Welche Rechte haben Mieter

Hallo,

seit 1,5 Jahren wohne ich in einem Haus, mit 18 Parteien, als Mieter. Auch meine Vermieterin wohnt mit in diesem Haus. Jetzt gibt es eine alte Frau, die mit ihrem Mann andere Leute aus dem Haus absichtlich ärgert. Sie sucht sich irgendwelche Dinge, die sie bemängeln kann, obwohl diese gar nicht haltbar sind. Nun möchte mir meine Vermieterin sagen, dass ich mich gefälligst fügen soll, wenn diese alte Frau bzw. sie selbst mir irgendetwas sagt. Also konkret möchte sie, dass ich wie ein kleines Kind gehorche, obwohl ich einiges an Miete immer rechtzeitig und vollständig bezahle. Ich komme meiner Verpflichtung ordungsgemäß nach und möchte nur in Ruhe gelassen werden. Die alte Frau hat als letzten Streich mich dazu aufgefordert, dass mein Freund nicht mehr auf dem Besucherparkplatz parken darf, obwohl er nur Besucher ist. Er hat noch nicht mal einen Schlüssel zu meiner Wohnung. In der Hausordnung steht nichts darüber drin, wer da wann auch immer parken darf. Also setze ich mich zu Wehr.

Solche Dinge wiederholen sich jetzt bereits längere Zeit.

Wie sieht es denn mit den Mieterrechten aus? Ich habe doch sicher die gleichen Rechte, wie ein Eigentümer, oder bin ich weisungsgebunden?

Vielen Dank

Hallo,

seit 1,5 Jahren wohne ich in einem Haus, mit 18 Parteien, als
Mieter. Auch meine Vermieterin wohnt mit in diesem Haus. Jetzt
gibt es eine alte Frau, die mit ihrem Mann andere Leute aus
dem Haus absichtlich ärgert. Sie sucht sich irgendwelche
Dinge, die sie bemängeln kann, obwohl diese gar nicht haltbar
sind. Nun möchte mir meine Vermieterin sagen, dass ich mich
gefälligst fügen soll, wenn diese alte Frau bzw. sie selbst
mir irgendetwas sagt. Also konkret möchte sie, dass ich wie
ein kleines Kind gehorche, obwohl ich einiges an Miete immer
rechtzeitig und vollständig bezahle. Ich komme meiner
Verpflichtung ordungsgemäß nach und möchte nur in Ruhe
gelassen werden. Die alte Frau hat als letzten Streich mich
dazu aufgefordert, dass mein Freund nicht mehr auf dem
Besucherparkplatz parken darf, obwohl er nur Besucher ist. Er
hat noch nicht mal einen Schlüssel zu meiner Wohnung. In der
Hausordnung steht nichts darüber drin, wer da wann auch immer
parken darf. Also setze ich mich zu Wehr.

Solche Dinge wiederholen sich jetzt bereits längere Zeit.

Wie sieht es denn mit den Mieterrechten aus? Ich habe doch
sicher die gleichen Rechte,

Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Mieter, aber ein Eigentümer kann nicht nach Gutsherrenart seine Mieter drangsalieren

wie ein Eigentümer, oder bin ich

weisungsgebunden?

nur wenn sie sich nicht an die Hausordnung oder Vereinbarungen im Mietvertrag halten

Vielen Dank

Hallo,
alles was in der Hausordnung und im Mietvertrag festgelegt ist, kann von der Vermieterin gefordert werden, zu darüber hinausgehenden Weisungen ist sie nicht befugt. Was soll sie denn auch fordern, wenn sie sich an die Hausordnung halten?

Andere Mieter können sie nur auf irgendwelche Fehler oder Versäumnisse aufmerksam machen und sie bitten, sich an die Hausordnung zu halten, sonst sind sie zu keiner Weisung befugt.

