Also wenn jemand ein Gewerbe anmeldet und
beim Finanzamt in der Kleinunternehmerregelung ist.
Wie nennt man dann die Rechtsform?
Die Gewerbeordnung nennt jemanden, der ein Gewerbe betreibt, einen Gewerbetreibenden - mit der Folge, dass für ihn insb. die Bestimmungen der Gewerbeordnung gelten. Die (Pflicht zur) Anmeldung des Gewerbes ist dabei übrigens nicht Voraussetzung, sondern Folge des Gewerbetreibens.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) nennt den Gewerbetreibenden Kaufmann, wenn sein Gewerbebetrieb einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (wovon das HGB im Regelfall ausgeht) oder wenn ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb zwar nicht erforderlich ist, der Gewerbetreibende aber dennoch ins Handelsregister eingetragen ist - mit der Folge, dass er den Bestimmungen des HGB unterliegt. Leute, die im Handelsregister eingetragen sind, nennen sich bisweilen dann auch „eingetragener Kaufmann“ (e.K.); dem HGB ist das aber prinzipiell wurscht.
Im Steuerrecht gibt es sicher auch noch ein paar hübsche Namen; da kenne ich mich aber nicht aus.
Das alles sind übrigens keine „Rechtsformen“; Rechtsform des Solo-Gewerbetreibenden, solange er sich nicht mit anderen zusammentut, ist, wenn man so will, die natürliche Person (=Mensch) - im Unterschied zu juristischen Personen mit ihren diversen Rechtsformen (GbR, oHG, KG, GmbH, AG, usw.).
Hat derjenige dann eine Handelsregisternummer und wozu ist
diese überhaupt?
Eine Registernummer hat nur, wer ins Handelsregister eingetragen ist. Ist der Gewerbetreibende jemand, dessen Gewerbe einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, dann muß er sich (oder genauer: den Namen, unter dem er im Geschäftsverkehr auftritt - die „Firma“) ins Handelsregister eintragen lassen; ansonsten kann er das, muß er aber nicht.
Die Registernummer erlaubt es Geschäftspartnern und sonstigen interessierten Dritten, den Gewerbetreibenden im Handelsregister nachzuschlagen und dort gewisse Basisinformationen über ihn nachzulesen. Auf die Richtigkeit der dort angegebenen Informationen darf sich der Nachleser in der Regel verlassen. Die Registernummer gehört daher auch zu denjenigen Angaben, die zwingend auf Geschäftsbriefe des Kaufmanns gehören.
Derjenige bietet nur eine Dienstleistung an
und hat kein Büro (würde das ein Unterschied machen?)
Das kann eine Rolle spielen für die Frage, ob sein Gewerbe einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.