Welche Rechte hat man als Ebay Kaufer?

Hallo,
In Ebay Verkaufsangeboten heisst es manchmal „Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme!!!“

Was ist davon zu halten? Ein Bieter weiss ja nicht einmal ob er auf ein intaktes Gerät oder etwa einen Schrotthaufen bietet. Was kann man machen, wenn letzteres der Fall ist, obwohl im Ebay Agebot die Rede war „Der Zustand ist top, siehe bitte Bilder!!! Am Gehäuseboden sind ein paar Kratzer, auf den Bildern sehr gut zu erkennen. Ansonsten nur minimale Gebrauchsspuren!!!Inkl. vollständigen Zubehör!!!“?

An einen anderen Idioten genau so weiterverkaufen, oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Manchmal geht es ja schliesslich um Kaufpreise im drei oder vierstelligen Bereich. Bewegt man sich also da im rechtsfreien Raum?

Grüsse,
Christian

Doch. Er kann sich darauf verlassen, dass die Ware genau so ist, wie sie beschrieben wurde.
Falls das nicht der Fall ist, kannst Du darauf bestehen, dass die Ware zurückgenommen und das Geld zurückgegeben wird.

Dieser Hinweis, daß keine Rücknahme angeboten wird, heisst nur, daß die Ware nicht nach dem Fernabsatzgesetz zurückgenommen wird, weil sie nicht gefällt. Trotzdem muss der Artikel wahrheitsgemäß beschrieben werden. Wenn also angegeben wird, daß der Artikel einwandfrei funktioniert, das aber nicht der Fall ist, muss der Verkäufer dafür sorgen, daß die Einwandfreie Funktion hergestellt wird, oder den Artikel zurücknehmen. Lediglich wenn Dir der Artikel nicht gefällt, obwohl alles so ist, wie beschrieben, kannst Du nicht auf Rücknahme bestehen.

Auf ein Gesetz zu verweisen, das es seit fast 15 Jahren nicht mehr gibt, halte ich für wenig zielführend und spricht auch nicht unbedingt für besonders ausgeprägte Fachkompetenz. Ob ein Produkt gefällt oder nicht gefällt, war im übrigen für die Wahrnehmung eines Widerrufsrechtes nie von Relevanz.

Im übrigen gehen Formulierungen wie oben dargestellt weit über den Ausschluß eines Widerrufsrechts hinaus; in der Regel ist damit auch der Ausschluß der Sachmangelhaftung gemeint, was bei Kaufverträgen zwischen Privatpersonen grundsätzlich möglich ist.

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Wo liegt das Problem?

Bezahle mit PayPal, reklamiere die Lieferung und wenn es zu keiner Eingigung kommt, bekommst du dein Geld zurück.

MfG kheinz

Hallo!

Man zahlt im Voraus, ohne den Gegenstand gesehen, geschweige denn ausprobiert zu haben. Weil solche Vorgehensweise ohne besondere Sicherheit unvertretbar, aber via Ebay kaum vermeidbar ist, sollte man sich darauf nur mit Käuferschutz per Paypal einlassen.

Halte ich für keine gute Idee. Beschreibungen müssen zutreffend sein. Der Hinweis, dass keine Rücknahme erfolgt, ist kein Freibrief für Betrug. Wenn Produkt und Beschreibung nicht zusammenpassen, hilft dem Verkäufer auch kein Ausschluss der Rücknahme. Der Ausschluss von Sachmängelhaftung und Rücknahme oder Umtausch meint bei privaten Verkäufern nur, dass die BGB-Regeln des Fernabsatzes nicht gelten sollen.

In solchen Fällen ist der Kauf von privaten Anbietern über Ebay keine geeignete Methode. Manche Leute kaufen Autos unbesehen nur nach blumiger Beschreibung, aber das halte ich - Käuferschutz hin oder her - für leichtfertig.

Gruß
Wolfgang