Der Besucherparkplatz, sagt ja das Wort, kann einem Besucher nicht verboten werden. Wenn die Vermieterin etwas dagegen haben sollte, dann muss sie das begründen. Sollte ihr Besucher die übliche Besuchszeit weit überschreiten, wird der Parkplatz für andere Besucher blockiert und führt zu Verstimmung bei den anderen Mietern. Da an dem Schild vermutlich keine zeitliche Begrenzung angebracht ist, kann juristisch nichts gegen den Parkenden unternommen werden. Die Mahnung der anderen Mieter einfach ignorieren.

Hallo,

auch wenn die Eigentümerin des Hauses mit im Haus wohnt heisst das nicht, das man kuschen muss, wie ein kleines Kind. Bindend ist für Sie der Mietvertrag und die Hausordnung, an die Sie sich halten müssen.

Wenn Ihr Freund nicht bei Ihnen gemeldet ist und sich nur besuchsweise bei Ihnen aufhält, dann hat er auch das Recht auf dem Besucherparkplatz (ist dies ein öffentlicher Parkplatz?) zu parken, wenn hierzu keine schriftlichen anderen Regelungen getroffen wurden.

Spricht Sie die Vermieterin zukünftig weiterhin an mit „Befehlen und Anordnungen“ dann bitten Sie darum, wenn Sie von Ihnen etwas möchte, dass sie das schriftlich formulieren soll, ansonsten ignorieren sie mündliche Aussagen, grüßen höflich und wünschen den Damen einen schönen Tag.

MfG

Vielen Dank für die Antwort. Es handelt sich um einen Besucherparkplatz für die Leute aus dem Haus.
Noch eine Frage, wenn meine Vermieterin nach der Unterzeichnung des Vertrages noch einige Dinge sagt, dich ich zu tun bzw. zu lassen habe, obwohl die weder im Vertrag noch in der Hausordnung stehen, so muss ich mich auch daran nicht halten, außer ich möchte den lieben Frieden wahren, oder?

DAnke

Nein, Dinge, die vertraglich nicht geregelt sind und nicht den üblichen Mietrechten und -pflichten (Hausfrieden, Ordnung und Sauberkeit, Lärmbelästigungen nach 22.00 Uhr usw.) entsprechen müssen Sie sich nicht diktieren lassen. Was sind das für Forderungen, die die Vermieterin an Sie hat?

MfG

Hallo,
ich hatte ähnliche Probleme. Ich weiß nicht ob die Geschichte interessiert und weiter hilft, aber ich erzähle sie einfach mal: So viel Phantasie konnte man gar nicht haben wie ich böse zur 70jährigen Nachbarin war. Harmlos war, wenn nur schmutzige Zewaknäuel vor der Wohnungstür lagen um zu signalisieren, dass ich das Treppenhaus nicht genug geputzt habe, man konnte auch noch daneben stehen und schreien. Lärmbelästigung war, wenn man im Winter auch ohne Kehrwoche morgens mit der Schneeschaufel das Auto bzw. die Ausfahrt frei geräumt hat.
Nach vielen Telefonaten mit den Vermietern wurde dann mit allen Nachbarn an einem Samstag Vormittag ein Gesprächstermin vereinbart, zu dem nur die Vermieter und ich kamen. Die dritte Partei war schon am Umziehen was die Vermieter noch nicht wissen sollten,daher kamen sie nicht. Mir wurde wie immer gesagt, ich soll versuchen mit der alten Frau auszukommen.
Dann kam eine Mieterhöung, die aufgrund der falsch berechneten Quadratmeterzahl dank dem Mieterbund erfolgreich abgelehnt werden konnte. Laut Aussage des Anwalts vom Mieterbund hatte ich aber gegen die Nachbarin keine rechtlichen Möglichkeiten, außer ich weise nach, dass ich dadurch krank geworden bin.
Notgedrungen hab ich mir was Neues gesucht und gekündigt. Die Vermieter waren absolut überrascht weil ich angeblich ne sehr angenehme Mieterin war und konnten es sich nicht erklären. Ich konnte es ihnen erklären. Erst dann kam das Ausmaß an, aber da war es zu spät.
Inzwischen wohne ich in einer sehr teuren Wohnung - aber glücklich und ohne Belästigung! Für mich war das der einzige Ausweg, die Entscheidung war sehr gut.
Sorry dass ich keinen anderen Rat geben kann.
Grüße, Anja

