Wenn man einen abgemeldeten, also nicht zugelassenen Motorroller im öffentlichen Verkehrsraum abstellt, welche Bestimmungen sind verletzt und wonach wird, falls überhaupt, geahndet ? Zusatz: Standort Köln (Kölner Gemeindeordnung ?), NRW (Landesgesetze ?), Deutschland (StVO, StVG ?).
Gruß
Candy
Eins vorneweg: Ich antworte hier in diesem Brett nicht als selbsternannter Experte, sondern berichte über selbstgemachte Erfahrungen. Bei allen Fragen empfehle ich den Gang zu einem praxis- und lebenserfahrenen Fachanwalt. Die reine Kenntnis der §§ reicht oft nicht aus.
Hallo Candy Colon
Hier eine Zitat aus einem Bußgeldbescheid:
Ihnen wird vorgeworfen am … um … in … als Halter des Kraftrades, amtliches Kennzeichen … folgende Ordnungswidrigkeit nach §24/§24a/§ 24c StVG begangen zu haben:
Sie stellten Ihr Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen genannten Betriebszeitraumes auf einer öffentlichen Straße ab.
§9 Abs.3, §48 FZV; §24 StVG; 177 BKat
Hinweis: Das Kraftfahrtbundesamt wird bei Rechtskraft dieses Bußgeldbescheides die Entscheidung voraussichtlich mit 1 Punkt bewerten.
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt (§17 OWiG) von 45,00 €.
Hinweis von einem weiteren „Geschädigten“: Zeitweise abgemeldetes Fahrzeug mit einer Haube abdecken. Die Ordnungskräfte wären nicht befugt, diese anzuheben, um das Kennzeichen zu kontrollieren. Ob das stimmt, weiß ich leider nicht. Langfristig abgemeldete Fahrzeuge gehören auf ein Privatgelände.
Viele Grüße; ich hoffe, es war hilfreich.
wolla 61
Vielen Dank für die Antwort. Sie bezieht sich allerdings lediglich auf Fahrzeuge, die mit Saisonkennzeichen ausgestattet außerhalb der Zeit auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden, dementsprechend sind die Paragrafen benannt. Meine Frage bezog sich jedoch auf ein Fahrzeug, das beim StVA abgemeldet wurde und jetzt da ´rum steht. Deshalb lasse ich meine Frage hier noch so stehen…
Candy