leider muss ich nocheine Frage zu den Musikrechten bei iTunes stellen.
Dazu gib es ja schon eine ganze Menge, aber umsoweiter man ließt umso verwirrter wird man. Ich habe versucht mich durch AGB´s von iTunes zukämpfen, was leider auch keine klarheit gebracht hat (dafür reicht mein Grips wohl nicht aus).
Ausgangs Situation:
Es sind einige hundert Songs bei iTunes gekauft worden. Diese sollen jetzt auf ein Android Smartphone kopiert werden.
Die Technisches Möglichkeiten bestehen ja reichlich: Google Music Manager, doubleTwist etc.
Frage: Ist das überhaupt erlaubt? Einfach mal so die Daten kopieren?
In einigen Foren ließt man auch davon, dass bei iTunes nur Liezenzen verkauft werden - zum abspielen auf einem Gerät.
Die „Apple Music“-App kann man ja auch erst nach abschlus des Abo´s voll nutzen.
Spootify und Co sind keine Alternative weil sich das nicht rechnet.
soweit ich das verstanden habe, ist es mittlerweile kein Problem mehr, die Dateien in mp3 umzuwandeln und auf einem xbeliebigen Player abzuspielen - solange man das für sich alleine macht (keine Weiterverbreitung an andere) - auf DRM verzichtet Apple ja seit einiger Zeit.
vgl.
Aufpassen muß man wohl mit bei Apple gekaufter Musik, wenn man diese mit dem Streaming-Angebot kombiniert - da gibt es wohl einige Unklarheiten / Abgrenzungsprobleme:
Wegen dem ganzen rechtlichen Krimskrams und DRM-Blödsinn kauf ich mir immer noch CDs und rippe Sie mir in der Klangqualität und Format wie ich es haben will und nicht, wie es andere mir vorschreiben
(aber ich nutze auch kein Apple).
zunächst darfst Du die Musik, die Du Dir gekauft hast, selbstverständlich auf anderen Geräten nutzen. Es spricht natürlich sehr für Dich das Du die Musik kaufst. Das musst Du aber nicht, denn für PRIVATE ZWECKE darfst Du s.g. Privatkopien anfertigen, diese dürfen auch aus dem Internet stammen, z.B. YouTube. Dafür gibt es auch ein Programm, was Du legal nutzen darfst Free YouTube to MP3 Converter Classic - Download - CHIP! Du darfst lediglich keine Kopien anfertigen von Quellen (d.h. Internetangeboten, die offensichtlich rechtswidrig sind. Was „offensichtlich rechtswidrig“ bedeutet, darüber kann man sich natürlich streiten und darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Aber ich würde von s.g. .to Seiten z.B. c***a.to die Finger lassen, dann bist Du rechtlich auch wirklich sauber
Wenn Du Dich über die Rechtsgrundlage für die s.g. Privatkopien informieren möchtest, dann schaue Dir den Gesetzestext an.
PS: Natürlich kannst Du Dir auch sämtliche Musikvideos bei Youtube herunterladen, für den PRIVATEN Gebrauch ist das überhaupt kein Problem.
Hallo,
danke für die Antworten. Der erste Link war sehr hilfreich, wenn auch etwas älter. Aber ich geh jetzt mal davon aus, dass das alles so geblieben ist.