Welche rechte haben umzugs speditionsfirmen

Liebe/-r Experte/-in,
ich will umziehen und stelle fest, daß alle speditionen verlangen, daß das geld in bar ausgezahlt wird, am umzugstag, vor der entladung am neuen wohnort.
ist das rechtens ? und wie kann ich mich schützen ?

meine angst ist:
vor vielen jahren ist es mir passiert, daß die sich dann geweigert haben hochzutragen wenn nicht noch ein fetter zusatzbonus in bar sofort gezahlt wird.(ohne Quittung)
vielen dank.elke

Hallo Elke,

ehrlicherweise möchte ich sagen, dass ich für einen Umzug keine Spedition nehmen, sondern selbst einen Transporter, Freunde und Familie einbeziehen würde.
Auf sie ist Verlass, und die Feier nach getaner Arbeit kann trotz müder Knochen ganz nett werden.
Die Forderung auf Barzahlung kann man nicht verbieten. In manchen Geschäften wird heute noch keine Karte genommen.
Aber wenn Spedition und Barzahlung, dann nach getaner Arbeit, nicht vorher. Das müssen die Möbelpacker akzeptieren. Wenn die das nicht tun, sind das nicht die richtigen Partner.

Viel Glück!
Ein sonniges Wochenende wünscht
Katja

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Praxis bei seriösen Umzugsunternehmen Usus ist. Wichtig ist, dass Sie alles schriftlich regeln, insbesondere die Verpflichtung der Spedition, den Umzug von Wohnung zu Wohnung zu vollziehen. Dann dürfte Vorkasse an sich kein Problem sein.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Die Firmen können Ihre Bedingungen selber vorgeben. Offenbar haben sie ebenfals viele negative Erfahrungen gemacht. ich kann Ihre Bedenken aber verstehen. Sie sind nicht unberechtigt. Ich kenne Fälle, in denen wurde - nach Zahlung - für das Hochtragen noch eine hohe Summe extra gefordert.
Grundsätzich gilt bei einem Werkvertrag, dass der Unternehmer (Umzugsunternehmen) sein „Werk“ erbringt und erst nach Abnahme gezahlt werden muss. Davon kann ein Unternehmer aber völlig legal abweichen, wenn er VORHER Vereinbarungen trifft, wie die hier geforderten.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass alle Umzugsunternehmer so vorgehen - und wenn, suchen Sie sich einen großen und seriösen heraus. Die Wahrscheinlichkeit, dass er nach Zahlung die Möbel nicht - wie vertraglich festgelegt - in die Wohnung bringt, ist dann gering. Sollten Sie aber einen solchen vertrag abschließen, in dem sich der Unternehmer verpflichtet, die Möbel nach Zahlung noch in die Wohnung zu bringen, brauchen Sie kein Aufgeld oder andere rechtswidrige Forderungen zu erfüllen und können einen Dritten beauftragen, die Möpbel in die Wohnung zu bringen. Die Kosten dafür können Sie dem „Erst-Unternehmer“ dann in Rechnung stellen. Nur haben Sie dann genau das Probem, was der Unternehmer durch die von Ihnen beanstandete Klausel für sich verhindern will: Sie müssen hinter Ihrem Geld herlaufen - es ggf. sogar einklage.
Glück auf

Was für Firmen haben Sie angefragt? Das ist absoluter Schwachsinn. Ich bin schon mehrfach mit Speditionen umgezogen. Habe jedesmal bar bezahlt bei Beendigung und Kontrolle ob alles ganz ist.

Hallo,
das Unternehmen kann Barzahlung verlangen, da die Alternative, Ec-oder Kreditkartenzahlung, mit Kosten für das Unternehmen verbunden ist. Es gibt auch keine Pflicht, eine Rechnung mit Zahlungsziel in xx Tagen auszustellen.

Bei einem Umzug ist grundsätzlich die Bezahlung erst nach Erbringung der kompletten Leistung fällig (also Möbel in neuer Wohnung, evtl. aufgestellt), soll vorher etwas oder alles gezahlt werden, so ist dies ein Vorschuss.

ist das rechtens ? und wie kann ich mich schützen ?

Rechtens ist das schon, man kann das vertraglich vereinbaren, das ist eine erlaubte Abweichung vom Grundsatz (s.o.).

meine angst ist:
vor vielen jahren ist es mir passiert, daß die sich dann
geweigert haben hochzutragen wenn nicht noch ein fetter
zusatzbonus in bar sofort gezahlt wird.(ohne Quittung)
vielen dank.elke

Es geht hier nicht mehr um die Frage des Rechts (die Zusatzzahlung ohne Rechnung ist ja wohl schwarz erfolgt, also schonmal gesetzlich verboten für BEIDE Seiten!)
sondern um die Frage, wie vertrauenswürdig eine Firma ist. Wenn die Firma vor Transport in die neue Wohnung das Geld will, dann wohl deshalb, weil Sie Angst hat, beim Einzug der Möbel in eine neue Wohnung entweder was zu beschädigen, weil die Möbel nicht passen oder die Packer einen Fehler machen, und dann der Kunde eine sofortige Preisminderung geltend macht, so dass die Firma dem Restgeld hinterherlaufen muss.

Denn ob der Kunde bei einem Schaden wirklich klagt, ist ja wegen der Mühe und Kosten fraglich, so verlaufen viele (berechtigte) Ansprüche im Sand, weil der Kunde eben nicht klagt.

Bei Unsicherheit lohnt es sich, im Bekanntenkreis nach einem Unternehmen zu fragen, dass zur Zufriedenheit des Umziehenden gearbeitet hat und das Geld, wie gesetzlich vorgesehen, erst nach kompletter Leistungserbringung verlangt.

Gruß
cosis