Welche Rechte habe ich mit Niederlassungserlaubnis

Hallo erst mal,

Ich bin 35 Jahre alt und habe 30 Jahre in der BRD gelebt, bin türkische Staatsangehörige und besitzte den Niederlassungserlaubnis seit 2010. Ich habe am 16.08.2008 mit einem türkischen Staatsangehörigen in der Türkei geheiratet arbeite und lebe auch in der Türkei. Auch meine Tochter (deutscher/türkische Staatsangehörige), 6 Jahre alt, lebt mit mir und meinem Ehemann in der Türkei. Ich habe in der BRD noch 2 Kinder zu denen ich auch regelmaessig Kontakt habe. Ich reise alle 6 Monate nach Deutschland und bleibe 1 Woche dort. Ich und meine Tochter sind bei meiner Mutter in Deutschland angemldet.
Jetzt habe ich folgendes Problem. Die Kleine wird dieses Jahr in der Türkei eingeschult. Allerdings gibt es dabei Probleme. Die türkischen Behörden sagen, dass das Kind den Hauptwohnsitz in der BRD hat und in der Türkei den 2. oder sonstiger Wohnsitz.
Die einzige Möglichkeit sei, dass wir von den türkischen Behörden aus Deutschland abgemeldet werden. Nur, wenn man mich aber dort abmeldet, dann bin ich und auch das Kind dort nicht mehr angemldet.
Nun meine Fragen:

  1. Kann ich mit Niederlassungserlaubnis, auch ohne Anmeldung bei der Mutter ohne Probleme Ein- und Ausreisen?
  2. Wenn ich mich mit der Auslaenderbehörde vor Ort in der BRD in Verbindung setze und frage, was ich machen kann, geraet dann der Aufenthaltstitel in Gefahr oder welche Rechte habe ich in so einer Situation?
  3. Kann ich mich in der Türkei als Hauptwohnsitz und in der BRD als 2. Wohnsitz anmelden?
  4. Kann mir die Auslaenderbehörde, dadurch dass wir ja unseren Festen Lebenspunkt in der Türkei haben, den Aufenthaltstitel entziehen?
    Ich erwaehne nochmals, dass ich abgesehen von der ganzen Thematik in die BRD einreisen muss, weil ich dort noch 2 Kinder haben (10 und 15 Jahre)

Danke schon mal für die Antworten

Ganz Liebe Grüsse aus Istanbul

Cihan

Hallo erst mal,

Hallo zurück.

Generell kann man alle deine Fragen in 2 Sätzen beantworten:

Sobald du dich hier in der BRD abmeldest, verlegst du deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland und deine Niederlassungserlaubnis IST erloschen, da muss die Ausländerbehörde nichts „entziehen“.
Ein Haupt und Nebenwohnsitz funktioniert nur INNERHALB der BRD, in 2 verschiedenen Ländern geht das nicht.

Anmerkung meinerseits: Du solltest dich langsam entscheiden, was du möchtest. Du tust mit dem Hin und her deinen Kindern keinen Gefallen.
Und der Staat hat das schon so geregelt, dass es diese Vielleberei nicht gibt. Warum benötigst du eine Niederlassungserlaubnis wenn du eh nicht in Deutschland lebst? Die eine Woche alle 6 Monate kannst du auch mit einem Besuchsvisum überbrücken.

Danke schon mal für die Antworten

Bitteschön

Ganz Liebe Grüsse aus Istanbul

Zurück und viel Erfolg bei der Entscheidung

Sunny

Hallo Cihan,

zuerst mal Danke für das in mich gesetzte Vertrauen.
Jedoch muss ich Dir sagen, dass mir Deine Situation zu komplex ist. Das soll bedeuten, dass sich in Deinem Fall verschiedene Bereiche vermischen Aufenthaltsgesetz, Familienrecht u.a., das übersteigt meine Kenntnisse und Dir ist nicht geholfen, wenn hier mit Halbwissen antrete.
Würde Dir empfehlen, Dich von einem Anwalt beraten zu lassen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, unter anderem, im Internet. Die Seite heißt www.frag-einen-anwalt.de, dort kannst Du für wenig Geld fundierte Auskunft bekommen. Gibt in Deutschland auch in verschiedenen Großstädten eine Organisation die sich für ausländische Mitbürger einsetzen. Diese Organisation nennt sich " Die Arche" es gibt sie in München und in Hamburg, einfach mal googeln. Die Arche bietet auch für einen Unkostenbeitrag von 2-3 Euro eine Rechtsberatung. Vielleicht besuchst Du die mal, wenn Du wieder in Deutschland bist.

