Welche räumlichen Grenzen hat Deutschland in 3D

Hallo!

Mich würde interessieren bis zu welcher Höhe und welcher Tiefe die Landesgrenzen gehen?
oder anders gefragt ist man zum Bsp in 5km Tiefe oder Höhe noch in Deutschland. Und wenn es dazu eine Antwort gibt, wer hat das festgelegt.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten

Uwe

Hallo, leider kann ich Dir keine direkte Antwort geben. Ich war allerdings mal Pilot. Als Pilot fliegt man ab einer gewissen Flughöhe nur noch in Bezug auf sogenannte Flightlevels, abgekürzt FL. Ab FL 2500, das sind 250.000 Fuß = 76,2 km Höhe, spricht man - statt von Luftraum - von Weltraum. Der Luftraum kann einem Staat gehören, der Weltraum nicht.

Mein Tipp: evtl. gibt es im Web eine Ressource, die die Landesgrenzenfrage in Bezug auf Höhe UND Tiefe angibt. Die Flugfläche 2500 hat übrigens einen ganz bestimmten Namen, ich habe ihn aber vergessen.

Wenn Du aber den Höhennamen rausfindest und dann vielleicht nach 2500 FL [Höhenname] Tiefe Landesgrenze suchst, hast Du in google.de vielleicht ein paar Treffer!

Viel Glück! LG HR

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Google ist halt nur so gut wie man Schlüsselworte kennt.

Viele Grüße

Simarilon

Die Frage an mich ist wohl ein Irrläufer

Entschuldigung, ich bin noch neu hier und versuche mich noch zu orientieren.

Mit freundlichen Grüßen

Simarilon

Die Frage an mich ist wohl ein Irrläufer

Hallo,
eine sehr interessante Frage! Ich nehme mal an, daß die
Antwort ja ist, in der Zwischenzeit habe ich diesen
Artikel zum Thema bei Wikipedia gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Luftraum

Demnach IST zwar in 5 km Höhe immer noch (z.B.)
Deutschland, so richtig über den Luftraum verfügen kann
man aber wohl nicht (Flugzeuge z.B. fliegen ja ständig
in fremden Lufträumen umher) - richtig interessant wird
es beim Bodenraum - man denke nur an Rohstoff-Vorkommen,
die über Ländergrenzen hinausgehen… Da kommt es dann
regelmässig zum Streit. Ein Beispiel für die „Freiheit“
des Luftraums ist die sogenannte Berliner Luftbrücke in
den Jahren 1948 und 1949, die sowjetischen
Besatzungstruppen konnten zwar den Landweg, nicht aber
den Luftweg blockieren.
„Festgelegt“ wurde der Luft- oder Bodenraum also wohl
nicht wirklich, da jeder Grundbesitzer bzw. jede
Regierung dieselben Interessen hat, musste das
vermutlich nicht festgelegt werden.

Hilft das?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Genau den Punkt mit den Bodenschätzen finde ich spannend. Mal angenommen an der Grenze von Land X ist in 5 oder 10km tiefe ein Bodenschatz. Das Nachbarland bohrt nun 5 oder 10km senkrecht (auf seiner Seite) und dann im Winkel von 90° rüber auf die Seite des anderen Landes. Das ist technisch machbar und keine Theorie.
Oder als anderes Beispiel man untertunnelt ein kleines Land. So könnte man Unterirdisch ein Land durchqueren. Ist nur ein Gedanke…
Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass das nicht festgelegt ist. Es gibt doch für jede Kleinigkeit Gesetze.

Mit freundlichen Grüßen

ein unwissender :smile:
Simarilon

Schau mal hier:

http://shop.mbmsystems.de/product_info.php/info/p1_E…

LG

Leider weiß ich die Antwort auch nicht, obwohl ich mich erinnere, selbst schon mal darüber nach gedacht zu haben; bin gespannt, welche ergebnisse Deine aktion bringt

grüßt

Frank

Hallo Uwe,
Ich fürchte mal, das hängt völlig von unserer persönlichen Sicht der Dinge ab. Klar: Deutschland ist nicht die brd. Schwer zu sagen, wo Deutschland heute überhaupt ist. Vielleicht ist es schon verkauft worden? Ich fürchte: ja. Die Deutschen müssen es sich wohl zurücknehmen, wenn sie wollen. Viel mehr weiss ich auch nicht.
„Lasst Euch nicht BRDigen“ ist ein passender Spruch.
Gruß: Erik

Mit Deiner Antwort kann ich nichts anfangen, Sie hat nichts, aber auch gar nichts mit meiner Frage zu tun.

Aber trotzdem danke für die Mühe

Grüße

Simarilon

Ja ich finde die Frage auch spannend.

Danke für Dein Interesse

Viele Grüße

Simarilon

Sorry, aber ich habe keine Ahnung.

Gruß Jutta

Hallo Uwe!
Mehr als im Internet steht, weiss ich auch nicht.
Suche unter den Stichworten:
Hoheitsgebiet
Staatsgebiet
Hoheitsgebiet und/oder Luftraum, Erde, Küste.
Gruß er und ich.

Die Frage ist eher: WER soll das regeln?
Hier in den U.S.A. ist es so, daß, wenn eine Firma
Bodenschätze ausbeutet, sie die „Anlieger“ für die
Rechte entschädigt - ich kenne ein paar Leute, die so
eine ansehnliche Summe von einer Ölfirma bekommen
(haben) - Voraussetzung war, daß die Mehrheit der
„Anlieger“ sich mit der Ausbeutung des Vorkommens und
der Entschädigung einverstanden erklärt haben…

Wie das international ist - ich denke, es muss da von
Fall zu Fall verhandelt werden? Man kann ja nicht
einfach das „Recht des Stärkeren“ gelten lassen, oder?
Allem Anschein Nach hat der IGH (Internationale
Gerichtshof) hin und wieder etwas zu sagen,
bekanntermassen richten sich aber nicht immer alle
Länder nach dessen Urteilen…

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Gericht…