Hallo zusammen,
schön das es hier ein Forum gibt wo einem in rechtlichen Fragen geholfen werden kann. Warum ich in der dritten Person schreiben soll ist mir ein Rätsel, ich würde nicht fragen wenn… na egal.
Es ist folgendes jemanden passiert:
Angenommen in der Nacht schlief jemand und er wurde durch einen sehr lauten Knall/Rumms wach. Noch benommen vom Schlaf richtete er sich auf und horchte nochmal ganz genau. Er hörte den Vater laut schreiend die Treppe runterrennen. In Sorge was denn passiert sei sprang er aus dem Bett, zog sich die Jeans an und rannte ebenfalls runter. Im Flur sah er die Haustür weit offen stehen und rannte durch auf die Straße. Er guckte nach links, sah nichts, er guckte nach rechts und sah den Vater nur in Unterhose bekleidet die Straße langrennen. Instinktiv rannte er hinterher, ohne erstmal zu wissen was los sei. Auf halber Strecke überholte er den Vater, der sich bei dem Sprint verletzte, aber dazu später mehr. Er rannte weiter und nach ein paar hundert Metern holte er drei Jugendliche ein, und stellte sie. Von dem Geschrei mitten in der Nacht sind zwei Anwohner wach geworden, welche die Polizei verständigten. Mit der Polizei zusammen ging man zurück zum Haus um zu sehen was passiert sei. Es stellte sich heraus das einer der drei Jugendlichen die Vorgarten Mauer auf 6m Länge umgestoßen hatte. Die Mauer hat auf der Länge von 6m drei „Pömpel“ aus Marmor, welche durch gezielte Tritte sicher zum Einsturz gebracht werden könnten, wenn man nur wollte. Die Sachlage stellte sich als geklärt heraus. Der Täter gestand, wollte aber von Schuld nichts wissen, sondern meinte ihm wäre schlecht gewesen und er hätte sich an die Mauer angelehnt, wodurch diese auf 6m Länge zusammengebrochen sei. Die Polizei gab den Hinweis, man solle sich nicht so anstellen und die Mauer sei mit ein bißchen Mörtel schnell wieder aufgebaut. Der Vater, der hinterher gerannt ist, hat sich bei diesem Spurt verletzt, Muskelfaserriß und zwei Zehen gebrochen, drei Wochen Krankenschein.
Meine Frage ist, was man rechtlich machen könnte? Ist eine Anzeige wegen Sachbeschädigung sinnvoll, wenn der Täter aussagt es wäre ohne Absicht passiert? Die Polizei meinte, die Haftpflicht übernimmt den Schaden, ähnlich als wenn jemand durch einen Unfall eine Schaufensterscheibe kaputt macht. Allerdings kann man bei einer Mauer von 6m Länge, die an drei unterschiedlichen Stellen umgeworfen wurde von Unfall sprechen? Kann man die Verletzung des Vaters rechtens geltend machen? Verdienstausfall? Oder sagt man, er hätte ja nicht hinterher rennen müssen? Wer trägt die Gerichtskosten, angenommen man verliert den Prozeß?
Würde mich über ein paar Informationen freuen.
MfG
Hallo,
als kurze erste Einschätzung nur soviel:
Natürlich kann man Anzeige erstatten, denn was die Polizei meint oder der Täter sagt, ist hierfür nicht relevant. Die Aussage des Täters, er wollte die Mauer nicht zerstören, hilft jetzt nicht so viel weiter, weil eine Sachbeschädigung auch fahrlässig begangen werden kann. Das wiederum ist aber unwahrscheinlich, weil dann die Mauer wirklich nur durch das Dagegenlehnen eingefallen wäre, was eher unwahrscheinlich ist. Einzige Möglichkeit ist daher vorsätzliche Zerstörung, was vom Gericht selbst geprüft wird. Ob die Sachlage dazu ausreicht, vermag ich nach den Angaben nicht zu beurteilen.
Tatsächlich scheint Euch hier aber die zivilrechtliche Seite zu interessieren, da die Mauer ja ersetzt und für die Verletzung Schadenersatz gefordert werden soll.
Hinsichtlich der Mauer ist das mit dem Anspruch aus § 823 I BGB nun ähnlich wie bei der Sachbeschädigung. Vorsatz und Fahrlässigkeit genügen, um einen Ersatzanspruch zu haben. Ob Vorsatz vorliegt, ist wieder eine Frage der Umstände, allerdings wird das Gericht hinsichtlich der Aussage des Täters sehr skeptisch sein. Wie man eine solche Mauer aus Versehen derart zertören kann, wird wohl fraglich bleiben. Weshalb aufgrund des Schadensausmaßes für eine Haftung wohl keine so schlechten Chancen bestehen. Wie gesagt ist das aber eine Würdigung des konkreten Falles. Der Anwalt vor Ort kann da besseren Rat geben.
