Welche Rechtsform ist das?

Also wenn jemand ein Gewerbe anmeldet und
beim Finanzamt in der Kleinunternehmerregelung ist.
Wie nennt man dann die Rechtsform?
Hat derjenige dann eine Handelsregisternummer und wozu ist diese überhaupt? Derjenige bietet nur eine Dienstleistung an und hat kein Büro (würde das ein Unterschied machen?)

mfg marc

Wer nur ein Gewerbe angemeldet hat, aber nicht ins Handelsregistereingeragen ist hat ein Einzelunternehmen.

Also wenn jemand ein Gewerbe anmeldet und
beim Finanzamt in der Kleinunternehmerregelung ist.
Wie nennt man dann die Rechtsform?

Die Gewerbeordnung nennt jemanden, der ein Gewerbe betreibt, einen Gewerbetreibenden - mit der Folge, dass für ihn insb. die Bestimmungen der Gewerbeordnung gelten. Die (Pflicht zur) Anmeldung des Gewerbes ist dabei übrigens nicht Voraussetzung, sondern Folge des Gewerbetreibens.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) nennt den Gewerbetreibenden Kaufmann, wenn sein Gewerbebetrieb einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (wovon das HGB im Regelfall ausgeht) oder wenn ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb zwar nicht erforderlich ist, der Gewerbetreibende aber dennoch ins Handelsregister eingetragen ist - mit der Folge, dass er den Bestimmungen des HGB unterliegt. Leute, die im Handelsregister eingetragen sind, nennen sich bisweilen dann auch „eingetragener Kaufmann“ (e.K.); dem HGB ist das aber prinzipiell wurscht.

Im Steuerrecht gibt es sicher auch noch ein paar hübsche Namen; da kenne ich mich aber nicht aus.

Das alles sind übrigens keine „Rechtsformen“; Rechtsform des Solo-Gewerbetreibenden, solange er sich nicht mit anderen zusammentut, ist, wenn man so will, die natürliche Person (=Mensch) - im Unterschied zu juristischen Personen mit ihren diversen Rechtsformen (GbR, oHG, KG, GmbH, AG, usw.).

Hat derjenige dann eine Handelsregisternummer und wozu ist
diese überhaupt?

Eine Registernummer hat nur, wer ins Handelsregister eingetragen ist. Ist der Gewerbetreibende jemand, dessen Gewerbe einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, dann muß er sich (oder genauer: den Namen, unter dem er im Geschäftsverkehr auftritt - die „Firma“) ins Handelsregister eintragen lassen; ansonsten kann er das, muß er aber nicht.

Die Registernummer erlaubt es Geschäftspartnern und sonstigen interessierten Dritten, den Gewerbetreibenden im Handelsregister nachzuschlagen und dort gewisse Basisinformationen über ihn nachzulesen. Auf die Richtigkeit der dort angegebenen Informationen darf sich der Nachleser in der Regel verlassen. Die Registernummer gehört daher auch zu denjenigen Angaben, die zwingend auf Geschäftsbriefe des Kaufmanns gehören.

Derjenige bietet nur eine Dienstleistung an
und hat kein Büro (würde das ein Unterschied machen?)

Das kann eine Rolle spielen für die Frage, ob sein Gewerbe einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) nennt den Gewerbetreibenden
Kaufmann, wenn sein Gewerbebetrieb einen kaufmännisch
eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (wovon das HGB im
Regelfall ausgeht)

Das HGB geht nirgendwo von aus, sondern hält sich an Fakten.

Leute, die im Handelsregister eingetragen sind,

nennen sich bisweilen dann auch „eingetragener Kaufmann“
(e.K.); dem HGB ist das aber prinzipiell wurscht.

Nein, denn wer nicht im HR eingetragen ist hat auch in der Regel nichts mit dem HGB zu tun, sondern unterliegt dem BGB.

Das alles sind übrigens keine „Rechtsformen“; Rechtsform des
Solo-Gewerbetreibenden, solange er sich nicht mit anderen
zusammentut, ist, wenn man so will, die natürliche Person

Auch ein e.K. ist eine Rechtsform. Was ist mit einer Ein-Mann-GmbH?

Derjenige bietet nur eine Dienstleistung an
und hat kein Büro (würde das ein Unterschied machen?)

Das kann eine Rolle spielen für die Frage, ob sein Gewerbe
einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Nein, denn um diese Frage zu klären, zählen primär Umsatz und Gewinn. Ich kann auch ein Unternehmen aus Komponenten gründen, bei mir Zuhause aber nur einen Schreibtisch haben, aber trotzdem 1 Mio Umsatz machen, eben weil andere meine Arbeit erledigen. Der eine stellt her, der andere verpackt und der andere vertreibt wiederum. Ich mache nur die Administration, ABER es läuft unter meinem Firmennamen. Ob du ein Büro mit Marmorschreibtisch und Balkon hast oder es auf dem Küchentisch machst wenn Mama mit dem Kochen fertig ist, ist sowas von egal.