Danke, genau darüber denke ich inzwischen auch nach! Allerdings mag ich überhaupt keine Miete mehr, ich tendiere zum Hauskauf… zwar nur ein kleines, aber dafür dann meins :smile:

Du musst dich doch nicht in die Schranken weisen lassen von deiner Nachbarin nur weil sie als Eigentümer in Ihrer Wohnung lebt. Mache Ihr unmissverständlich klar, das sie sich um Ihre Sachen kümmern soll. Anssonsten wende dich an deine Vermieterin bzw.hole dir Infos bei dem Mieterbund.

HI also tut mir wirklich leid ichha zwar auch einen nervigen vermieter aber mit diesen rechten kenn ich mich nicht aus.

wünsch dir aber trotzdem noch viel glück!

Hallo,

seit 1,5 Jahren wohne ich in einem Haus, mit 18 Parteien, als
Mieter. Auch meine Vermieterin wohnt mit in diesem Haus. Jetzt
gibt es eine alte Frau, die mit ihrem Mann andere Leute aus
dem Haus absichtlich ärgert. Sie sucht sich irgendwelche
Dinge, die sie bemängeln kann, obwohl diese gar nicht haltbar
sind. Nun möchte mir meine Vermieterin sagen, dass ich mich
gefälligst fügen soll, wenn diese alte Frau bzw. sie selbst
mir irgendetwas sagt. Also konkret möchte sie, dass ich wie
ein kleines Kind gehorche, obwohl ich einiges an Miete immer
rechtzeitig und vollständig bezahle. Ich komme meiner
Verpflichtung ordungsgemäß nach und möchte nur in Ruhe
gelassen werden. Die alte Frau hat als letzten Streich mich
dazu aufgefordert, dass mein Freund nicht mehr auf dem
Besucherparkplatz parken darf, obwohl er nur Besucher ist. Er
hat noch nicht mal einen Schlüssel zu meiner Wohnung. In der
Hausordnung steht nichts darüber drin, wer da wann auch immer
parken darf. Also setze ich mich zu Wehr.

Solche Dinge wiederholen sich jetzt bereits längere Zeit.

Wie sieht es denn mit den Mieterrechten aus? Ich habe doch
sicher die gleichen Rechte, wie ein Eigentümer, oder bin ich
weisungsgebunden?

Vielen Dank

hallo, weisungsgebunden sind sie wie alle anderen mieter und der vermieter an die bestehende hausordnung. in der steht im normalfall immer ein satz drin, der interpretierbar ist und auf solche faelle angewendet werden kann (bspw …das wohlbefinden der mitmieter oder anderer bewohner des hauses ist nicht zu stoeren…). auf diese formulierung in der hausordnung sollten sie reagieren und der mitmieterin und der vermieterin denselben brief schreiben lassen von einem anwalt, in dem sie die mitmieterin auffordern, sie nicht laenger zu belaestigen. der brief sollte aber von einem anwalt kommen, per einschreiben an beide, ansonsten haette er wenig wirkung. sie sollten sich aber bewusst sein, dass sie damit das verhaeltnis zur vermieterin ggf nachhaltig schaedigen, vielleicht sollten sie mit ihr zunaechst sprechen und sie auffordern, das thema bis zu einem gewissen zeitpunkt selbststaendig zu loesen, oder gar ein gespraech zu dritt fordern. sollte das nichts bringen oder sollten sie das nicht wollen, koennen sie ihre rechte nur ueber die beschriebene abmahnung geltend machen.

Guten Tag. Leider kenne ich mich nicht so gut mit Mieterrechte, Ich weiss nur, das es Mieterverband
gibt. Viel Glück

Guten Tag. Leider kenne ich mich nicht so gut mit Mieterrechte, Ich weiss nur, das es Mieterverband
gibt. Viel Glück
.

keine ahnung