Welche rechte hat ein makler?

Das Problem: wir sind vor 2 Monaten in unsere Wohnung eingezogen, nun will unser Vermieter die Wohnung verkaufen und hat sich hierfür einen Makler besorgt.

Meine Frage ist nun: Wie oft darf der Makler in der Woche mit Interessenten in die Wohnung. Da mein Partner und ich berufstätig sind und nebenbei noch studieren, ist unsere Zeit nicht in Massen vorhanden. Wir haben und wollen auch keine Zeit haben für 2 Besuche pro Woche. Darf ich sagen, dass ich zB diese Woche keinen Interessenten haben möchte? Oder kann der Vermieter dann sagen, dass wir den Verkauf rausgeschoben haben?

Weiters hat uns der Makler bei einem Interessentenbesuch mitgeteilt, dass er die Schlüssel für die Haustür und die Wohnung hat (desw. haben wir nicht mit in den Keller etc gebraucht).
Uns wurde nicht mitgeteilt, dass der makler die Schlüssel hat. Der Makler meinte zwar er darf ihn nicht gebrauchen, aber wohl ist mir bei der Sache trotzdem nicht. Darf ich an der Wohnungstür das Schloss für die Zeit, in der ich in der Wohnung wohne, austauschen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte! Vielen Dank im Voraus, mfG Mammutbaum.

Der Fragesteller hat das Recht FQG:1129 nicht zu ignorieren und einen neuen Versuch zu unternehmen, da dieses Posting deswegen gelöscht werden muss…