie wäre es mit „Unternehmer“! Namen sind Schall und Rauch -
aber wer hier protzen will, hat es wohl nötig - Überzeugen Sie
mit Leistung!

E.

Hallo E.
Sorry, aber hier ist ein Expertenforum - und da sollte es nicht angeprangert werden, wenn eine sachliche Richtigstellung von Begrifflichkeiten erfolgt.

S.

2 Like

Hallo E.
Sorry, aber hier ist ein Expertenforum - und da sollte es
nicht angeprangert werden, wenn eine sachliche Richtigstellung
von Begrifflichkeiten erfolgt.

Naja, aber Unternehmer ist nun mal der richtige Begriff…oder noch genauer: Einzelunternehmer.

Hi !

Je nach Sparte sind zulässig/üblich

  • Inhaber
  • Ansprechpartner
  • Geschäftsführer
  • Service-Techniker
  • Bäcker Ihres Vertrauens
  • … manager (Sales, …)
  • chief …
  • Außendienst

BARUL76

Richtig, und nicht „Personengesellschaft“ wie oben geschrieben, worauf ich dann ja hinwies.

Wahrscheinlich noch richtiger:
nichtkaufmännisches Einzelunternehmen

Wenn Du ein Einzelunternehmer bist, musst Du den Namen mit in den Namen des Gewerbes nehmen.

Damit ist klar, dass Du derjenige welche bist.

Da noch eine Position Geschäftsführer mit rein zu nehmen hört sich sehr hochtrabend an.

Ich habe die Bezeichnung meines Gewerbes mit meinen Namen und darunter die Kontaktdaten.

Man kann zu Beginn auch gut Visitenkarten bei vistaprint bestellen (das bisschen Werbung auf der Rückseite stört mich nicht).

Da gibt es auch Visitenkartenaufkleber und personalisiertes Briefpapier.

veraltetes Wissen § 15a, 15b GewO aufgehoben
Hi !

Wenn Du ein Einzelunternehmer bist, musst Du den Namen mit in
den Namen des Gewerbes nehmen.

Seit die §§ 15a und 15b GewO (Gewerbeordnung) zum 24.03.2009 ersatzlos gestrichen worden sind, besteht eine solche Verpflichtung nicht mehr. Jeder kann seinen Betrieb daher unter Personen-, Sach-, oder Fantasienamen betreiben.

BARUL76

Das ist mir neu. Mein Gewerbe besteht schon länger.

Aber muss man als Einzelunternehmer noch einen offiziellen Posten auf der Visitenkarte haben? Finde ich hochgestochen.