M.E. - ganz einfach Einzelunternehmer!

Das Handelsgesetzbuch (HGB) nennt den Gewerbetreibenden
Kaufmann, wenn sein Gewerbebetrieb einen kaufmännisch
eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (wovon das HGB im
Regelfall ausgeht)

Das HGB geht nirgendwo von aus, sondern hält sich an Fakten.

Lies § 1 HGB, einschließlich Absatz 2. Daraus ergibt sich: Wer ein Handelsgewerbe betreibt ist Kaufmann, es sei denn er weist im Einzelfall nach, dass sein Unternehmen einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Das nennt man eine - widerlegliche - gesetzliche Vermutung oder für Laien: Das HGB geht für den Regelfall davon aus, dass jedes Gewerbe ein Handelsgewerbe und sein Inhaber Kaufmann ist.

Leute, die im Handelsregister eingetragen sind,
nennen sich bisweilen dann auch „eingetragener Kaufmann“
(e.K.); dem HGB ist das aber prinzipiell wurscht.

Nein, denn wer nicht im HR eingetragen ist hat auch in der
Regel nichts mit dem HGB zu tun, sondern unterliegt dem BGB.

Selbstbewußte Antwort. Fehlt nur die passende Frage dazu.

Das alles sind übrigens keine „Rechtsformen“; Rechtsform des
Solo-Gewerbetreibenden, solange er sich nicht mit anderen
zusammentut, ist, wenn man so will, die natürliche Person

Auch ein e.K. ist eine Rechtsform. Was ist mit einer
Ein-Mann-GmbH?

Was soll mit der Ein-Mann-GmbH sein? Das ist eine juristische Person in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die nur einen einzigen Gesellschafter in Gestalt eines einzelnen Menschen hat. Und die Ein-Mann-GmbH (nicht ihr einziger Gesellschafter!) ist Kaufmann.

Derjenige bietet nur eine Dienstleistung an
und hat kein Büro (würde das ein Unterschied machen?)

Das kann eine Rolle spielen für die Frage, ob sein Gewerbe
einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Nein, denn um diese Frage zu klären, zählen primär Umsatz und
Gewinn. Ich kann auch ein Unternehmen aus Komponenten gründen,
bei mir Zuhause aber nur einen Schreibtisch haben, aber
trotzdem 1 Mio Umsatz machen, eben weil andere meine Arbeit
erledigen. Der eine stellt her, der andere verpackt und der
andere vertreibt wiederum. Ich mache nur die Administration,
ABER es läuft unter meinem Firmennamen. Ob du ein Büro mit
Marmorschreibtisch und Balkon hast oder es auf dem Küchentisch
machst wenn Mama mit dem Kochen fertig ist, ist sowas von
egal.

Keineswegs. Für die Frage, ob ein Gewerbebetrieb einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, kommt es auf eine Reihe von Gesichtpunkten an, bei denen der Umsatz nur einer unter vielen und der Gewinn überhaupt keiner ist. Bei Dienstleistungsunternehmen ist die Aussagekraft des Umsatzes sogar oft besonders gering. Maßgeblich sind u.a. auch Art und Anzahl der Geschäftsvorfälle, Teilnahme am Kredit- oder Wechselverkehr, Betriebsvermögen, Anzahl Mitarbeiter, Umfang der Lieferanten- und Kundenbeziehungen, usw.

Und wenn jemand sein Business ohne Büro ordentlich abgewickelt bekommt, spricht daher viel dafür, dass ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb gerade nicht erforderlich ist.

Ich mag Leute, deren Selbstbewußtsein sich umgekehrt proportional zur Sachkenntis verhält.

Lies § 1 HGB, einschließlich Absatz 2. Daraus ergibt sich: Wer
ein Handelsgewerbe betreibt ist Kaufmann, es sei denn er weist
im Einzelfall nach, dass sein Unternehmen einen kaufmännisch
eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Das nennt man
eine - widerlegliche - gesetzliche Vermutung oder für Laien:
Das HGB geht für den Regelfall davon aus, dass jedes Gewerbe
ein Handelsgewerbe und sein Inhaber Kaufmann ist.

Der Nachweis muss aber nirgendwo aktiv erbracht werden. Man wird zum Kaufmann durch einen HR Eintrag oder durch einen entsprechenden Umsatz/Gewinn. Und das eigentlich interessante am Kaufmann oder Nicht-Kaufmann ist, ob derjenige nach BGB oder HGB zu arbeiten hat.

