Welche Rechte hat ein Wohnungmakler

Ein Wohnungsmakler bekam den Auftrag eine Wohnung zu vermieten!
Laut Mietvertrag sollte die Miete im Voraus bezahlt werden, wie üblich. Lt. Makler sollte das Jobcenter die Miete übernehmen. Nach einer Zahlung wurde gekürzt um ca.
80%. Die Maklergebühr wurde ersteinmal einbehalten. Ist dieser Vertrag so in Ordnung??
Habe die Wohnung erst nach Mietnomaden renoviert!

Leider schreiben Sie sehr wirr, ich versuche dennoch, Ihnen zu helfen:
Es ist nicht üblich, dass die Miete für eine Wohnung monatlich im Voraus gezahlt wird. Die Miete ist bis zum 3. Werktag eines Monats zu überweisen (Eingang auf dem Konto).
Wenn durch den Makler ein Mietvertrag entstanden ist, hat er seine Provision verdient. Die Provision des Maklers ist bei Abschluss des Mietvertrages fällig! Sie befinden sich also in Verzug. Ein Immobilienmakler ist für künftige Mietzahlungen eines Mieters nicht verantwortlich.
Fragen Sie ihren Mieter, warum die Miete gekürzt wurde.

In Deiner Stadt gibt es Mietobergrenzen. Bis zu diesen zahlt das Jobcenter in der Regel eine Miete. (Auskunft erteit nur das Jobcenter, da in jeder Stadt verschieden!)
Der Hilfeempfänger muss mit dem Mietangebot des Maklers ins Jobcenter gehen und dort eine sog. „Mietübernahmegenehmigung“ holen. Dieses Papier gibt an, wieviel das JC bereit ist zu übernehmen. Das gibt er dem Makler, oder dem Vermieter und kann dann erst den Mietvertrag unterschreiben. Wurde die im MIetvertrag angesetzte Miete z.B. gegenüber dem Mietangebot nachträglich erhöht, ist logisch, dass das Jobcenter nur diejenieg Miete übernimmt, für die es die „Mietübernahmezusicherung“ ausgestellt hat.

Falls es deine Wohnung ist, lasse dir also vom Makler die schriftzliche „Mietübernahmezusicherung“ des Jobcenters zeigen. Der Mieter müsste das in jedem Fall beim Makler abgegeben haben. Das JC zahlt nur die darin vorher zugesicherte Höhe und keine andere!

Falls der Mieter ohne Umzugsgenehmigung des Jobcenters aus einer anderen Stadt kommend zu Euch umgezogen ist; dann kann es tatsächlich sein, dass er nur dasjenige Geld vom JC bekommt, was seine vorherige Wohnung gekostet hat, aber dann hötte er für eine höhere Miete sowieso keine Übernahmezusicherung bekommen.

UND übrigens: wenn ein Jobcenter-Kunde in einem Jahr mehrmals angebotenene Arbeitsverträge oder Maßnahmen nicht antritt kann es auch sein, dass das JC nach und nach die Leistungen streicht. Ganz am Ende sogar die Miete!

Du kannst bei Eurem Jobcenter in der Hotline anrufen und dich als Vermieter ausgeben. Dann bittest Du um Rückruf durch den Mitarbeiter des Leistungsservices und fragst nach, was genau da los ist.
Aber abgesehen vond ieser Möglichkeit: Es gilt doch das, was Du im Vertrag mit dem Makler abgemacht hast, oder? Wenn das JC anders zahlt, Pech des Maklers! Vertrag nicht erfüllt, falls eine höhere Miete darin festgelegt war, würde ich sagen.

Gruß Gwen

Hallo

Lt. Makler sollte das Jobcenter die Miete übernehmen

Woher weiss denn ein Makler, ob und was/wieviel das Jobcenter dem Mieter bewilligt hat ? Außer natürlich , er (der Makler) hätte eine schriftliche Zusicherung vom Jobcenter vorgelegt bekommen , bzw. es wäre zwischen dem ALG2-beziehenden Mieter und dem Jobcenter vereinbart worden, dass das Jobcenter die bewilligten Unterkunftskosten nicht (wie grundsätzlich vorgesehen) an den Mieter auszahlt, sondern direkt an den Vermieter überweist.

Ist dieser Vertrag so in Ordnung??

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Welcher Vertrag ? Der zwischen Vermieter und Makler ? Was wurde denn vereinbart, wer die Maklergebühr bezahlt… der Vermieter oder der Mieter ?
Falls die Frage lautet: „Steht dem Makler die Maklergebühr zu, wenn der von ihm vermittelte Mieter dann seine Miete nicht zahlt ?“ : Das wäre ein anderer Rechtsbereich als das SGB II und hat mit dem ALG2-Bezug des Mieters nichts zu tun. Dazu könnte ich leider nicht allzu viel sagen . (Ich würde davon ausgehen, dass dem Makler seine Gebühr zusteht, wenn sein Auftrag „nur“ umfasste, dass am Ende ein Mietverhältnis zustande gekommen sein sollte. Und ein Mietverhältnis liegt ja vor, wenn hier zwischen Mieter und Vermieter tatsächlich ein Mietvertrag zustandegekommen ist. Also Makler-Auftrag erfüllt, Gebühr fällig. Wenn/dass der vermittelte Mieter dann zahlungssäumig wird, würde ich als reines „Problem“ zwischen Mieter und Vermieter einschätzen, mit dem der Makler nichts (mehr) zu tun hat. Aber wie gesagt - das ist leider nicht mein Schwerpunkt-Rechtsbereich. )-

Was den Mietvertrag angeht: Der gilt zwischen Mieter und Vermieter, mit allen Rechten und Pflichten für beide Seiten.
LG