Welche Rechte haben GEZ-Fahnder?

Hallo, ihr Lieben!
Mich würde mal interessieren, welche Rechte eigentlich GEZ-Fahnder haben.
Bei einer
routinemässigen Kontrolle
oder
einem begründeten „Verdacht“
wird es sicher anders gehandhabt?
Kann mir schwerlich vorstellen, dass die irgendwann mit der Polizei und einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür stehen. Da hätte unsere Polizei ja endlos zu tun :wink:
Könnte mir aber denken, dass die GEZ bei begründetem Verdacht (aber nicht in die Wohnung kommen) bitterböse Briefe schreibt?
Wie würde man einen solchen Verdacht widerlegen können? Mit Zeugenaussagen?
Für jegliche Antwort bin ich dankbar!

Hallo,

soweit ich mich an meine Recht-Vorlesungen erinnern kann, muß man in Deutschland die Schuld nachweisen. Man ist nicht verpflichtet seine Unschuld zu beweisen.

Christian

Hallo Hamstermaus68,

schau mal hier:

http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/gezfahnder-…

und auch das Archiv von w-w-w gibt was her:

/t/hilfe-der-gez-fahnder-war-da/274417

BravGebührenBezahlende Grüße Grisu

Hallo,

die GEZ-Schnüffler haben auch nicht mehr Rechte, wie jeder andere auch. Das heißt also, daß man ihnen keinerlei Auskünfte geben muß. Das beste ist, man erteilt ihnen sofort, nachdem man sich ihren Namen vom Dienstausweis abgeschrieben hat, Hausverbot und läßt sich gar nicht erst auf irgendwelche Diskussionen ein. Ob die irgendeinen „Verdacht“ haben, spielt dabei keine Rolle. Schließlich liegt es nicht am einzelnen, seine Unschuld zu beweisen. Wenn man Rundfunkgeräte hat, kann man die auch schriftlich anmelden. Schließlich kommt ja alle 6 Wochen ein Fragebogen ins Haus.

Gruß Ebi

Hallo Ebi!
Vielen lieben Dank für Deine Antwort!
Was anderes wollte ich gar nicht hören :wink:)

Liebe Grisu!!!

Daaaaanke!!! Das unter dem ersten Link ist ein superguter Artikel!!!
Vielen vielen lieben Dank!!!

Liebe Grüße,

die hamstermaus

Hallo Christian,

ich bedanke mich sehr für Deine Antwort!

Grüße

die hamstermaus