Welche Prozeßkosten kann Kläger geltend machen?

Guten Tag,

vor dem Amtsgericht darf man sich bekanntlich selbst vertreten, resp. eine Klage einreichen.

Wenn A nun mit überschaubarem Aufwand eine Klage (ohne Anwalt) einreicht, die Beantwortung der taktisch verkomplizierenden gegnerischen Schriftsätze und die Erstellung der notwendigen Kopien aber nun schon Stunden in Anspruch nimmt …
Kann A dann seinen Aufwand (falls er letztendlich gewinnt) in Rechnung stellen?
Wie wäre der korrekte Ansatz hierzu?

Vielen Dank!

Hallo,

all diesen Aufwand kann der Kläger niemandem in Rechnung stellen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kosten-bei-Zivilproz…

VG
EK