Hallo
Mal angenommen, ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit Arbeitszeiten nach Absprache, über Zuschüsse wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. ist keine Aussage oder Absprache getroffen.
Was steht dem Arbeitnehmer rechtlich zu bzw. wie wird der Betrag kalkuliert (z.B. beim Urlaubsgeld wegen variablen Arbeitszeiten)?
mfG
Hallo,
Minijobber sind „normale“ AN mit allen arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten.
Das heißt aber auch, daß es wie für normale AN keinerlei gesetzliche Pflicht eines AG für die von Dir erwähnten Zahlungen gibt. Solche werden idR ausschließlich im Arbeitsvertrag vereinbart oder sie erfolgen auf Grundlage eines geltenden Tarifvertrages.
Ausnahmen sind lediglich das UrlaubsENTGELT (aber kein zusätzliches „Urlaubsgeld“) gem. § 11 BUrlG sowie ein „angemessener“ Zuschlag für Nachtarbeit (lt. Rechtsprechung ca. 25%) gem. § 6 Abs. 5 ArbZG.
&Tschüß
Wolfgang
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Ausnahmen sind lediglich das UrlaubsENTGELT (aber kein
zusätzliches „Urlaubsgeld“) gem. § 11 BUrlG sowie ein
„angemessener“ Zuschlag für Nachtarbeit (lt. Rechtsprechung
ca. 25%) gem. § 6 Abs. 5 ArbZG.
Also haben Minijobber kein Recht auf bezahlte Krankheits- und Feiertage?
mfg
Hi!
Also haben Minijobber kein Recht auf bezahlte Krankheits- und
Feiertage?
Doch natürlich!
Deshalb erwähnte Wolfgang doch sogar ausdrücklich das Urlaubs**entgelt…
Aber Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt es nicht grundsätzlich (ich bekomme das auch nicht)…
LG
Guido**