Hallo liebe Experten,
ich frage mich, welche Rechtsform gewählt werden sollte, wenn 2 Personen einen Verleih für Babyausstattung gründen möchten.
Muss ein Gewerbe angemeldet werden? Genügt es eine GbR zu gründen oder besser eine GmbH? Oder muß sowohl ein Gewerbe angemeldet als auch eine Rechtsform gewählt werden? Wo man ein Gewerbe anmeldet ist klar aber wie geht das mit einer GbR bzw. GmbH?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Grüße Ulrike
Hi
das kann man so pauschal relativ schwer sagen, welche Rechtsform sinn macht…
Dabei kommt es hauptsächlich auf den Geschäfsumfang an, bwz. wie streng die rechtliche und finanzielle Haftung geregelt sein soll!
Bspw. musst du dir bewusst sein, dass bei einer GmbH (nach aktuellem Recht… ändert sich bald) eine Mindesteinlage von 25.000,-- EUR vorhanden sein muss! Dafür haftet bspw. für Kredite nur das Firmenvermögen- und nicht ihr mit eurem Privatvermögen!
Die GbR hat den Hintergrund, dass ihr einen Gesellschafervertrag erstellen müsst und Entscheidungen (wie kontoeröffnen, kreditaufnahme, etc…) nur zu Zweit entscheiden dürft!
Ebenso werden für Kreditvergaben, etc… die finanziellen Verhältnisse von beiden geprüft!! Ihr haftet beide zu gleichen Teilen mit Eurem Privatvermögen!! 50:50
Ihr könnt auch einach nur ein Gemeinschaftskonto als Geschäftskonto eröffnen und das Gewerbe anmelden … eine Rechtsvorm im klassischen ist nicht unbedingt notwendig!
Am Besten lasst ihr Euch von Eurem Steuerberater, bzw. vom Arbeitsamt „Existenzgründer“ beraten; die Wahl der optimalen Rechtsform ist von zu vielen Umständen abhängig… diese müssen im Dialog erörtert werden …
Hoffe ich konnte helfen!
Grüße
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Also, wenn ihr einen kommerziellen Verleih aufmachen wollt, so seit ihr m.E. schon per Definition ein Gewerbe und (rechtlich) Kaufmann. Eine Gewerbeanmeldung ist dann zwingend und als Personengesellschaft kommt dann nur noch die OHG oder KG (oder Kombinationen) in Frage. Hier ist aber die Haftung persönlich und unbeschränkt. Da der Aufwand der Gründung und v.a. Rechnungslegung dann fast so hoch ist wie bei einer GmbH würde ich zur GmbH raten, sofern die Mindesteinlage von 25T kein Problem sind. Die Einlage könnt ihr natürlich gleich wieder verwenden (oder verleihen) oder auch später vollständig bezahlen (dann kann es aber sein, dass die Haftung bis zur vollständigen Bezahlung noch persönlich bleibt).
Da ich kein Anwalt oder Steuerberater bin, ist dieser Hinweis natürlich nicht als offizelle Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen.
Gruß
Sonne
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Hallo! Ich habe letzte Woche in der Badischen Zeitung gelesen, daß es „bald“ (was auch immer das heißen mag) sogar 1-Euro-Gesellschaften geben soll. Zunächst einmal soll bei Gründung einer GmbH die 25.000 Euro Einlage auf 10.000 Euro gesenkt werden, um insbesondere für Kleinunternehmer die Hürden für die Existenzgründung zu senken. Später sollen auch 1-Euro-Einlagen möglich sein, wobei hier zu beachten ist, die ersten Jahre ein Viertel des Gewinns in die Einlagen eingezahlt werden muß, bis 10.000 Euro erreicht sind.
Grüße und viel Glück
Anne
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