Guten Tag,
vor dem Amtsgericht darf man sich bekanntlich selbst vertreten, resp. eine Klage einreichen.
Wenn A nun mit überschaubarem Aufwand eine Klage (ohne Anwalt) einreicht, die Beantwortung der taktisch verkomplizierenden gegnerischen Schriftsätze und die Erstellung der notwendigen Kopien aber nun schon Stunden in Anspruch nimmt …
Kann A dann seinen Aufwand (falls er letztendlich gewinnt) in Rechnung stellen?
Wie wäre der korrekte Ansatz hierzu?
Vielen Dank!