Welche Rechte habe ich mit 17?

Also, genaueres:
Ich bin 17 Jahre, habe über meine Eltern eine eigene Wohnung bezogen 120km entfernt von meinen Eltern.Zwecks meiner Ausbildung musste ich umziehen. Nun habe ich meinen Ersten Urlaub und bei meinen Arbeitgeber die Addresse meiner Tante angegeben, Weil ich absolut nicht zu meinen Eltern möchte, die stressen nur rum seit Monaten.Nun verlangen die aber von mir das ich zu ihnen komme.Aber dafür habe ich kein Geld, weil meine Eltern mir mein Kindergeld und mein Unterhalt, den ich von meinen Leiblichen Vater bekomme, mir nicht auszahlen.

Nun meine genaue Frage:
Sind Sie verpflichtet mir das Geld auszuzahlen?
Dürfen Sie verlangen das ich in meinen Urlaub zu Ihnen muss, obwohl ich dafür KEIN Geld habe?

Hallo,
es tut mir leid - aber auf den Großteil Deiner Fragen kann ich nicht antworten. Eins ist jedoch klar: Deine Eltern haben, soweit dies nicht ein Gericht anders entschieden hat, das Aufenhaltsbestimmungsrecht

Moin Moin,
zunächst mal: Ich bin kein Jurist und empfehle Dir daher für alle rechtlichen Fragen einen Infobesuch beim örtlichen Jugendamt. Ich vermute aber, dass deine Chancen, zumindest den Unterhalt deines leiblichen Vaters zu bekommen, gut sind. Beim Kindergeld bin ich eher skeptisch- das dürfte u.a. davon abhängen, ob Dir Deine Eltern z.B. einen Mietzuschuss zahlen.
Da Du noch nicht 18, also volljährig, bist, haben Deine Eltern im Prinzip das „Aufenthaltsbestimmungs-recht“ (eventuell mit deinem leiblichen Vater gemeinsam)- wie gesagt, „im Prinzip“. Was das in Deiner konkreten Lage bedeutet und wie sich das auf Deinen Urlaub auswirkt, dürfte ein Streitthema für Juristen sein (Jugendamt!)
Falls es in der Urlaubsfrage tatsächlich um Geld geht (was ich nach deinem Brief nicht glaube), hättest Du zumindest Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, da Deine Elten schließlich für Dich Geld beziehen (Kinder-
geld, Unterhalt).
Da Du bereits 17 bist, ist die Zeit bis zur Volljährig-
keit nicht fern- ich empfehle Dir, mit dem Jugendamt eine Art Übergangsregelung zu basteln, wie Du dieses Jahr möglichst Stressfrei überstehst. Vielleicht hilft auch der Kontakt zum Leiblichen Vater, zumindest wenn er noch ein Teil-Sorgerecht für Dich hat.
Kopf hoch und Grüße
Stefan

Hallo,

also eigentlich müssen Deine Eltern Dir sogar das Kindergeld auszahlen wenn Du ausbildungsbedingt nicht mehr zu Hause wohnst. Du kannst einfach bei der Kindergeldkasse eine Mail oder einen Anruf tätigen. Die schicken Dir dann ein Formular zu. In diesem füllst Du Deine Daten aus und erklärst kurz das Du nicht mehr zu Hause lebst und deswegen Dein Kindergeld in Anspruch nehmen möchtest. Deine Eltern erhalten dann einen Fragebogen in dem Sie Stellung nehmen müssen. Danach entscheidet dann die Kasse wem sie das
Kindergeld zahlt. Unter Deinen erklärten Umständen wirst Du wahrscheinlich Glück haben. Deinen Vater solltest Du anweisen den Unterhalt an Dich zu zahlen. Er steht Dir und nicht Deiner Mutter zu - und schon gar nicht, wenn Du nicht mehr zu Hause lebst.

Da Deine Mutter Deinem Auszug zugestimmt hat bist Du nicht verpflichtet im Urlaub nach Hause zu fahren. Mit 17 hast Du auf jeden Fall ein Selbstbestimmungsrecht. Durch den Aufenthalt bei Deiner Tante bist Du in einem Familienrahmen untergebracht. Das reicht eigentlich. Oft werden Jugendlich mit 17 (wenn es zu Hause ja nicht mehr klappt) in kleinen betreuten Wohnungen untergebracht. Also - viel können Deine Eltern nicht machen. Kümmere Dich um Dein Geld. Sollten Deine Eltern sich weigern gehe zum Amt und beantrag Bafög, steht Dir zu als Azubi! Ich kenne nicht die Höhe Deines Gehaltes, aber meistens reicht es ja nicht aus in der Ausbildung. Wer zahlt Deine Wohnung? Falls Deine Eltern die zahlen, dann könnte das mit dem Unterhalt berechtigt sein, ebenso mit dem Kindergeld.

Bei Fragen einfach noch mal melden.

Grüße

Bianca

Danke für die Antwort erstmal.

Also ich bezahle Alles selber, also Miete, Nebenkosten, Strom, Krankenkasse, Hausratversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, mein essen und meine „alltags-Gebrauchsgegenstände“, etc pp

Bafög bekomme ich nicht, da das nur für eine Schulische Ausbildung ist, ich mache eine Betriebliche Ausbildung, mir steht BaB zu, aber auch nur, laut den rechner im internet, nich viel, so zwischen 20 und 70 Euro.

Gibt es hierzu Gesetztestexte, irgendwelche Paragraphen, irgendwas wo es drin geschrieben ist.

Denn mir wird von meiner Mutter immer gesagt, Sie bestimmt über mich, Sie hat die längere Hand, ich muss das machen was Sie will.
Wenn ich ihr dann aber sage, nee ist nicht denn da und da steht es anderst, dann wird das runtergespielt, denn das gäbe es angeblich nicht

Viele Grüße

Buster