Mit der Verletzung des Vaters ist das schwieriger. Das fällt unter das Problem der sogenannten „Verfolgerfälle.“ Hier muss das Verhalten des Verfolgers zu erwarten und ingesamt nachvollziehbar, sowie die Veletzung eine typisches Risiko sein, dass sich hierbei verwirklicht hat(das ist sehr grob!). Hier kenne ich die Rechtsprechung nicht so gut, es scheint mir aber nicht ausgeschlossen, dass in diesem Fall die Verletzung ersetzt werden kann. Auch hier: Der Anwalt vor Ort hilft weiter.
Gruß,
Dea
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Moien,
insbesondere die Tatsache, daß jemand dem ja sooo schlecht ist es keine Problem bereitet wegzulaufen stärkt nicht gerade die Glaubwürdigkeit ;o))
Gruß
Bernd
Hallo,
als kurze erste Einschätzung nur soviel:
Natürlich kann man Anzeige erstatten, denn was die Polizei
meint oder der Täter sagt, ist hierfür nicht relevant. Die
Aussage des Täters, er wollte die Mauer nicht zerstören, hilft
jetzt nicht so viel weiter, weil eine Sachbeschädigung auch
fahrlässig begangen werden kann.
Seit wann das denn???
Seit wann gibt es fahrlässige Sachbeschädigung.
Ich sehe die Sache nicht ganz so glücklich weil eine Begrenzungsmauer „so einfach“ umgeworfen werden kann.
Sicherlich kannst Du froh sein daß dieser Mauerfall keinen Verletzten zur Folge hatte.
Mit der Standsicherheit war es also nicht so.
So ist eine Mauer „ohne Standfestigkeit“ wertlos.
Jakob
Das wiederum ist aber
unwahrscheinlich, weil dann die Mauer wirklich nur durch das
Dagegenlehnen eingefallen wäre, was eher unwahrscheinlich ist.
Einzige Möglichkeit ist daher vorsätzliche Zerstörung, was vom
Gericht selbst geprüft wird. Ob die Sachlage dazu ausreicht,
vermag ich nach den Angaben nicht zu beurteilen.
Tatsächlich scheint Euch hier aber die zivilrechtliche Seite
zu interessieren, da die Mauer ja ersetzt und für die
Verletzung Schadenersatz gefordert werden soll.
Hinsichtlich der Mauer ist das mit dem Anspruch aus § 823 I
BGB nun ähnlich wie bei der Sachbeschädigung. Vorsatz und
Fahrlässigkeit genügen, um einen Ersatzanspruch zu haben. Ob
Vorsatz vorliegt, ist wieder eine Frage der Umstände,
allerdings wird das Gericht hinsichtlich der Aussage des
Täters sehr skeptisch sein. Wie man eine solche Mauer aus
Versehen derart zertören kann, wird wohl fraglich bleiben.
Weshalb aufgrund des Schadensausmaßes für eine Haftung wohl
keine so schlechten Chancen bestehen. Wie gesagt ist das aber
eine Würdigung des konkreten Falles. Der Anwalt vor Ort kann
da besseren Rat geben.
Mit der Verletzung des Vaters ist das schwieriger. Das fällt
unter das Problem der sogenannten „Verfolgerfälle.“ Hier muss
das Verhalten des Verfolgers zu erwarten und ingesamt
nachvollziehbar, sowie die Veletzung eine typisches Risiko
sein, dass sich hierbei verwirklicht hat(das ist sehr grob!).
Hier kenne ich die Rechtsprechung nicht so gut, es scheint mir
aber nicht ausgeschlossen, dass in diesem Fall die Verletzung
ersetzt werden kann. Auch hier: Der Anwalt vor Ort hilft
weiter.
Gruß,
Dea
Hallo zusammen,
schön das es hier ein Forum gibt wo einem in rechtlichen
Fragen geholfen werden kann. Warum ich in der dritten Person
schreiben soll ist mir ein Rätsel, ich würde nicht fragen
wenn… na egal.
