Welche Positionen zu welchen Anteilen?

Hallo,

hat jemand vielleicht einen Link zu einer Auflistung, welche Kostenpositionen wie umgelegt werden?? Manche Positionen werden ja scheinbar auf die die Anzahl der Wohnungen, andere auf die QM-Größe (vermietet/Gesamtfläche des Hauses), wiederum andere auf die Nutz-/Heizfläche und weitere direkt umgelegt (wenn zB Wasser-/Heizmessung gegeben ist).

Hier: http://bundesrecht.juris.de/betrkv/ finde ich dazu leider nichts.

Ich suche sowas zur Erstellung der BKA für Mehrfamilienhäuser.

Danke und liebe Grüße
Julian

Hallo Julian,
dazu kenne ich keine gesetzeskonforme Antwort.
Ich würde das nach Empfinden lösen.
Heizung = qm bzw. Zähler
Wasser = pro Kopf bzw. Zähler
Müllabfuhr = pro Kopf
Grundsteuer, Versicherungen = qm
Schornsteinfeger = Anzahl der Wohnungen bzw Schornsteine pro Wohnung
usw.
LG
R.

hat jemand vielleicht einen Link zu einer Auflistung, welche
Kostenpositionen wie umgelegt werden?? Manche Positionen
werden ja scheinbar auf die die Anzahl der Wohnungen, andere
auf die QM-Größe (vermietet/Gesamtfläche des Hauses), wiederum
andere auf die Nutz-/Heizfläche und weitere direkt umgelegt
(wenn zB Wasser-/Heizmessung gegeben ist).
Hier: http://bundesrecht.juris.de/betrkv/ finde ich dazu
leider nichts.
Ich suche sowas zur Erstellung der BKA für Mehrfamilienhäuser.
Danke und liebe Grüße
Julian

danke (owT)

vielen dank und schönes wochenende

„nach Empfinden lösen“ - dass das furchtbar ins Auge geht, ist eigentlich schon vorprogrammiert …

Bei einer Betriebskostenabrechnung sind zu beachten:
> Gesetz/BGB, Betriebskostenverordnung, Heizkostenverordnung und natürlich die mietvertraglichen Vereinbarungen (soweit sie WIRKSAM getroffen wurden)
> nicht zu vergessen auch: die umfangreiche Rechtsprechung
… damit die Betriebskostenabrechnung den Inhalts- und Formvorschriften entspricht und nicht etwa „nicht ordnungsgemäß“ = unwirksam ist
> keine ordnungsgemäße Abrechnung bis spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums = Vermieter mit Nachforderungen ausgeschlossen > § 556 BGB !!!

  1. § 556a BGB
    http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html
    d.h. wurde mietvertraglich nichts anderes vereinbart, dann sind die Kosten vorbehaltlich anderer Vorschriften nach m²-Wohnflächenanteilen umzulegen

  2. andere Vorschriften = Heizkostenverordnung
    d.h. „warme“ Betriebskosten (Heizung, Kosten der Warmwasserbereitung) sind zwingend verbrauchsabhängig abzurechnen - jedoch dabei von jeweiligen Gesamtkosten mind. 30/max. 50 % als Grundkosten nach Flächenanteilen und mind. 50/max. 70 % verbrauchsabhängig nach gemessenen Vebrauchsanteilen - soweit keine Ausnahme zutrifft oder WIRKSAM eine abweichende Verteilung vereinbart wurde
    > dazu ggfs. Berücksichtigung einer nur zeitanteiligen Nutzung (nach anteiligen GZT/Gradzahltagen gemäß VDI-Tabelle)

  3. direkte Umlage = Nutzereinzelkosten
    z.B. Müllgebühren für eigene Mülltonne gemäß Einzelabrechnung des Ver-/Entsorgers

Gesetztestexte > Betriebskostenverordnung, Heizkostenverordnung, Wohnflächenverordnung (wie sind die anteiligen m² zu ermitteln?), etc. - z.B. unter:
http://www.nebenkosten.org/bestimmungen.php?tit=Gese…

weitere Infos z.B.
http://www.eddi24.de/
> Musterabrechnungen mit GZT-Tabelle > klick auf „mehr >“ (Heizkostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung)

einer von etlichen im Netz zu findenen (kostenlose) Leitfäden
http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-mietrecht-n…

ein sehr umfassendes Skript
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/cms/upload/PDF/S…

oder sehr empfehlenswert vom Preis-/Leistungsverhältnis - 5 Euro
> auch für Vermieter (trotz des Negativ-Titels „Die zweite Miete“)
> denn das alles prüft i.d.R. der Mieter(bund) ab
http://www.mieterbund.de/verlag/br_zweite_miete.html

Eine wirklich einwandfreie und „ordnungsgemäße“ Betriebskostenabrechnung setzt sehr viel Wissen samt Kenntnis der jeweils aktuellen Rechtssprechung voraus.
Ggfs. macht es Sinn, sich von einer Abrechnungsfirma (am besten vor Ort) helfen zu lassen > die Kosten der eigentlichen Abrechnungserstellung gehören bei den verbrauchsabhängig zu berechnenden Betriebskosten zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Der eigentliche Aufwand ist aber das Ermitteln der Grunddaten (Einsicht in alle Mietverträge), der in der jeweiligen Abrechnung zu berücksichtigenden Verbrauchs-/Flächenanteile, Kosten, Vorauszahlungen. DAS macht aber i.d.R. keine Abrechnungsfirma (außer Verbrauchsmessung/-ermittlung wenn sie damit beauftragt ist = ebenfalls umlegbare Betriebskosten) - diese Angaben muss der Vermieter selbst „liefern“ - und letztendlich bleibt auch immer der Vermieter für die Korrektheit seiner Angaben verantwortlich.

Nun denn: viel Stoff zum Einlesen - lass den Kopf nicht hängen!

Lieber Rudi,

vielen Dank und ein Sternchen für die vielen Tipps und Links!

Werde mich gleich mal durchwältzen :smile: und bei Rückfragen ggf. nochmal melden.

mfG
Julian