Welche Rechte habe ich im Erbfall?

Hallo liebe Leute,

ich habe folgendes Problem und zwar hat mein Bruder sich vor ein paar Jahren ein neues Auto zugelegt. Allerdings war er nicht kreditwürdig. Also ist mein Onkel eingesprungen. Ich bin mir nicht sicher ob mein Onkel nur gebürgt hat oder den Kredit allein aufgenommen hat.Die Raten wurden jedenfalls vom Konto meines Onkels abgebucht und mein Bruder hat an meinen Onkel überwiesen. Fzgschein läuft aber über mein Bruder. NAja jetzt ist folgendes passiert, mein Onkel ist leider plötzlich verstorben, was schon schlimm genug ist, hat aber auch kein Testament hinterlassen. Das Auto ist noch nicht ganz abgezahlt, aber nach dem Tod ist eine Versicherung eingesprungen die den Restbetrag abgezahlt hat. Leider ist jetzt dasProblem das mein anderer Onkel(gesetzlicher Erbe) den Brief von der Bank erhält. Der ist aber so geldgeil das er versucht aus dem Tod noch Profit zu schlagen und den Brief nicht rausrückt und am liebsten das Auto direkt abholen würde. Gesetzlich gesehen ist er ja der rechtmäßige Besitzer (Erbe) des Autos. Aber mein Bruder hat doch über die Hälfte bezahlt!!! Haben wir jetzt kein Anrecht mehr auf das Auto??? Bzw irgendwie eine Anrecht auf dem Brief?? Wir sind total ratlos und wissen nicht was mir machen sollen. Dies wär alles nie im Sinne unseres verstorbenen Onkels gewesen. Vielleicht wisst ihr was wir jetzt tun können, welche Rechte wir haben oder auch nicht. Für eure Antworten bin ich euch sehr dankbar.
Danke,danke.
Liebe Grüße
Princess1712

Sicherlich gibt es einen Kaufvertrag für das Fahrzeug. Von der Fa. die das Auto verkauft hat, bekommt man sicherlich eine Copie des Kaufvertrages.

Wenn , wie du schreibst der KFZ-Schein den Namen deines Bruders trägt, so dürfte auch der Brief auf ihn lauten.
Es ist doch nachweisbar, dass das KFZ bezahlt wurde.
Wenn dein Bruder per BÜ an seinen Onkel bez. hat, so steht das sicherlich auch im Verwendungszweck der BÜ somit auch auf dem Kontoauszug.

Es ist nicht immer so, dass der Besitzer des KFZ-Briefes der rechtmässige Eigentümer ist.
Notfalls klagen, wenn der geldgeile Onkel nicht einsichtig ist.
Viel Glück.

Ihr Bruder würde seinen gezahlten Anteil am Fahrzeug des Verstorbenen herausfordern. Der Erbonkel erklärt die Aufrechnung dieses Anspruches wegen der dauerhaften Nutzung des geerbten Fahrzeugs durch Ihren Bruder. Das ist der „Fluch der bösen Tat“ (Kreditünwürdigkeit aufgrund schlechter Bonität). So zahlt Ihr Bruder letztlich, wenn auch verspätet, für seine finanziellen Fehler aus der Vergangenheit!

Hallo,
auf Ihre frage kann ich nur konkret antworten, wenn ich die genauen Hintergründe kenne, die am Tage des Autokaufs passiert sind. Wer war Käufer, wer war Kreditnehmer, lag eine Bürgschaft/selbstschuldnerische bürgschaft vor. Was wurde mit der Bank mit wem genau vereinbart?
Wer den Fahrzeugschein hat, ist uninteressant, von Bedeutung ist, wer ist derzeit Eigentümer des Autos?
MfG
PB

Hallo,

ohne eine genaue Kenntnis der Unterlagen ist das nur schwer zu beantworten. Wer ist denn der Eigentümer des Fahrzeugs? Wenn der Onkel nur gebürgt hat bzw. nur Kredit gegeben hat, spricht vieles dafür, dass Ihr Bruder Fahrzeugeigentümer ist.

Ich kann Ihnen jedenfalls nur raten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Falls Sie bzw. Ihr Bruder meint, er könne sich das nicht leisten, dann soll er sich einen Beratungshilfeschein besorgen und dann sämtliche Unterlagen mal einem Anwalt vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,

danke für Ihre Antowrt.
Hab mich jetzt noch mal genau erkundigt. Also mein Onkel hat gebürgt. Der Kredit läuft über mein Bruder, sowie die Fahrzeugpapiere bzw Kaufvertrag. Mein Erbonkel war bei der Bank da er die Finanzen für meinen verstorbenen Onkel verwaltet, und meinte noch zu meinem Bruder es würden noch offene Beträge geben für das Auto, welche er jetzt ihm überweisen muss. mein Bruder hat aber ein Schreiben von der Bank erhalten das alles bezahlt ist und sogar noch ein Guthaben offen ist. Und das der Guthabenbetrag an meinen Erbonkel sowie der Kfz Brief an ihn geht. Also unmöglich noch Geld zu verlangen obwohl alles bezahlt ist, da sieht man mal was das für ein Mensch ist, noch schlimmer eigene Familie!!!
Naja also alles auf den Namen meines Bruders, zugeschickt bekommt aber alles mein Onkel. Und wir wissen nicht ob der den Brief rausrückt!!!
Gruß
Princess1712

