Welche Rechte habe ich als Erbin gegenüber

… meines Testamentvollstreckers?
Ich bin 18 Jahre alt und erbte die Firma meines Vaters. Testamentarisch wurde die Durchführung einer Dauertestamentvollstreckung festgelegt die bis zu meinem 30. Lebensjahr gilt. Welche Rechte habe ich als Erbin? Darf ich die Firma besuchen? Darf er die Firma gegen meinen Willen verkaufen? Sollte die Firma verkauft werden, muss er den Erlös weiter verwalten oder ist eine Auszahlung, bzw. auf ein Konto genehmigt? Darf ich in der Firma arbeiten? Welche Möglichkeiten habe ich, im Laufe der Jahre als Geschäftsführer (vor Ablauf der Testamentsvollstreckung) dort zu beginnen? Da die Testamentsvollstreckung aufgrund meiner geschäftlichen Unreife und Minderjährigkeit festgelegt wurde, müsste es doch möglich sein sie abzusetzten oder zu beenden sobald ich tauglich für die Geschäftsführung bin?
Es werden bestimmt noch ein paar Fragen auftauchen, aber ich Danke euch schon mal im Vorraus!

Hallo,
knapp und klar:
Mit Zustimmung des Testamentsvollstreckers dürfen Sie alles machen, was Sie für richtig halten.

Ohne Zustimmung können Sie nichts!!! machen.
Der TV hat die alleinige Gewalt und das Sagen.
MfG
PB

Hallo,

die Frage kann man ohne genaue Kenntnis des Testaments nicht beantworten. Sie werden sicher die Rechte gegenüber dem Testamentsvollstrecker haben, die sich aus dem Gesetz ergeben, wie etwa auf Rechenschaft. Alles weitere müsste man im Einzelnen durchprüfen. Deswegen kann ich Ihnen nur raten, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo.
es tut mir Leid,aber da kann ich Dir nicht helfen,das weiß ich nicht.
l.G.Schattengras

da kann ich leider nicht helfen.

Hallo Whitney Kirchner,
leider kann ich Deine Fragen nicht beantworten. Es fehlt mir hierbei einfach das Wissen. In Deiner Situation würde ich mich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen.
mfg
Lara50

herzlichen Dank für Ihre zahlreichen Anfragen.

Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers werden in der Regel ganz entscheidend vom Testament vorgegeben. Dort müssten Sie zahlreiche Antworten auf Ihre Fragen haben.

Meist wird der Testamentsvollstrecker mit der ordnungsgemäßen Verwaltung beauftragt sein.
Meist wird er auch Ihnen gegenüber auskunftspflichtig sein.

Für die Beantwortung Ihre Fragen, bedarf es also der Eisicht in das Testement.

Weitere Hinweis zum Erbrecht und der Testamentsvollstreckung finden Sie unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Gerne bin ich auch bereit Sie detailliert an Hand des Testaments zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

hallo whitney
leider kann ich ihnen dazu keine antwort geben. am besten sie setzten sich mit einem rechtsanwalt zusammen und besprechen das problem.
lg sicha

Guten Tag liebe Frau Kirchner,

Sie dürfen die Firma besuchen und dürfen sich um den Stand der Firma erkundigen. Bei einem Verkauf haben Sie Mitspracherecht, d. h. es kann nicht ohne Ihre Zustimmung veräußert werden o. ä.
Ob er was auszahlt, können Sie auch mit dem Testamentsvollstrecker ausmachen. Er muss das Geld insofern nicht „horten“, sondern kann Ihnen auch was auszahlen.
Klar dürfen Sie arbeiten in Ihrer eigenen Firma.
Sie sind schon 18, deswegen könnten Sie aus gegebenem Anlass (dass Sie sich reif fühlen und die Geschäftsführung wollen) beantragen, dass die Dauertestamentsvollstreckung abgesetzt wird. Dies können Sie beim für Sie zuständigen Nachlassgericht beantragen. Ich sag Ihnen aber gleich, dass das eine lange Prozedur sein wird…! Die Mühlen mahlen langsam in solchen Sachen.
Arbeiten Sie doch einfach erstmal dort und „beweisen“ sich ein zwei Jahre oder mehr, dann dürfte es auch ein Leichtes sein, die Testamentsvollstreckung aufzuheben.

Wenn noch Fragen offen sind,bitte melden :smile:
MfG aus Stuttgart

Hallo,

zunächst einmal eine ganz dumme Frage: Hast Du vielleicht einmal mit dem Testamentsvollstrecker „ganz harmlos“ ein Gespräch gesucht und ihm mitgetielt, dass Du Dich in die geschäftlichen Belange einarbeiten möchtest und wie er diese Zusammenarbeit sieht und was möglich ist. Erst wenn er dann auf stur schaltet, würde ich in jedem Fall zu einem Fachanwalt für Erbrecht gehen und mich beraten lassen. Das ist zu komplex für „wer-weiss-was“ und ist von den tatsächlichen Gegebenheiten abhängig und kann nicht von außen entschieden werden.

Viel Glück!
Ingeborg

Entschuldigung, war leider längere Zeit nicht in der Lage zu antworten - falls meine Stellungnahme zur Frage noch aktuell ist, bitte mich nochmals zu kontaktieren. Gute Zeit wünscht Rolando