Hallo
im gewerblichen Bereich. Angenommen man bekommt ein Mietangebot zugesendet, dies umfasst folgende Mieträume aufgeschlüsselt mit m² angabe:
Eingang
Büro (Westen)
Verkaufsraum
Flur
Sanitär Männer
Sanitär Frauen
Hallenraum Westen
Hallenraum Osten
Büro (Norden)
Flur
Gang
Tankraum
Laderampe (50%)
Ich frage mich ob diese ganzen räume so in die Miete einfließen „dürfen“ oder besser ob das üblich ist.
zB das Eingang/Flur/Gang/Flur nimmt 15% (ca. 75m²) der Mietfläche ein.
Der Tankraum nochmal 5%.
Das man verhandeln kann ist klar, aber ist es denn normal dass man dafür aufkommen muss.
Dazu wird wohl noch zusagen sein dass ein Flur im Treppenhaus ist, die anderen jedoch innerhalb des Abgeschlossenen Bereiches der Mietfläche
Danke
Daniel
Hallo
Bei der Gewerbemiete gehören zur Mietsache bzw. deren Fläche sämtliche Räume/Flächen, die ausschliesslich vom jeweiligen Mieter benutzt werden dürfen - d.h. auch außerhalb der abgeschlossenen Mietsache liegende (Neben)Nutzflächen (anders als bei der Wohnraummiete/gemäß Wohnflächenberechnungsverordnung).
Daneben ist es aber z.B. auch zulässig und üblich Flächen, die von mehreren Mietern gemeinschaftlich benutzt werden dürfen, jeweils anteilig den Mietflächen der an der Nutzung beteiligten Mieter zuzuschlagen.
Siehe auch gif-Richtlinien sowie DIN 277
http://www.messdat.de/index.htm
(ggf etwas runtersrcollen)
Mietrechtlich sind Richtlinien/DIN aber nicht zwingend anzuwenden.
Die Begriffsdefinition „Mietflächen“ bzw. welche Flächen/Räume ggfs. mit welchem Ansatz dazugehören ist daher genauso Vereinbarungssache wie der Mietpreis - der kann als pauschaler, flächenunabhängiger Gesamtmietpreis oder beruhend auf einem Durchschnitts-Mietpreis je m² und sogar mit Berücksichtigung unterschiedlich „wertiger“ Flächen über niedrigeren m²-Ansatz oder über niedrigeren anteiligen Mietpreis je m² ausgebildet sein.
Werden aber z.B. ausschliesslich Hauptnutzflächen der Mietpreisberechnung nach m² zugrundegelegt, dann ist der m²-Preis natürlich üblicherweise deutlich höherer als wenn sämtliche zur Nutzung überlassenen Grundflächen angesetzt werden.
Welche Berechnungsweise und welche m²-Mietpreishöhe ortsüblich ist, ist eben örtlich sehr unterschiedlich - und nicht an irgendwelche Vorschriften gebunden.
Von daher kann man sich nur direkt am Ort umhören.
Viele IHK’s führen auch Gewerbemietpreisspiegel - z.B.
http://www.dortmund.ihk24.de/produktmarken/standortp…
Rudi