Hallo,
das Unternehmen kann Barzahlung verlangen, da die Alternative, Ec-oder Kreditkartenzahlung, mit Kosten für das Unternehmen verbunden ist. Es gibt auch keine Pflicht, eine Rechnung mit Zahlungsziel in xx Tagen auszustellen.
Bei einem Umzug ist grundsätzlich die Bezahlung erst nach Erbringung der kompletten Leistung fällig (also Möbel in neuer Wohnung, evtl. aufgestellt), soll vorher etwas oder alles gezahlt werden, so ist dies ein Vorschuss.
ist das rechtens ? und wie kann ich mich schützen ?
Rechtens ist das schon, man kann das vertraglich vereinbaren, das ist eine erlaubte Abweichung vom Grundsatz (s.o.).
meine angst ist:
vor vielen jahren ist es mir passiert, daß die sich dann
geweigert haben hochzutragen wenn nicht noch ein fetter
zusatzbonus in bar sofort gezahlt wird.(ohne Quittung)
vielen dank.elke
Es geht hier nicht mehr um die Frage des Rechts (die Zusatzzahlung ohne Rechnung ist ja wohl schwarz erfolgt, also schonmal gesetzlich verboten für BEIDE Seiten!)
sondern um die Frage, wie vertrauenswürdig eine Firma ist. Wenn die Firma vor Transport in die neue Wohnung das Geld will, dann wohl deshalb, weil Sie Angst hat, beim Einzug der Möbel in eine neue Wohnung entweder was zu beschädigen, weil die Möbel nicht passen oder die Packer einen Fehler machen, und dann der Kunde eine sofortige Preisminderung geltend macht, so dass die Firma dem Restgeld hinterherlaufen muss.
Denn ob der Kunde bei einem Schaden wirklich klagt, ist ja wegen der Mühe und Kosten fraglich, so verlaufen viele (berechtigte) Ansprüche im Sand, weil der Kunde eben nicht klagt.
Bei Unsicherheit lohnt es sich, im Bekanntenkreis nach einem Unternehmen zu fragen, dass zur Zufriedenheit des Umziehenden gearbeitet hat und das Geld, wie gesetzlich vorgesehen, erst nach kompletter Leistungserbringung verlangt.
Gruß
cosis