Welche Rechte hat man bei überbuchtem Hotel?

Guten Abend,

mich interessiert die generelle Rechtslage zu dem Thema.

Angenommen, Reisegast K kommt im Zielgebiet an und erfährt, daß das gebuchte Hotel überbucht ist.
Ist K verpflichtet, sich in ein anderes (gleichwertiges - wobei das ja immer subjektiv ist) Hotel umbuchen zu lassen? Welche Rechte hat K, wenn er das nicht möchte?

Hat der Reiseveranstalter das Recht, K nur für ein paar Tage - solange bis das ursprünglich gebuchte Hotel wieder Kapazitäten hat - in ein anderes Hotel umzubuchen, so daß K während des Urlaubs umziehen muß? Oder kann K in diesem Fall verlangen, für die komplette Reisedauer umgebucht zu werden?

Viele Grüße
Katzen-Mama

Hallo.

Eine einheitliche Rechtsprechung scheint es beim Thema ‚Reiserecht‘ wohl noch nicht zu geben. Dennoch hat sich über jurablogs.com @ reiserecht die Seite eines Experten finden lassen: http://www.ronald-schmid.de/fragen_reiserecht.html
Quelle: http://log.handakte.de/?p=907

HTH
mfg M.L.