Welche Rechtsform

Hallo zusammen,

angenommen 2 Privatpersonen wollen zusammen ein Unternehmen Gründen - Welche Möglichkeiten haben sie, dieses Gewerbe anzumelden? Weiterhin nehmen wir an, dass diese beiden Privatpersonen, dass notwendige Kapital von 25.000 oder 50.000 für eine GmbH nicht selber (also ohne Bank) aufbringen können.

Vielen Dank

David

Wenn sie ein zusammen Gewerbe oder eine freiberuflicher Tätigkeit anmelden, ist es eine GbR.

Aber werden Sie denn lange zusammen bleiben?
Vielleicht ist eine jeweils einzelne Anmeldung (und sich bei Zusammenarbeit ggf. gegenseitig eine Rechnung zu schreiben) sinnvoller.

Gruß JK

—Mal eine neue Frage zum alten Thema Rechtsform!
Moin,

sehe ich das richtig, daß man die 25.000€ Einlage bei einer GmbH nur temporär auf dem Konto haben muß? Also als Beispiel: Ich will bald eine GmbH gründen. Ich nehme einen Kredit über 25.000€ mit Laufzeit 1 Monat auf, drucke den Kontoauszug aus als Beleg und kann nachweisen, daß ich das Stammkapital habe. Danach zahle ich den Kredit wieder zurück.

Geht das? Ich meine, daß nur die einmalige Existenz der Einlage nachzuweisen ist?!

Servus,

dieses Modell folgt dem Prinzip: „Wenn man eine gute Idee hat, sollte man damit rechnen, dass sie schon viele vorher auch hatten.“

Wenn die GmbH die eingezahlten Anteile wieder an die Gesellschafter zurückzahlt, obwohl kein für Ausschüttungen verwendbares Kapital vorhanden ist, gilt sie steuerrechtlich als GbR, mit allen Konsequenzen.

Ob das handels- und ggf. zivilrechtlich genauso giltet, weiß ich nicht zu sagen, aber es würde mich überhaupt nicht überraschen.

Schöne Grüße

MM

Nein, so geht das nicht. Die GmbH soll ja als juristische Person mit dem Kapital haften. Dazu muß es verfügbar bleiben. Fällt das haftende Kapital (darf auch nach Käufen in anderer bewertbarer Form vorhanden sein) weg, muß der Geschäftsführer Insolvenz anmelden um nicht persönlich haftend zu werden.

Die einfachste Variante ist sicherlich eine GbR.
Bei der GmbH müssen von den Gesellschaftern zusammen nur mindestens 25T€ aufgebracht werden. Das wären bei einer gleichmäßigen Beteiligung für jeden 12,5T€.
Das Start-Kapital kann natürlich von der Bank geliehen werden. Aber dieser Kredit ist dann jeweils ein persönlicher Kredit an die Gesellschafter und nicht an die GmbH. Die Gesellschafter zahlen die Beträge an die GmbH und die/der Geschäftsführer haben dafür zu sorgen, das der Wert (in irgendeiner Form) der Gesellschaft erhalten bleibt.