Welche Rechte hat man bei einer Räumungsklage?

Sehr geehrte Experten,

meine Mutter wurde vom Vermieter zum 31.08. gekündigt, d.h. sie muss bis zum 31.08. lt. Vermieter ihre Wohnung räumen. Da sie noch 3 Monatsmieten aus dem vorigen Jahr Ihrem Vermieter schuldig ist, musste sie sich bereit erklären, eine Kündigung zu unterschreiben. Der Vermieter hat ihr aber eingeräumt, nach dieser Zeit gerne einen neuen Mietvertrag mit ihr zu machen, vorausgesetzt die Mietschulden sind bezahlt.
Dazu muss ich erklären, dass meine Mutter seit dem vorigen Jahr, in dem sie einen Unfall hate, nicht mehr in ihrer Wohnung leben konnte, sondern in der Zeit der Genesung bei mir lebt. Sie hat aber ihrem Vermieter geschildert, dass sie gerne wieder bis zum nächsten Jahr in ihre Wohnung zurück möchte.
Die Miete erhält der Vermieter seit Nov. 2011 wieder regelmäßig von ihr.
Nun aber besteht der Vermieter auf diese Kündigung und verlangt von ihr eine Räumung bzw. fordert sie dazu auf, ihm einen neuen Termin zur Räumung mit ihm zu besprechen sonst leitet er eine Räumungsklage ein.
Meine Mutter wohnt seit fast 40 Jahren in dieser Wohnung. Spielt das nicht auch dabei eine wesentliche Rolle?
Meine Frage dazu: Hat der Vermieter ein Recht zur Räumungsklage, wenn meine Mutter nach und nach wieder zurück in ihre Wohnung möchte? Und wenn ja, wie lange dauert etwas so eine Räumungsklage und wieviel Zeit würde meiner Mutter evtl. eingeräumt werden um auszuziehen?
Dazu möchte ich auch noch erwähnen, dass meine Mutter dem Vermieter zugesagt hat, dass er die noch fälligen drei Monatsmieten von ihr im Sept., spätestens im Oktober 2012 erhält.

Eine fachliche Antwort wäre sehr hilfreich für uns und deshalb bedanke ich mich schon mal im voraus bei Ihnen.

keine Fachliche Antwort möglich FAQ:1129

Da sie noch 3 Monatsmieten aus dem vorigen Jahr Ihrem Vermieter
schuldig ist,

Die Miete erhält der Vermieter seit Nov. 2011 wieder
regelmäßig von ihr.

…die beiden Aussagen widersprechen sich schon mal…
Grundsätzlich: wer nach so langer Zeit immer noch 3 MMieten
im Rückstand ist, muss sich nicht wundern bzgl. einer Räumung!!!

Rückstände und Verfahrenskosten bezahlen und hoffen…!!!
(mehr geht nicht)

gruß
ad

faq:1129 (owt)