Alles Gute für Dich.

Viele Grüße
Leo007

Hallo,
das „gemeldet sein“ oder „nicht gemeldet sein“ ist nicht disponabel, d.h. es geht rein nach den Fakten und nicht danach,was oder wie man es gerne hätte. Im Verhältnis zum Ausland gibt es keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz. Entweder man hat in Deutschland eine gemeldete Wohnung (die man bewohnt) oder nicht. Die Niederlassungserlaubnis ist nicht in Gefahr, solange auch der Lebensunterhalt gesichert ist. Solange sie gülig ist kann man ein-und ausreisen. Was soll denn von Vorteil sein, in Deutschland rechtswidrig gemeldet zu sein, ohne dort auch tatsächlich in einer Wohnung zu leben? Das wäre rechtlich gesehen eine Ordnungswidrigkeit.

alwosa

herzlichen Dankf für Ihre Frage zum Ausländerrecht.

Ihr Fall ist nicht so einfach.

Die Niederlassungserlaubnis setzt grundsätzlich vorauss, dass Sie in Deutschland leben.
Da Sie dauerhaft in der Türkei leben, dürfte die Niederlassungserlaubnis bereits automatisch erloschen sein.

Für den Aufenthaltstitel ist es aber an sich egal, ob und wo sie gemeldet sind.
Solange Sie in Deutschland gemeldet sind, geht die Behörde in der Regel davon aus, dass Sie auch hier wohnen.

Vielleicht könnten Sie aber auch versuchen die deutsche Staatsbürgerschaft ggf. mit Beibehaltung der türkischen zu erwerben.

Gerne bin ichn Ihnen insoweit behilflich.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuhrung.de

Hallo und einen schönen Tag.
nach meinem Kenntnisstand verlieren Sie Ihren Aufenthaltstitel sobald sie länger als 6 Monate die BRD verlassen haben.
Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich Ihnen empfehlen Ihr Problem bei http://www.info4alien.de/ einstellen würden. Dort schreiben u.a.a. Mitarbeiter div. Ausländerbehörden sodass davon auszugehen ist, dass Sie „rechtssicher“ Auskünften erhalten können.
Ich drücke Ihnen die daumen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Manni

Hallo,

ich glaube das kann ich nicht richtig beantworten. Ich denke das wird problematisch. Ich empfehle einen deutschen Anwalt für Familienrecht und zuwanderungsrecht in Deutschland zu kontaktieren, um in dieser Angelegenheit Klarheit zu bekommen.
Viel Glück!
Gruß,
DNeu

Hallo ganz kurz und „aus dem Bauch heraus“ geantwortet:
Der Aufenthaltstitel ist ja irgendwie begründet worden: Fallen diese Gründe weg, gibt es keinen Aufenthaltstitel mehr/bzw. der Aufenthaltsstatus kann geändert werden.
Den Besuch der leiblichen Kinder kann der Deutsche „Staat“ eigentlich nicht ablehnen(Umgangsrecht/Sorgerecht; da würde sogar das Jugendamt helfen).
Ob Kinder, die in Deutschland gemeldet sind, die türkische Schule besuchen dürfen, obliegt dem Türkischen Gesetz(kenne ich nicht)

Gruß aus dem Spreewald

hallo, kann leider bei dieser frage nicht helfen, trotzdem viel erfolg, gruß xana

Hallo Cihan,

das ist eine sehr komplizierte Situation.

Ich kann nicht helfen. Tut mir Leid.