Welche Rechte hat man als Verbraucher (Kunde) ?

Mal angenommen ein Verbraucher Kunde S gibt einen defekten Hifi Verstärker in eine Werkstatt.

In der Werkstatt weiß man sofort was den Defekt verursacht. Die Werkstatt teilt dem Kunden S dies in einer E-Mail mit. 

Die Reparatur dauert nur wenige Tage. Der Kunde S teilte der Werkstatt mit, das er eine Rechnung mit Aufführung sämtlicher Posten haben will.

Die Werkstatt weigerte sich eine Rechnung zu schicken. Man teilte Kunde S nur den zu überweisenden Rechnungsbetrag per E-mail mit. Der Kunde S hat sich soweit nichts dabei gedacht, denn schließlich wollte der Kunde seinen reparierten Verstärker zurück. Also zahlt der Kunde S die Rechnung und freut sich auf den reparierten Verstärker.  

Die Werkstatt schickt den Verstärker incl. ausgelöteten Bauteil zu Ihrer Entlastung an den Kunden zurück. Zuhause angekommen macht der Kunde S ein Hörtest und muss leider feststellen das der defekt an dem Verstärker, weswegen er in der Werkstatt war nicht behoben wurde. Der Kunde S ärgert sich. Dann bemerkt der Kunde S das ausgelötete Bauteile vergessen wurden mit ein zu packen. 

Der Kunde S teilt sofort der Werkstatt mit das der defekt am Verstärker nicht behoben wurde und das ausgelötete Bauteile vergessen wurden mit einzupacken. Die Werkstatt Antwortete frech das man sich so was schon gedacht hat und erstattet ein Teil der Rechnung zurück. Wegen dem vergessenen Bauteil hieß es, es sei überflüssig die vergessenen Bauteile zurück zu senden.  

Damit ist der Kunde S gar nicht einverstanden und verlangt seine Bauteile zurück. Schließlich sind die Bauteile Eigentum des Kunden. Dazu kommt das die ausgelöteten Bauteile Hochwertiger sind als die neu eingelöteten.  

Der Kunde S ist sehr verärgert und möchte seine Bauteile. Die Werkstatt weigert sich aber. Außerdem versteht der Kunde S nicht wieso man Ihn sein defekten Verstärker zurück schickt obwohl angeblich der defekt behoben wurde laut Aussage der Werkstatt und plötzlich nur ein Teil der bezahlten Rechnung zurück erstattet. Dieses ganze durch einander versteht der Kunde S nicht und fragt noch einmal bei der Werkstatt nach, ob man Ihm endlich seine Bauteile zurück gibt.  

Die Werkstatt teilt dem Kunden S mit er solle doch ein Anwalt einschalten. Die Werkstatt ist der Meinung im Recht zu sein. Der Kunde S ist Ratlos …  

Hat der Kunde S denn kein Recht auf eine Rechnung mit Aufführung sämtlicher Posten was alles am Verstärker entfernt und neu eingebaut wurde?  

Darf eine Werkstatt ausgelötete Bauteile, die dem Kunden gehören einfach behalten?

Obwohl die Werkstatt dem Kunden mitgeteilt hat, das die ausgelöteten Bauteile zu Ihrer Entlastung zurück an den Kunden gesendet werden.

Wieso schreibt eine Werkstatt „zu Ihrer Entlastung“?

Macht die Werkstatt sich etwa Strafbar wenn Bauteile vom Kunden einfach einbehalten werden?

Hallo!

Kunde hat Anspruch auf eine Rechnung aus der auch die einzelnen Posten hervorgehen.
Wie sonst soll man etwas nachprüfen ?

Ob nun jedes Cent-Bauteil aufgeführt werden müsste ?  Manches kann sicherlich als „diverse Kleinteile“ zusammengefasst werden.

Wenn man ausdrücklich wünscht, „ausgebaute Teile an Kunden zurück“ dann ist das auch so durchzuführen.

Klar gehören die Bauteile dem Kunden, aber i.d.R. wird eben angenommen, ist nichts vereinbart gehen sie in den Besitz der Werkstatt über ( zur Entsorgung).

Wenn das Gerät aber gar nicht richtig repariert wurde und den bemängelten Fehler immer noch zeigt, dann muss man auf „Nachbesserung“ bestehen.
Was übrigens einfacher durchzusetzen wäre solange man noch nicht bezahlt hat.

„Zu unserer Entlastung“ ist eine Redewendung, meint, man schickt dem Kunden Unterlagen(Teile) zurück und ist damit „entlastet“ von der Pflicht sie aufzubewahren.

MfG
duck313

Da die Werkstatt sich weigert und auf Stur stellt, bleibt dem Kunden nur die Möglichkeit eine Anzeige wegen Unterschlagung zu erstatten und der Weg zum Anwalt. Denn die einbehaltenen Bauteile wurden sicherlich nicht zum entsorgen einbehalten. Die sind schwer zu bekommen und die Werkstatt weiß das.

Darf man mal erfahren, was das für ein besonderes ausgebautes Ersatzteil sein soll, was man um alles in der Welt zurückhaben will/muss ?

Und „Unterschlagung“ will man gleich annehmen und auch noch beweisen ?

Das setzt Absicht und Plan voraus, man wollte Teil einbehalten. Schlamperei in Werkstatt, nicht auf den Kundenwinsch geachtet, ist noch keine Unterschlagung.

Klingt fast so, als ob es gar nicht mehr um die fehlgeschlagene und bezahlte Reparatur ginge sondern mehr um das getauschte Teil (was möglicherweise gar nicht defekt war).

MfG
duck313

Und „Unterschlagung“ will man gleich annehmen und auch noch
beweisen ?

Die Beweisführung ist doch sicher Aufgabe von jemand anders…?!

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@ duck313

um was für Bauteile es sich handelt ist doch egal. Die Bauteile waren nicht defekt und sind Eigentum des Kunden. Der Kunde hat mit einer Anzige wegen Unterschlagung schon sehr oft sein Eigentum zurück bekommen. Das ist nicht sein erster Fall.

Und sollte es mal mit einer Anzeige nicht klappen, mit Anwalt bekommt er sein Eigentum 100%ig zurück oder bekommt es erstattet.

Ok damit man den Kunden villeicht besser versteht, warum er die Bauteile dringend zurück haben will. Es handelt sich um historische Bauteile die es nicht mehr zu kaufen gibt. Ohne diese Bauteile kann der Verstärker nicht in den original Zustand zurück versetzt werden.

mit Verstärker ist ein (Röhrenverstärker) gemeint.

Die Werkstatt hat durch Ihrer Arbeiten den verstärker verschlechtert. Daher muss der Verstärker vom Hersteller in den original Zustand umgebaut werden.