Hi, ich habe heute, als ich abends heim kam eine Benachrichtigungskarte der Post in meinem dafür vorgesehenen Postkasten vorgefunden.
Das verwunderte mich zunächst nicht, hatte ich doch noch zwei Artikel, die ich bei Ebay erworben hatte in stiller Erwartung…
Nun sah ich mit Verwunderung, dass es sich hierbei aber um die Benachrichtigung über eine Nachnamesendung handelte.
Zuerst dachte ich an einen Irrtum, überweise ich doch meine Ebaykäufe immer direkt online.
Ich verglich also, ob es sich bei dem Nachnamebetrag um einen der ersteigerten Artikel handeln könnte, dies ist aber wohl nicht möglich.
Der Nachnamebetrag lag bei über 46 Euro, meine ersteigerten Artikel einmal um die 20,- und einmal fast 70,- Euro.
Nun lautet meine Frage:
Habe ich als Empfänger einer solchen Sendung (die ich nun ja bei einer Filiale abholen soll) das Recht mich zunächst entweder über den Empfänger (laut Aufschrift) und wenn dieser nicht aussagekräftig genug ist die Art des Inhalts der Sendung informieren, eh ich den Nachnamebetrag bezahle?
Soweit ich weiss, habe ich keinerlei Bestellungen bei irgendwelchen Firmen oder Privat getätigt, bis auf die zwei o.g. Ebayartikel.
Natürlich ist die menschliche Neugier gross.
Natürlich zwingt dich keiner, eine Nachnahme anzunehmen. Du hast natürlich das Recht aufs Postamt zu gehen und dir das entsprechende Stück inkl. Absender anzusehen. Dann kannst du immer noch entscheiden, ob du es annehmen willst oder nicht. In der Regel behält die Post das gute Stück dann noch die vorgeschriebene Lagerfrist, so dass du das Paket auch gut ein oder zwei Tage später erneut abholen kannst.
Mit der Öffnung des Pakets vor Annahme wird es wohl nicht so einfach aussehen, weil die Post nicht dafür da ist, ein geöffnetes Paket als „nicht angenommen“ dem Absender zurückzusenden. Hier musst du schon mit den Absender in Kontakt treten und die Richtigkeit des Inhalts abklären.
Mit der Öffnung des Pakets vor Annahme wird es wohl nicht so
einfach aussehen, weil die Post nicht dafür da ist, ein
geöffnetes Paket als „nicht angenommen“ dem Absender
zurückzusenden. Hier musst du schon mit den Absender in
Kontakt treten und die Richtigkeit des Inhalts abklären.
Das ist richtig, Du darfst das Paket in die Hand nehmen, nach dem Absender schauen, schütteln und begutachten, solange du willst. Nur darfst du es nicht öffnen. Aber du kannst dir den Absender notieren und diesen dann kontaktieren.
Es gab in letzter Zeit auch immer mal wieder Berichte in Verbraucherschutzforen, demnach wurden nur Verlage Bücher per Nachname verschickt - rein aus der Hoffnung heraus, die Leute würden zahlen…
Das ist richtig, Du darfst das Paket in die Hand nehmen, nach
dem Absender schauen, schütteln und begutachten, solange du
willst. Nur darfst du es nicht öffnen. Aber du kannst dir den
Absender notieren und diesen dann kontaktieren.
Es gab in letzter Zeit auch immer mal wieder Berichte in
Verbraucherschutzforen, demnach wurden nur Verlage Bücher per
Nachname verschickt - rein aus der Hoffnung heraus, die Leute
würden zahlen…
Ah, danke sehr, das hilft schonmal weiter.
Dann bin ich mal gespannt.
Ich werd mich hüten und irgendeine Buchsendung annehmen, ich hab dahingehend genug Ausgaben im Studium