Es ist folgendes jemanden passiert:
Angenommen in der Nacht schlief jemand und er wurde durch
einen sehr lauten Knall/Rumms wach. Noch benommen vom Schlaf
richtete er sich auf und horchte nochmal ganz genau. Er hörte
den Vater laut schreiend die Treppe runterrennen. In Sorge was
denn passiert sei sprang er aus dem Bett, zog sich die Jeans
an und rannte ebenfalls runter. Im Flur sah er die Haustür
weit offen stehen und rannte durch auf die Straße. Er guckte
nach links, sah nichts, er guckte nach rechts und sah den
Vater nur in Unterhose bekleidet die Straße langrennen.
Instinktiv rannte er hinterher, ohne erstmal zu wissen was los
sei. Auf halber Strecke überholte er den Vater, der sich bei
dem Sprint verletzte, aber dazu später mehr. Er rannte weiter
und nach ein paar hundert Metern holte er drei Jugendliche
ein, und stellte sie. Von dem Geschrei mitten in der Nacht
sind zwei Anwohner wach geworden, welche die Polizei
verständigten. Mit der Polizei zusammen ging man zurück zum
Haus um zu sehen was passiert sei. Es stellte sich heraus das
einer der drei Jugendlichen die Vorgarten Mauer auf 6m Länge
umgestoßen hatte. Die Mauer hat auf der Länge von 6m drei
„Pömpel“ aus Marmor, welche durch gezielte Tritte sicher zum
Einsturz gebracht werden könnten, wenn man nur wollte. Die
Sachlage stellte sich als geklärt heraus. Der Täter gestand,
wollte aber von Schuld nichts wissen, sondern meinte ihm wäre
schlecht gewesen und er hätte sich an die Mauer angelehnt,
wodurch diese auf 6m Länge zusammengebrochen sei. Die Polizei
gab den Hinweis, man solle sich nicht so anstellen und die
Mauer sei mit ein bißchen Mörtel schnell wieder aufgebaut. Der
Vater, der hinterher gerannt ist, hat sich bei diesem Spurt
verletzt, Muskelfaserriß und zwei Zehen gebrochen, drei Wochen
Krankenschein.
Meine Frage ist, was man rechtlich machen könnte? Ist eine
Anzeige wegen Sachbeschädigung sinnvoll, wenn der Täter
aussagt es wäre ohne Absicht passiert? Die Polizei meinte, die
Haftpflicht übernimmt den Schaden, ähnlich als wenn jemand
durch einen Unfall eine Schaufensterscheibe kaputt macht.
Allerdings kann man bei einer Mauer von 6m Länge, die an drei
unterschiedlichen Stellen umgeworfen wurde von Unfall
sprechen? Kann man die Verletzung des Vaters rechtens geltend
machen? Verdienstausfall? Oder sagt man, er hätte ja nicht
hinterher rennen müssen? Wer trägt die Gerichtskosten,
angenommen man verliert den Prozeß?
Würde mich über ein paar Informationen freuen.
MfG
Hallo Tobka,
Allerdings kann man bei einer Mauer von 6m Länge, die an drei
unterschiedlichen Stellen umgeworfen wurde von Unfall
sprechen?
können schon, nur ob es richtig ist? Aber darauf wurde ja schon eingegangen.
Kann man die Verletzung des Vaters rechtens geltend
machen? Verdienstausfall? Oder sagt man, er hätte ja nicht
hinterher rennen müssen?
Hierzu kann ich im konkreten Fall leider nichts sagen.
Wer trägt die Gerichtskosten,
angenommen man verliert den Prozeß?
Dazu wurde noch nichts gesagt:
Wenn man verliert zahlt man alles. Gerichtskosten, Kosten des Gegners, eigene Kosten. Falls Rechtschutzversicherung vorhanden, wurde ich mir eine Deckungszusage holen und ab zum Anwalt gehen. (Bei dem auch ohne RV so die Erstberatung nicht unbezahlbar ist.)
Die Frage ist natürlich ob man den jungen Kerlen das antuen möchte.
Gruß Ivo
Seit wann gibt es fahrlässige Sachbeschädigung.
Stimmt! Da muss ich mich korrigieren, die gibt es natürlich nicht (war wieder mal zu zivilrechtlich unterwechs).
Sorry,
Dea
Hallo, danke für die zahlreichen Antworten!
Die Frage ist natürlich ob man den jungen Kerlen das antuen
möchte.
Dieser „junge Kerl“ war 18 Jahre alt und benahm sich uns und der Polizei gegenüber rotzfrech. Wenn ich nicht noch im Leben ein bißchen war vor hätte, dann hätte ich den an Ort und Stelle zerlegt, soviel dazu!
