Hallo erst mal,
Ich bin 35 Jahre alt und habe 30 Jahre in der BRD gelebt, bin türkische Staatsangehörige und besitzte den Niederlassungserlaubnis seit 2010. Ich habe am 16.08.2008 mit einem türkischen Staatsangehörigen in der Türkei geheiratet arbeite und lebe auch in der Türkei. Auch meine Tochter (deutscher/türkische Staatsangehörige), 6 Jahre alt, lebt mit mir und meinem Ehemann in der Türkei. Ich habe in der BRD noch 2 Kinder zu denen ich auch regelmaessig Kontakt habe. Ich reise alle 6 Monate nach Deutschland und bleibe 1 Woche dort. Ich und meine Tochter sind bei meiner Mutter in Deutschland angemldet.
Jetzt habe ich folgendes Problem. Die Kleine wird dieses Jahr in der Türkei eingeschult. Allerdings gibt es dabei Probleme. Die türkischen Behörden sagen, dass das Kind den Hauptwohnsitz in der BRD hat und in der Türkei den 2. oder sonstiger Wohnsitz.
Die einzige Möglichkeit sei, dass wir von den türkischen Behörden aus Deutschland abgemeldet werden. Nur, wenn man mich aber dort abmeldet, dann bin ich und auch das Kind dort nicht mehr angemldet.
Nun meine Fragen:
- Kann ich mit Niederlassungserlaubnis, auch ohne Anmeldung bei der Mutter ohne Probleme Ein- und Ausreisen?
- Wenn ich mich mit der Auslaenderbehörde vor Ort in der BRD in Verbindung setze und frage, was ich machen kann, geraet dann der Aufenthaltstitel in Gefahr oder welche Rechte habe ich in so einer Situation?
- Kann ich mich in der Türkei als Hauptwohnsitz und in der BRD als 2. Wohnsitz anmelden?
- Kann mir die Auslaenderbehörde, dadurch dass wir ja unseren Festen Lebenspunkt in der Türkei haben, den Aufenthaltstitel entziehen?
Ich erwaehne nochmals, dass ich abgesehen von der ganzen Thematik in die BRD einreisen muss, weil ich dort noch 2 Kinder haben (10 und 15 Jahre)
Danke schon mal für die Antworten
Ganz Liebe Grüsse aus Istanbul
Cihan