Mal angenommen ein Verbraucher Kunde S gibt einen defekten Hifi Verstärker in eine Werkstatt.
In der Werkstatt weiß man sofort was den Defekt verursacht. Die Werkstatt teilt dem Kunden S dies in einer E-Mail mit.
Die Reparatur dauert nur wenige Tage. Der Kunde S teilte der Werkstatt mit, das er eine Rechnung mit Aufführung sämtlicher Posten haben will.
Die Werkstatt weigerte sich eine Rechnung zu schicken. Man teilte Kunde S nur den zu überweisenden Rechnungsbetrag per E-mail mit. Der Kunde S hat sich soweit nichts dabei gedacht, denn schließlich wollte der Kunde seinen reparierten Verstärker zurück. Also zahlt der Kunde S die Rechnung und freut sich auf den reparierten Verstärker.
Die Werkstatt schickt den Verstärker incl. ausgelöteten Bauteil zu Ihrer Entlastung an den Kunden zurück. Zuhause angekommen macht der Kunde S ein Hörtest und muss leider feststellen das der defekt an dem Verstärker, weswegen er in der Werkstatt war nicht behoben wurde. Der Kunde S ärgert sich. Dann bemerkt der Kunde S das ausgelötete Bauteile vergessen wurden mit ein zu packen.
Der Kunde S teilt sofort der Werkstatt mit das der defekt am Verstärker nicht behoben wurde und das ausgelötete Bauteile vergessen wurden mit einzupacken. Die Werkstatt Antwortete frech das man sich so was schon gedacht hat und erstattet ein Teil der Rechnung zurück. Wegen dem vergessenen Bauteil hieß es, es sei überflüssig die vergessenen Bauteile zurück zu senden.
Damit ist der Kunde S gar nicht einverstanden und verlangt seine Bauteile zurück. Schließlich sind die Bauteile Eigentum des Kunden. Dazu kommt das die ausgelöteten Bauteile Hochwertiger sind als die neu eingelöteten.
Der Kunde S ist sehr verärgert und möchte seine Bauteile. Die Werkstatt weigert sich aber. Außerdem versteht der Kunde S nicht wieso man Ihn sein defekten Verstärker zurück schickt obwohl angeblich der defekt behoben wurde laut Aussage der Werkstatt und plötzlich nur ein Teil der bezahlten Rechnung zurück erstattet. Dieses ganze durch einander versteht der Kunde S nicht und fragt noch einmal bei der Werkstatt nach, ob man Ihm endlich seine Bauteile zurück gibt.
Die Werkstatt teilt dem Kunden S mit er solle doch ein Anwalt einschalten. Die Werkstatt ist der Meinung im Recht zu sein. Der Kunde S ist Ratlos …
Hat der Kunde S denn kein Recht auf eine Rechnung mit Aufführung sämtlicher Posten was alles am Verstärker entfernt und neu eingebaut wurde?
Darf eine Werkstatt ausgelötete Bauteile, die dem Kunden gehören einfach behalten?
Obwohl die Werkstatt dem Kunden mitgeteilt hat, das die ausgelöteten Bauteile zu Ihrer Entlastung zurück an den Kunden gesendet werden.
Wieso schreibt eine Werkstatt „zu Ihrer Entlastung“?
Macht die Werkstatt sich etwa Strafbar wenn Bauteile vom Kunden einfach einbehalten werden?