Welche Rechte hat die GEZ ?

Hallo,
man schildere erst einmal den Fall und dann stelle die Fragen.
Eine Person hat ein Restaurant und hat für die Zeit der Fußball WM ihren Fernseher aus ihrer privaten Wohnung, die im gleichen Gebäude über dem Restaurant liegt, in den Gastraum des Restaurants gestellt.
Als der GEZ Mitarbeiter kam, war nur ein Angestellter anwesend.
Frage 1: Darf der GEZ Mitarbeiter das Restaurant betreten und den Angestellten ausfragen und ihn zu einem Vertragsabschluss (Unterschrift)bewegen?
Frage 2: Muss die Person zusätzliche Gebühren zahlen, obwohl sie jetzt KEINEN Fernseher mehr in ihrer Wohnung hat, für den sie ja schon Gebühren entrichtet??

Übrigens GEMA ist angemeldet
Man wäre sehr dankbar über eine schnelle Antwort

Hallo,

Frage 1: Darf der GEZ Mitarbeiter das Restaurant betreten und
den Angestellten ausfragen und ihn zu einem Vertragsabschluss
(Unterschrift)bewegen?

ich glaube nicht, dass das ein GEZ-Mitarbeiter war. Die GEZ hat keinen Außendienst. Es handelt sich um Rundfunkgebührenbeauftragte der Sender.

Bewerben kann man sich z.B. hier: http://www.mdr.de/stellenangebote/4904179.html

Der „Fahnder“ kann wie jeder Hinzu und Kunz das Restaurant betreten, da es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Verträge werden bei der GEZ nicht abgeschlossen, sondern Tatbestände gemeldet, nämlich dass und seit wann ein Rundfunkempfänger und was für eines im Gewerberaum steht und damit einen Gebührentatbestand auslöst. Natürlich müssen diese auch „ermitteln“. Ob Angestellte sich äußern müssen, spielt keine Rolle mehr, wenn sie sich äußern.

Frage 2: Muss die Person zusätzliche Gebühren zahlen, obwohl
sie jetzt KEINEN Fernseher mehr in ihrer Wohnung hat, für den
sie ja schon Gebühren entrichtet??

Hat die Person denn ihren Fernseher in der Privatwohnung abgemeldet? Denn die Gebührenpflicht kann erst nach ordnungsgemäßer Abmeldung erlöschen.

VG
EK

Für die Dauer der WM(2Monate weil sie über die Monatsgrenze hinaus geht) GEZ zahlen und dann sofort den Fernseher entfernen und wieder abmelden.

Die einfachste und unkomplizierteste Lösung, weil ja jeder das Fernsehgerät sehen kann.

http://www.gez.de/e160/e161/e392/Staatsvertrag.pdf
(Juni 2009, 12te Änderung)

§4 Beginn und Ende der Gebührenpflicht

Private und gewerbliche Nutzung sind zwei verschiedene Stiefel.
Es muss also zwei Mal angemeldet werden.

§3 Anzeigepflicht

  1. Beginn und Ende des Bereithaltens von Rundfunkempfangsgeräten,
  2. Art, Zahl, Nutzungsart und Standort der Rundfunkempfangsgeräte,

Man hätte das An- und Abmelden für die zwei Monate der WM (weil monatsüberschneidend) in einem machen können.