Welche rechte beim privaten autoverkauf?

Hallo also folgendes Problem!

Person A hat ein Fahrzeug besessen das nach kurzer zeit einen Motorschaden erlitten hat. Der Motor wurde gegen einen anderen intakten mit wenigen Kilometern getauscht, jedoch lief das Fahrzeug danach immer noch nicht.

A Beschloss das Fahrzeug zu verkaufen und fand auch schnell einen Käufer, der wurde auch über alles was das Fahrzeug betrifft in kenntnis gesetzt und willigte ein jedoch könnte er die Zahlung erst in 3 Wochen vornehmen. Das Fahrzeug wurde nun von Person A an die Person B übergeben lediglich sollte die zahlung dann ende des Monats noch stattfinden.

Nachdem die frist nun erreicht war trafen sich Person A und Person B um die ausstehende zahlung zu erhalten, jedoch willigte Person B nicht ein und sagte das kein intresse mehr an dem Fahrzeug hat und Person A dieses nun zurück nehmen soll. Das Fahrzeug befand sich seit nunmehr ca. 1 Monat in einer Halle der Person B und Person A hatte keinen zugang. Person B gab an das in den vergangenen Wochen mehrfach an dem Fahrzeug geschraubt wurde Privat von einer Laie.

Muss Person A nun zustimmen und das Fahrzeug zurück nehmen oder kann Person A einfach die vereinbarte summe erhalten. Es gibt keinen schriftlichen Kaufvertrag jedoch wurde der Kauf unter zeugen gemacht!

was steht im Kaufvertrag? und wurde dieser von beiden Parteien unterschrieben ?

Also es wurde kein Kaufvertrag gemacht da Person A und B Arbeitskollegan sind! es sollte schriftlich aufgenommen werden bei der übergabe des Geldes! heute hat sich rausgestellt das Person B an dem Wagen teile gegen Kaputte getauscht hat da er das selbe Fahrzeug besitzt wo diese teile defekt waren! Muss Person A den Wagen zurücknehmen oder kann er aufgrung geschlossenen Vertrag (mündlich unter zeugen) auf den vollen Kaufpreis bestehen da auch Person B an dem Wagen gewerkelt hat und defekte Artikel eingebaut hat zum eigengebrauch?

Vielen dank im vorraus!