Wenn jemand einen unfall baut mit einem Fahrzeug er Fahrzeugführer ist und jemand anders der halter wem seine Rechtschutzversicherung greift da bei einer anzeige ???
Hallo cospod,
Ihr Posting ist nicht zu beantworten, da folgende Fragen ungeklärt sind:
Zu welchem Zweck soll die RS-Versicherung eingesetzt werden (Schadenersatz, Ordnungswidrigkeiten, Führerschein, etc.)?
Wer hat gegen wen Anzeige erstattet oder hat es vor?
Welche Form von RS-Versicherungen liegen im Einzelnen vor (Fahrer-, Verkehrs-, Kombi-RS, etc.)?
Viele Grüße
Loroth
Hallo,
die Rechtsschutzversicherung desjenigen, der angezeigt/belangt wird.
Geht es ergo um eine Halterverantwortlichkeit die des Halters, geht es um die Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers die des Fahrzeugführers.
Es gibt allerdings hier und da ein paar Ecken und Kanten (Fahrerrechtsschutz/Verkehrsrechtsschutz oder doch die Haftpflicht als "passiver Rechtsschutz?), die nur bei näheren Details zu klären sind. Also ein bisschen mehr Infos und Dir kann geholfen werden.
Viele Grüße
Andreas