Hallo,
danke für die Antwort.
Also mein Bruder hat gebürgt.
Hab in der obigen Antwort an Hr Bötticher versehntlich andersrum geschrieben. mein Onkel hat den Kredit aufgenommen mein Bruder hat gebürgt und der rest läuft auch über mein Bruder.

hallo princess1712
in diesem fall ist es ratsam einen anwalt aufzusuchen, um die sache zu klären.
lg sicha

Hallo,
einfach ein Schreiben erstellen, ihn auffordern, bis zum (Datum angeben ca. 14 Tage) den Brief zu übersenden. Sollte der Brief bis zu diesem Tage nicht vorliegen, wir ein Anwalt mit der Einforderung beaufragt, da Verzug verliegt, trägt der „böse Onkel“ auch die Anwalts- und evtl. Prozesskosten.

Alles klar?
MfG
PB

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Erbrecht.

Zunächst wäre festzustellen, wer Eigentümer des Kfz ist.
Offenbar wurde das Kfz Ihrem Bruder übereignet. Hier wäre der Kaufvertrag einzusehen.
Sollte er Eigentümern des Kfz sein, hätte er einen Anspruch auf Herausgabe des Kfz-Briefes.
Die Tatsache, dass der Kfz-Brief bei der Bank ist, spricht jedoch dafür, dass Ihr verstorbenen Onkel Eigentümer war, jedenfalls dass der Kfz-Briefs zur Sicherheit der Bank übergeben wurde.

Gerne bin ich bereit, für Sie in dieser Angelegenheit tätig zu werden.

Weitere Hinweise zum erbrecht finden Sie unter:
http://www.dr-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Hallo, ist meines Erachtens eine Sache für einen Fachanwalt für Erbrecht. MfG Löwenkind

hallo,wenn er kein testament hinterlassen hat,ist auch Ihr Elternteil dessen bruder der onkel ja war,ein gesetzlicher erbe!somit kann also nicht ein anspruch auf etwas erhoben werden.wie kommt er onkel auf diese idee?wer hat ihn zum erben erklärt?testament gibt es ja keines,oder ist ihr elterteil,der mit ihm verwandt war verstorben?ihr bruder wird ja sicher auch nachweisen können,dass die raten zur hälfte bezahlt wurden.ich würde das hinzuziehen eines anwalts empfehlen!

Ausschlaggebend ist der PKW-Kaufvertrag, welcher ja den Käufer und damit den Eigentümer ausweist. Ferner steht er im Kfz-Brief. Die Bank wird den Brief nur erhalten haben, um Sicherheit zu besitzen (Sicherungsübereignung). Wer die Sicherheit gegeben hat, hat Anspruch auf den Brief. Der eingetragene Eigentümer kann den Brief heraus verlangen gegen Erstattung evtl. Differenzbeträge (Ratenrückstand ?) und Kosten. Sollte der Onkel drinstehen, dann wird´s kompliziert, falls die Abmachung nicht bewiesen werden kann (Zeugen ?).
H.G.

Oje, liebe Princess1712. Das ist wieder so eine schäbige Familiengeschichte, wie wir sie leider auch bei uns im Geschäft fast täglich haben.
Rein rechtlich ist es leider so, dass Ihr Bruder eigentlich keinen Anspruch auf das Auto hat, wenn er namentlich nirgends auftaucht. Aber mit einem Gang zum Anwalt kann man diesem plausbiel machen- und dieser dann hoffentlich dem Nachlassgericht- dass das Auto für ihn bestimmt war bzw. er es gekauft hat, da er ja auch an dem Auto gezahlt hat usw. Tut mir leid, dass ich Ihnen nichts Positives sagen kann außer das hier. Wenn Sie aber noch Fragen haben, melden Sie sich bitte. LG aus Stuttgart

Hallo,

ich war lange krank, daher die späte Antwort. Es handelt sich nicht um eine rein erbrechtliche Frage. Wenn Dein Bruder regelmäßig (vielleicht sogar per Dauer-Auftrag) die Kredit-Raten an den Onkel „zurück“- überwiesen hat, müsste das als Beweis genügen, dass es sich tatsächlich um das Auto Deine Bruders handelt. D.h. er hätte einen Anspruch auf Aushändigung des Briefes, wenn alles Raten bezahlt wurde.
Wenn der Onkel auf der Aushändigung des Auto beharrt, müsstet Ihr per Einschreiben mit Rückschein die Herausgabe verweigern und erklären, dass Ihr es sich um einenKredit Deines Onkels an Deinen Bruder mit verinbarten Raten-Rückzahlung handelt. Dein Bruder erklärt sich bereit, weiterhin die Ratenzahlungen zu leisten, wenn der Onkel innerhalb von vier Wochen erklärt, dass er nach vollständiger Bezahlung des Kredits den Brief aushändigen wird.

Wenn er das nichnt macht. müsste ihr zum Anwalt gehen und eine Feststellungsklage erheben mit dem KLageziel, dass Dein Bruder rechtmäßiger Besitzer des Wagens ist und er nach vollständiger Bezahlung den Brief verlangenkann.

Viel Glück!
Ingeborg