hat das schöne weiß-rote kleine Schild „Feuerwehrzufahrt“ ohne weitere Beschilderung, teilweise sogar gesehen direkt an markierten Parkflächen und aufgestellt auf privatem Grund?!
hat das schöne weiß-rote kleine Schild „Feuerwehrzufahrt“
ohne weitere Beschilderung, teilweise sogar gesehen direkt an
markierten Parkflächen und aufgestellt auf privatem Grund?
u.a. ein Halteverbot: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__12.html
§ 12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
[…]
5.vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Schonmal vielen Dank! Ist dieses Schild alleine denn eine amtliche Kennzeichnung? Und welche rechtliche Konsequenz hat dieses Schild, wenn es keine amtliche Kennzeichnung darstellt, kaufen kann man es im Online-Shop.
LG, Bommel
Schonmal vielen Dank! Ist dieses Schild alleine denn eine
amtliche Kennzeichnung?
Nein.
Und welche rechtliche Konsequenz hat
dieses Schild, wenn es keine amtliche Kennzeichnung darstellt,
kaufen kann man es im Online-Shop.
Für den Aufsteller:
„Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
§132 StGB.
Für den vermeintlichen Falschparker:
Er kann wegen Parken auf einer Feuerwehrzufahrt nicht belangt werden, wenn diese nicht amtlich markiert ist.
Nun sind aber auch solche Zufahrten Zufahrten, die man nicht blockieren sollte. Hier geht es dann wohl ins Privatrecht, d.h. Schadenersatz, wenn ein Taxi genommen werden musste.
Sofern die Feuerwehr tatsächlich diese nicht amtliche Zufahrt im Einsatz nutzen muss, wird sie vom Rammrecht Gebrauch machen. Das ist auch nicht so schön für den Halter…
Hi,
das Aufstellen dieser Schilder erfolgt auf Grund von Regelungen aus dem Bauordnungsrecht und wird i.d.R. durch den Grundstücksbesitzer erledigt - er trägt dafür die Verantwortung.
Das Schild „Feuerwehrzufahrt“ ist insofern eine Besonderheit (es gibt ja weitere, sehr ähnliche Schilder), daß es auch Wirkung für die öffentliche Verkehrsfläche entfaltet. Dies ist ein Verwaltungsakt, der von einer Privatperson nicht erlassen werden kann. Daher werden diese Schilder mit einem amtlichen (kommunalen) Siegel versehen, das es zu einer „amtlichen Kennzeichnung“ macht.
Flächen auf dem Grundstück sind hingegen Privatgrund, für das der Grundstückseigentümer in eigener Verantwortung Regelungen treffen darf (und hier auch muß) - daher müssen diese auch nicht mit Siegel versehen sein um Wirkung zu entfalten.
Die Feuerwehr Frankfurt hat ein kleines Merkblatt zum Thema: http://www.feuerwehr-frankfurt.de/vb/VB2006/PDF_Date…
Gruß Stefan