Rechtsschutzversichert ist der Geschädigte nicht, was ihn bislang daran gehindert hat Anzeige zu erstatten. Die Kosten für den Anwalt, Gerichtskosten und der wage Ausgang des Verfahrens und der daraus resultierenden Kosten, lassen wohl eine Anzeige platzen. Der Streitwert für die Ersetzung des Schadens dürfte sich auf um die 2000 EUR einpendeln. Wenn die Haftpflicht des Täters den Schaden trägt, wäre dem Geschädigten in dem Punkt geholfen. Die Frage ist ob die Haftpflicht den Schaden ohne weiteres trägt, oder ob die ebenfalls von Sachbeschädigung und mutwilliger Zerstörungswut ausgeht? Dann müßte der Geschädigte sein Geld einklagen. Das die Mauer nicht durch bloßes Anlehnen kaputt gegangen ist, dürfte jedem einleuchten. Aber nicht alles was logisch aussieht und was für einen normalen Menschen als vollkommen selbstverständlich angesehen wird, ist auch durchsetzbar. Schließlich ist man ja in Deutschland. Wenn das Gericht den Fall so auslegt das es keine Absicht war und man den Prozeß verliert, darf man diese Kosten auch noch zahlen und man ist wieder der Angeschmierte.
Was würdet ihr denn jetzt als Experten raten? Gibt es ähnliche Fälle? Soll man das einfach schlucken oder gibt es andere Wege sein Recht zu bekommen?
Naja, man mag mich korrigieren, aber Anzeige erstatten kostet nix. Da kann man schonmal antesten, wie das die „Staatsobrigkeit“ so sieht (ist auch an sich nicht ungewöhnlich. In vielen zivilrechtlichen Fällen, die auch strafrechtlich relevant sind, schickt der Kläger mal eine Anzeige vor, um die Sachverhaltsermittlung von den Behörden betreiben zu lassen und ggf. eine Gerichtsentscheidung abzuwarten, in der inzwischen die zivilrechtlichen Forderungen teilweise auch mitentschieden werden können).
Gruß,
Dea
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Moin moin,
Rechtsschutzversichert ist der Geschädigte nicht, was ihn
bislang daran gehindert hat Anzeige zu erstatten. Die Kosten
für den Anwalt, Gerichtskosten und der wage Ausgang des
Verfahrens und der daraus resultierenden Kosten, lassen wohl
eine Anzeige platzen.
Verwechselst Du gerade Anzeige und Schadensersatzklage?
Der Streitwert für die Ersetzung des
Schadens dürfte sich auf um die 2000 EUR einpendeln. Wenn die
Haftpflicht des Täters den Schaden trägt, wäre dem
Geschädigten in dem Punkt geholfen. Die Frage ist ob die
Haftpflicht den Schaden ohne weiteres trägt, oder ob die
ebenfalls von Sachbeschädigung und mutwilliger Zerstörungswut
ausgeht?
Auch dann zahlt die Haftpflichtversicherung, es wird sich nur beim Täter das Geld wieder holen. Solange sie anerkennt, dass der Schaden von ihrem Versicherten verursacht wurde, zahlen sie (wieviel auch immer). Wenn dieses absichtlich geschah, werden sie vom Versicherten das Geld zurückfordern.
Dann müßte der Geschädigte sein Geld einklagen. Das
die Mauer nicht durch bloßes Anlehnen kaputt gegangen ist,
dürfte jedem einleuchten. Aber nicht alles was logisch
aussieht und was für einen normalen Menschen als vollkommen
selbstverständlich angesehen wird, ist auch durchsetzbar.
Schließlich ist man ja in Deutschland. Wenn das Gericht den
Fall so auslegt das es keine Absicht war und man den Prozeß
verliert, darf man diese Kosten auch noch zahlen und man ist
wieder der Angeschmierte.
Wie gesagt, vielleicht muss es soweit garnicht kommen. Melde erst einmal deine Ansprüche bei der Versicherung des Täters an. Parallel solltest Du vielleicht wirklich eine Anzeige bei der Polizei machen, diese ist kostenfrei.
Gruß
ALex
nur kurz
Nur kurz:Hallo zusammen,
… Warum ich in der dritten Person
schreiben soll ist mir ein Rätsel, ich würde nicht fragen
wenn… na egal.
Weil Rechtsberatung in der Form Verboten ist und wenn du eine persönliche Frage stellst und dir jemand eine Antwort gibt sich Strafbar macht…