So zu erst mal ein Dickes Hallo an die vielen User des Forums.
Also folgendes:
Ein Haus wurde gekauft - vor Eigentümer die Stadt
Somit liefen bzw. laufen oder gelten die alten Mietverträge.
Die türkische Mieterin im 1. OG
2 Zi. KB mit Warmmiete von derzeit
345,- € wird nun…
aufgefordert ihre Wohnung zu verlassen da Renovierungen durchgeführt werden.
Es wird ein neuer Mietvertrag angeboten für eine Wohnung gleicher Größe im 5.ten Stock für 550,- €
Frage was geht davon (legitim).
Muss sie die Wohnung verlassen wegen der Renovierung?
Kann Sie nicht auf Ihre alte Wohnung bestehen,
da sie dort ja auch schon seit 16 Jahren wohnt.
Ist ein solcher Mietaufschlag in Höhe v. über 200,- € durchsetzbar.
Außerdem hat sie ein Gesundheitliche Probleme beim Gehen, aber keinen Behindertenausweis.
Sie hat außerdem einen 18 jährigen Sohn der noch zu Schule geht.
Hallo,
grundsätzlich gilt, „Kauf bricht nicht Miete“, also, der neue Eigentümer (wenn er denn schon im Grundbuch eingetragen ist!! - den Nachweis kann der Mieter verlangen!!!) tritt in alle bestehenden Verträge ein, ohne daraus ein Sonderrecht ableiten zu können (Mieterhöhung, Kündigung o.ä.) Ihr Mietvertrag besteht weiter, also nichts Neues unterschreiben!!
Wenn er sanieren oder renovieren will, muss er das mind. 3 Monate vorher ankündigen mit allen Angaben was gemacht werden soll, ob Mieterhöhung daraus resultiert usw.
Er kann nicht einfach die Wohnung betreten o.ä. und Arbeiten durchführen lassen. Die Mieterin darf ihn nicht rein lassen!!!
Ich rate zu einer Rechtsberatung beim Mieterverein oder RA; gleichzeitig kann man auch an die Öffentlichkeit gehen (Zeitung), da es sich um einen Verkauf der Kommune an Privat handelt und sie die Mieter nicht informiert und ihnen hilft!!
Nicht unterkriegen lassen!
Gruß suver
es tut mir richtig leid, dass ich in diesem Falle leider keinerlei Erfahrung habe und Dir daher keinen Rat geben kann. Sorry,
und Grüße, Hubert Steiger.
Paragraf 566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist festgeschrieben: Der Käufer tritt anstelle des bisherigen Eigentümers in den abgeschlossenen Mietvertrag ein.
Der Käufer einer Immobilie ist erst dann ihr Eigentümer, wenn er im Grundbuch als solcher eingetragen ist. In vielen Kaufverträgen wird jedoch ein Datum fixiert, zu dem Nutzen und Lasten vom alten an den neuen Eigentümer übergeben werden. Der neue Eigentümer muss sich dann genau wie sein Vorgänger an die gesetzlichen Fristen und Kündigungsrechte im Vertrag halten. „Wenn er selbst, eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder ein Familienangehöriger die Räume zu Wohnzwecken nutzen möchte, kann er kündigen“, sagt Hannemann. Voraussetzung auch dafür ist allerdings, dass er bereits im Grundbuch eingetragen ist.
Nach Grundbucheintragung kann der neue Eigentümer die Miete nur dann erhöhen, wenn die bisherige Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der Mieter
hat mindestens zwei Monate Zeit, das Erhöhungsverlangen
des Vermieters zu prüfen.
Modernisierung: Der Mieter hat Modernisierungsmaßnahmen
nur dann zu dulden, wenn diese mindestens drei Monate vor Beginn angekündigt werden. Eine mündliche Ankündigung reicht nicht.
Modernisierungen muss der Mieter nicht dulden, wenn es sich um Luxusmodernisierungen handelt oder wenn die Modernisierungsarbeiten eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellen.
Hallo,
wie es sich in diesem Fall verhält, kann ich nicht beurteilen.
Tatsache aber ist, eine Mieterhöhung um 200 € ist hier ein ganz heißes Eisen, zumal die Mieterin gesundheitlich eingeschränkt ist. Und außerdem: auch bei Hausverkauf gelten in der regel die alten Mietverträge.
Gruß
Mike-Lohfelden
Es ist schwierig, hier generell eine konkrete Aussage zu machen.
Auf jeden Fall muss ein neuer Vermieter sich an den alten Mietvertrag halten, kann also nicht einfach kündigen.
Wenn es jedoch um die Wirtschaftlichkeit eines Hauses handelt, sieht die Sache anders aus. s. Link.
Am besten ist, die betroffene Dame geht zum Mieterverein.
Als ich ein Haus übernahm, musste ich 6 Monate warten, um die Miete zu erhöhen. Allerdings ging es hier nicht um Kündigungen.
Hallo,
Ich würde sagen, dass die Mieterin die Wohnung nicht wegen Renovierung verlassen muss.
Es sei denn die Renovierung wurde frühzeitig, 3 Monate vorher angekündigt.
