Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein Problem mit meinem Stromanbieter.
Dieser hat den monatlichen Abschlag circa 30% über dem rechnerischen Abschlag angesetzt. Auf meine Nachfrage hin, ob der monatliche Abschlag reduziert werde könnte, ist der Anbieter nicht eingegangen - es gab lediglich den Verweis, das zu viel bezahlte Beträge am Ende des Vertragsverhältnisses erstatten werden. Leider ist Flexstrom nicht dafür bekannt diese zu viel gezahlten Beträge freiwillig zu erstatten, sondern erst nach Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Ich habe die Einzugsermächtigung für Flexstrom bereits widerrufen und die (überhöhten) Abschläge bisher in voller Summe überwiesen. Der Vertrag läuft noch 5 Monate und mittlerweile habe ich, durch die hohen Abschläge, fast den zu erwartenden Jahresgesamtbetrag für meine Stromrechnung an Flexstrom überwiesen.
Für die letzten 5 Monate möchte ich jetzt nur noch die Grundgebühr + einem geringen Abschlag (13€ anstatt 63€) überweisen, um möglichst genau die zu erwartenden Gesamtkosten des Stromverbrauchs „zu treffen“, um damit dem langwierigen Streit der Rückerstattung zuvorzukommen.
Mit welchen rechtlichen Konsequenzen seitens Flexstrom müsste ich bei dem Vorgehen rechnen? Kann oder darf mir im schlimmsten Fall der Strom abgestellt werden?
Meiner monatlichen Zahlungsverpflichtung bin ich ja eigentlich nachgekommen, jedoch nur nicht in voller Höhe. Und seitens des Stromanbieters besteht am Ende der Vertragslaufzeit keine bzw. nur eine geringfügige offene Forderung.
Falls Sie noch weiter Daten benötigen? Beispielrechnung, Stromverbrauch ect. kann ich das gerne Nachliefern, ich denke jedoch nicht das es zwingend notwendig sein wird.
Ich hoffe sehr das Sie mir hier weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen
t-eddie