Welche Rechte hat mein Bekannter?

Moin liebe Community,

ich bin leicht am verzweifeln. Ein guter Bekannter ist in folgender Situation:

Er ist alkoholkrank und arbeitssuchend, die Ehefrau hat ihn aus der Wohnung geschmissen. Es gibt einen Teenager Sohn.
Er kann aus diversen komplexen Gründen bei keinem Freund oder Familie unterkommen, schläft derzeit im Auto.
Die Ehefrau verdient als Beamte relativ gut, versorgt aber derzeit auch den Sohn und von Ihrem Konto geht die relativ hohe Miete der Wohnung ab. Er hat keine finanziellen Mittel und die Ehefrau verweigert finanzielle Unterstützung, mit der Begründung, dass er damit nur seine Alkoholsucht finanzieren will.
Mein Bekannter (wir nennen ihn mal A) befindet sich bezüglich seiner Sucht seit kurzem in medizinischer Behandlung.
Es gibt ein richterliches Urteil gegen A, was ihm den Zutritt zur Wohnung untersagt und den Kontakt zur Ehefrau, mit der Begründung, dass er aggressiv wäre. Es stimmt, dass er im Ehestreit laut geworden ist, sich auch mal an Mobiliär vergriffen hat. Jedoch hat er seine noch Ehefrau und seinen Sohn in keinster Weise jemals physisch angegangen. Eigentlich war es sogar so, dass die Ehefrau handgreiflich gegenüber A geworden ist.
Im richterlichen Urteil sind auch falsche Anschuldigungen aufgeführt, z.B. dass A die noch Ehefrau um Geld gebeten hätte um seine Sucht zu finanzieren, obwohl er der Ehefrau noch 500€ von seinem letzten Geld gegeben hat, um Schulden bei der Schwiegermutter abzuzahlen.
Jedoch sind viele Anschuldigungen gegen A leider wahr, so z.B. dass er die Ehefrau mit Anrufen und SMS regelrecht bombardiert hat (welches er bisher momentan unterlässt…)

Es ist eine äußert verzwickte Situation:

A hat noch 20€ im Geldbeutel, darf keinen Kontakt zur Ehefrau haben und hat derzeit keinen Wohnsitz (ist jedoch noch in der Ehewohnung gemeldet hat aber keinen Anspruch mehr auf Schutz durch die Ehewohnung).
Nun schickt ihn die Arge immer wieder weg und sagt, dass die Ehefrau für ihn aufkommen muss, jedoch darf er keinen Kontakt mit ihr haben und kann über das Urteil auch nachweisen, dass Sie nicht zahlen will.

Die Arge brauch eine Meldeadresse, jedoch will Ihn ehrlich gesagt auch keiner offiziell bei sich aufnehmen. Und die, die es noch wollen dürfen von Vermieterseite aus nicht (z.B. ich, da Wohnung nur für eine Person ausgelegt).
Insgesamt hat sich A das auch leider verbockt. Dennoch lieben wir A und wollen ihm weitehelfen.

Meine Frage also:
Welche Rechte hat A?
Hat er Anspruch auf eigenen Wohnraum, wenn er nachweisen kann, dass er die Ehewohnung nicht betreten darf?
Hat er Anspruch auf ALG2 oder eine sonstige Form der Notzahlung, mit der er sich versorgen kann?
(Wir geben Ihm zu essen, aber kein Bargeld, da Sucht)
Kann er die Ehefrau zur Zahlung auffordern, auch wenn er keinen Konakt mit Ihr haben darf (es muss auch zeitnah geschehen)? Ein Anwalt scheidet aus, da A diesen nicht bezahlen kann. Kann die ÖRA da helfen? Es muss halt zügig gehen, da er halt nur 20€ hat (Stand 18.10.2016)

Darf er Kontakt zum Sohn haben? Er hat , soweit ich das beurteilen kann, auf jedenfall noch alle Rechten und Pflichten, die ein Vater so hat. Muss die Mutter ihn informieren, sollte der Sohn z.B. auf Klassenreise fahren oder ähnliches? Und darf er die Mutter im Notfall kontaktieren, sollte etwas mit dem Sohn passieren? z.B. (Gott bewahre) nach einem Autounfall des Sohnes? Darüber steht im richterlichn Urteil nichts.

Ich hoffe ihr könnt mir und A weiterhelfen. Rückfragen beantworte ich natürlich gerne.

Beste Grüße an alle!

A könnte und sollte sich mit der Diakonie in Verbindung setzen, was die Meldeadresse angeht.
Ich kenne das aus eigener Erfahrung und weiß dass A eine Meldeadresse haben muß um Zahlungen zu erhalten. Bei meinem Bekannten war es damalig die Diakonie worüber er eine postalische Meldeadresse bekommen hat und somit auch das Job Center zahlen mußte.

Allerdings würde ich nicht alles für ihn in die Hand nehmen, es gibt Alkoholiker die brauchen ein stabiles Umfeld und Hilfe von aussen, allerdings gibt es da auch die andere Seite, auf Grund eigener Thematik habe ich mich damalig sehr viel mit dieser Sucht befasst und kann mir natürlich kein Urteil über A erlauben weil ich ja A nicht kenne. Aber man sollte Vorsicht walten lassen, denn manche „ruhen“ sich gerne auf ihrer „Krankheit“ aus und manche brauchen wirklich Hilfe und nehmen diese dann auch an.

Er hat ein volles Recht auf Wohnraum und auch ein volles Recht auf Hartz 4, letzteres nur in Verbindung mit einer postalischen Meldeadresse.

