Guten Abend,
mich interessiert die generelle Rechtslage zu dem Thema.
Angenommen, Reisegast K kommt im Zielgebiet an und erfährt, daß das gebuchte Hotel überbucht ist.
Ist K verpflichtet, sich in ein anderes (gleichwertiges - wobei das ja immer subjektiv ist) Hotel umbuchen zu lassen? Welche Rechte hat K, wenn er das nicht möchte?
Hat der Reiseveranstalter das Recht, K nur für ein paar Tage - solange bis das ursprünglich gebuchte Hotel wieder Kapazitäten hat - in ein anderes Hotel umzubuchen, so daß K während des Urlaubs umziehen muß? Oder kann K in diesem Fall verlangen, für die komplette Reisedauer umgebucht zu werden?
Viele Grüße
Katzen-Mama