Und nein, eine Mieterhöhung von 200,-- für eine gleich große Wohnung sind nicht gerechtfertig.
Außerdem sollte man ihre gesundheitlichen Beschwerden ernst nehmen.
Die Ansprüche des Vermieters sind legitim. Die beosnderen Umstände und Verhältnisse des Mieters sind aber ausreichend zu würdigen. Den Rest können Sie im Zweifel vor Gericht klären lassen!
sehe mich leider nicht imstande, zu deinem Problem
Stellung zu nehmen und rate dir, einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein in dieser Sache zu
konsultieren.
nix unterschrieben. Wegen der Renovierung kann ihr nicht gekündigt werden. Sie kann auch nicht dazu gezwungen werden in den 5 Stock zu zeihen und dafür mehr Miete zu zahlen.
Aber vorsicht: geht diplomatisch vor. Fragt vorallem bei der Stadt (dem Ex-Besitzer) nach, ob es bestimmte Sozial-Klauseln beim Verkauf der Wohungen gab?!?
Sprecht vorallem mit dem neuen Vermieter und seid diplomatisch! Es nutzt ja nix dass beide Parteien auf ihr Recht bestehen und sich die nur streiten!
Sinnvoll könnte es sein, in eine vergleichbare Wohung mit sozialverträglicher Mietsteigerung zu wechseln. Wenn der Vermiter den Umzug wünscht sollte er sich zu mindest an den Umzugskosten beteiligen oder ein Umzugsunternehmen und die Kostenübernahme für dieses Übernehmen.
Variante B: die Dame bleibt in der Wohung. Erträgt die Umständlichkeiten der Modernisierung, kann in dieser Zeit auch eine Mietminderung gelten machen. Danach ist eine jährliche Anpassung des Mietpreise möglich.
Bedenken sollte die Dame jedoch, dass eine Generalmodernisierung sehr beschwerlich sein kann! Eine Woche Toilette des Nachbarn benutzen … Wenn man mit dem Vermieter nicht kooperiert, kann das unschön werden.
Ich empfehle wie immer Diplomatie. Aber einen Wechsel in eine neue Wohung nach aktuellem Mietspiegel rate ich ab. Beachten sollte man jedoch, dass es kaum Sinn macht in eine alte unsanierte Wohung zu ziehen, da diese dann ggf in einem Jahr saniert wird. Eine sanierte Wohung mit angemessener Mietpreissteigerung scheint sinnvoll.
Vielen Dank an Dich. Meine Frau ist Türkin und die neuen Eigentümer ein Türke und ein Albaner. Achtung hier ist nichts fremdenfeindliches oder das sogenannte typisch … Ich bin Deutscher und meine Vermieterin ist Deutsche und die will auch immer mehr als ihr zusteht.
Also zurück zum Thema, dank der vielen Antworten hier hat sich jetzt meine Frau eingemischt. Resultat Drohung mit Hausverbot. Naja dann meinte er noch wo den die Miete bleibe.
Und…
Dann ist meiner Frau der Geduldsfaden gerissen.
Wo ist der Grundbuchauszug - Wann hast du die Renovierung angekündigt - Was fällt dir ein ständig ohne Termin zukommen und die Frau einzuschüchtern - deine Mieterhöhung kannst du dir in den … schieben.
Du weißt genau das geht nicht so und wenn es dir nicht passt kündige und geh vor Gericht. Dann wollen wir mal sehen was dabei raus kommt.
Das war diplomatisch… )
Nämlich jetzt erst klappte es, nachdem auch die Bekannte endlich Mut bekam und ihm mit einer Ohrfeige drohte, wegen seines Benehmens. Naja nicht gerade Diplomatie.
Aber…
Oh Entschuldigung, Sie kann die Wohnung im Erdgeschoß bekommen mit einer kleinen Mieterhöhung wegen der Renovierung usw. Oh Entschuldigung Abla (türkisch)kein Hausverbot, das können wir doch alles in Ruhe klären. usw. usw. …
Also nochmals Danke an Dich und alle anderen hier.
Lieber Ratsuchender,
grundsätzlich ist eine Renovierung kein Kündigungsgrund.
Nach einer Modernisierung darf die Miete unter bestimmten Voraussetzungen abhängig von der Höhe der Modernisierungskosten erhöht werden.
Eine Ersatzwohnung während der Ausführung von Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten muß gleichwertig und zumutbar sein, der Mieter darf dadurch keine Mehrkosten haben.
Leider bleiben in dem von Ihnen geschilderten Fall zu viele Fragen offen (Kündigung oder Ersatzwohnung, Renovierung oder Modernisierung, welche Fristen wurden eingehalten, Mietspiegel etc.). Die Mieterin sollte sich bei einem Mieterschutzbund oder beim Wohnungsamt ausführlicher beraten lassen.
leider habe ich diese Frage bei wer-weiss-was vollkommen übersehen.
Ist aber nicht ganz so schlimm, denn:
Ich bin kein Experte im Bereich Mietrecht!
Tut mir leid, bei dieser Frage kann ich leider überhaupt nicht weiterhelfen.
Ich wünsche Ihnen natürlich trotzdem viel Erfolg und wünsche noch ein schönes Pfingstwochenende.