Wenn die Wohnung allerdings von beiden gemietet ist, ergo er im Mietvertrag mit eingetragen ist, dann weiß ich ehrlich gesagt nicht ob er dann Anspruch auf eigenen Wohnraum hat, aber dafür könnte man sich beim Amtsgericht nachdem man Hartz 4 beantragt hat, einen Beratungsschein für einen Anwalt ausstellen lassen, mit diesem kann man dann zu einem Anwalt gehen und der berät einen kostenlos, eigene Kosten dürfen ich glaube 10 Euro nicht überschreiten, es gibt Anwälte die nehmen das Geld und andere die nehmen dann diese 10 Euro nicht zusätzlich.

Kommt das ganze und so sieht es hier ja aus zu einem Rechtsstreit, so muß man einen Prozesskostenhilfeantrag stellen, diesen kann man mit dem Anwalt gemeinsam erstellen.

Zügig ist klar allerdings wird da wohl erst einmal nichts zügig gehen, denn die Bearbeitung dauert halt seine Zeit.

Ich würde mich da wie geschrieben mal bei der Diakonie erkundigen zwecks einer Meldeadresse, dort findet man dann auch oftmals weitere Hilfe bezüglich der Sucht.

Was die ÖRA ist, weiß ich nicht.

Essen geben ist ok, nur so lange er noch in der Sucht drin steckt braucht er auch den Alkohol, da der Körper diesen jetzt als lebensnotwendig ansieht und er sonst in ein Delirium fallen könnte welches auch zum Tod führen kann.

Er sollte also eine qualifizierte Entgiftung machen und dann auch direkt in eine Entzugsklinik gehen. Fakt ist aber hier muß der Wille von A selbst ausgehen, ansonsten sieht es mit einer Heilung schlecht aus.

Hallo Jeany,

danke für deinen Tipp. Einen Entzug hat er jetzt schon zweimal gemacht. Leider jedoch ohne Erfolgsergebenis.
Einen Klinkplatz gibt es leider nich so schnell, wie wir uns das für Ihn wünschen. Daher wollen wir Ihm erstmal ein sicheres Umfeld organisieren, von dem er endlich mal sein Leben in Griff kriegt.

Beste Grüße

Das mir der Diakonie ist ein Super-Tipp, das wusste ich noch garnicht. Lieben Dank!
Alles andere hilft auch sehr! Die ÖRA ist die öffentliche Rechtsauskunft.

Lieben DAnk!

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Öffentliche Rechtsauskunft- also für die, die sich keinen Anwalt leisten können, die aber Rechtsrat brauchen.

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Wie geschrieben, ich kenne die Problematik, dass schlimme ist, dass das dopaminerge Belohnungssystem bei einer Sucht, egal welcher, einer große Rolle spielt, somit ist der Wille der einzige Weg der zu einem Erfolg führt, die Klinik kann nur aufzeigen was er selbst im täglichen Leben bewältigen muß, sie kann ihm aber nicht das Leben neu organisieren, denn in der Klinik selbst ist natürlich Akohol untersagt, aber wenn er raus kommt, wird er dem Teufel Alkohol täglich neu begegnen.

Klinik ist natürlich nicht von heute auf morgen besorgt, dass ist klar, bis dahin könnte man ihn aber wie gesagt in einer Einrichtung platzieren, die sich genau damit beschäftigen.

Ein Entzug respektive die Entgiftung ist kein Entzug, sondern ist das nur phsysischer Natur, alles andere was nach der Entgiftung folgt, ergo die Klinik ist dann psychischer Natur.

Erst einmal muß der Körper wieder lernen ohne Alkohol auszukommen, deshalb eine qualifizierte Entgiftung, danach dann der psychische Part und umso früher umso besser.

Der Weg ihm eine Wohnung zu besorgen und zu schauen, dass er so sein Leben in den Griff bekommt halte ich für den falschen Weg, es ist selten das Menschen das so alleine schaffen.

Ich meine das nicht böse, aber wenn er schon 2xlig einen Entzug gemacht hat, dann sehen die Chancen mit einer Wohnung und eigenem Leben eher schlecht aus.

Hat er denn eine Entgiftung gemacht oder von was für einem Entzug sprichst Du?

Kalter Entzug? Den würde ich nur unter ärztlicher Aufsicht machen, denn wie geschrieben, der kann sehr gefährlich sein, je nachdem wie tief er drin steckt.

Bei meinem damaligen Bekannten war es Wodka, minimum 3 Flaschen täglich.

…da wird im TV Raucherwerbung verboten, aber Alkohol wird noch nicht einmal im Ansatz als „schlecht“ bezeichnet, wobei wir schon Jugendliche haben die in den Alkoholismus geraten durch unsere netten Alkopops, ich finde das so traurig!!!

PS: Wie geschrieben, dafür kann man auch zum Amtsgericht gehen und sich einen Beratungsschein ausstellen lassen, diesen bekommt man allerdings nur in Verbindung mit einem Bewilligungsbescheid vom Job Center, somit wäre hier vielleicht die ÖRA erst einmal angebrachter, denn mit der Ehefrau noch im Boot ist die Sachlage ja doch ein wenig verzwickter…

Ich muß sagen, ich war damalig von der Diakonie und deren Angebote überwältigt, dort gibt es nämlich dann auch sehr nette (also bei uns waren sie super nett) Leute, die den Angehörigen bzw. Freunden und Bekannten mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Vielleicht wäre eben hier auch ein/e Sozialarbeiter/in sehr sinnvoll, aber auch die wird A nicht an die Hand nehmen, sondern muß er selbständig alles erledigen, aber so sollte es ja dann auch nach der Sucht sein :wink:

Trotzalldem kann diese ihm sicherlich noch weitere Ratschläge geben und auch was die Einrichtungen betrifft Hilfestellung leisten.

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