Hallo,
man schildere erst einmal den Fall und dann stelle die Fragen.
Eine Person hat ein Restaurant und hat für die Zeit der Fußball WM ihren Fernseher aus ihrer privaten Wohnung, die im gleichen Gebäude über dem Restaurant liegt, in den Gastraum des Restaurants gestellt.
Als der GEZ Mitarbeiter kam, war nur ein Angestellter anwesend.
Frage 1: Darf der GEZ Mitarbeiter das Restaurant betreten und den Angestellten ausfragen und ihn zu einem Vertragsabschluss (Unterschrift)bewegen?
Frage 2: Muss die Person zusätzliche Gebühren zahlen, obwohl sie jetzt KEINEN Fernseher mehr in ihrer Wohnung hat, für den sie ja schon Gebühren entrichtet??
Übrigens GEMA ist angemeldet
Man wäre sehr dankbar über eine schnelle Antwort
Der „Fahnder“ kann wie jeder Hinzu und Kunz das Restaurant betreten, da es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Verträge werden bei der GEZ nicht abgeschlossen, sondern Tatbestände gemeldet, nämlich dass und seit wann ein Rundfunkempfänger und was für eines im Gewerberaum steht und damit einen Gebührentatbestand auslöst. Natürlich müssen diese auch „ermitteln“. Ob Angestellte sich äußern müssen, spielt keine Rolle mehr, wenn sie sich äußern.
Frage 2: Muss die Person zusätzliche Gebühren zahlen, obwohl
sie jetzt KEINEN Fernseher mehr in ihrer Wohnung hat, für den
sie ja schon Gebühren entrichtet??
Hat die Person denn ihren Fernseher in der Privatwohnung abgemeldet? Denn die Gebührenpflicht kann erst nach ordnungsgemäßer Abmeldung erlöschen.