Leute, die im Handelsregister eingetragen sind,
nennen sich bisweilen dann auch „eingetragener Kaufmann“
(e.K.); dem HGB ist das aber prinzipiell wurscht.

Nein, denn wer nicht im HR eingetragen ist hat auch in der
Regel nichts mit dem HGB zu tun, sondern unterliegt dem BGB.

Selbstbewußte Antwort. Fehlt nur die passende Frage dazu.

Gut, dann muss ich die Gedankensprünge wohl kleiner machen. Dem HGB ist das nicht wurscht, denn erst durch das Erlangen des Kaufmanns-Status kommt das HGB ins Spiel. Vorher hat man in der Regel damit nichts am Hut.

Was soll mit der Ein-Mann-GmbH sein? Das ist eine juristische
Person in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, die nur einen einzigen Gesellschafter in Gestalt
eines einzelnen Menschen hat. Und die Ein-Mann-GmbH (nicht ihr
einziger Gesellschafter!) ist Kaufmann.

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, eine juristische Person, aber deshalb noch lange kein Kaufmann.

Keineswegs. Für die Frage, ob ein Gewerbebetrieb einen
kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, kommt
es auf eine Reihe von Gesichtpunkten an, bei denen der Umsatz
nur einer unter vielen und der Gewinn überhaupt keiner ist.
Bei Dienstleistungsunternehmen ist die Aussagekraft des
Umsatzes sogar oft besonders gering. Maßgeblich sind u.a. auch
Art und Anzahl der Geschäftsvorfälle, Teilnahme am Kredit-
oder Wechselverkehr, Betriebsvermögen, Anzahl Mitarbeiter,
Umfang der Lieferanten- und Kundenbeziehungen, usw.

Natürlich spielt der Gewinn eine Rolle. Wer über gewisse Grenzen kommt für den gelten wiederum andere Pflichten. Je höher der Umsatz umso mehr Arbeit und Aufwand muss betrieben werden (außer in ganz wenigen Einzelfällen). Ich bezweifle das ein Dienstleistungsunternehmen es schaffen kann einen hohen Umsatz zu erwirtschaften und dabei Verbindlichkeiten und andere Kriterien die für einen entspr. Geschäftsbetrieb erforderlich sind nicht zu erfüllen.

Ich mag Leute, deren Selbstbewußtsein sich umgekehrt
proportional zur Sachkenntis verhält.

Wie wäre es wenn wir sachlich bleiben?

Formkaufmann § 6 HGB, kaufm. einger. Geschäftsbetr
Hi !

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, eine juristische
Person, aber deshalb noch lange kein Kaufmann.

§ 6 HGB sieht das anders, indem es den so genannten „Formkaufmann“ definiert. Eine GmbH gilt stets und ständig, egal was der eigentliche Geschäftsbetrieb ist, als Kaufmann und hat somit sämtliche Rechte und Pflichten eines Kaufmanns.

Natürlich spielt der Gewinn eine Rolle.

Ja, das tut er, aber nicht in der von dir angenommenen Weise. Wie bereits gesagt wurde, gibt es eine Reihe von Faktoren, die herangezogen werden für die Prüfung, ob ein „in kaufmännischer Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist“. EINER dieser Faktoren ist der Gewinn.

Aber nur weil jemand einen Gewinn von mehr als € 1 Mio hat, ist er noch lange kein Kaufmann. Beispiel dafür ist üblicherweise der Grundstücksmakler, der pro Jahr nur ein Haus/Grundstück/Insel, … verkauft und mit der Provision bereits die Gewinnmarke von € 1 Mio überschreitet. Trotz dieses enormen Gewinns ist die Einrichtung von Debitoren/Kreditoren oder gar einer „ordnungsgemäßen Buchführung“ nach dem HGB nicht erforderlich.
Neben die Höhe des Gewinns müssen daher immer auch andere Punkte treten, die den kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern. Zur weiteren Lektüre verweise ich auf die Kommentare zum § 1 HGB.

BARUL76

Lies § 1 HGB, einschließlich Absatz 2. Daraus ergibt sich: Wer
ein Handelsgewerbe betreibt ist Kaufmann, es sei denn er weist
im Einzelfall nach, dass sein Unternehmen einen kaufmännisch
eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Das nennt man
eine - widerlegliche - gesetzliche Vermutung oder für Laien:
Das HGB geht für den Regelfall davon aus, dass jedes Gewerbe
ein Handelsgewerbe und sein Inhaber Kaufmann ist.

Der Nachweis muss aber nirgendwo aktiv erbracht werden.

Wenn ein Gewerbetreibender nicht als Kaufmann behandelt werden will, tut er gut daran, den Nachweis zu führen, und zwar dann, wenn es darauf ankommt, d.h. vor allem im Prozeß mit einem Vertragspartner oder mit dem Registergericht. Aber Du hast natürlich recht: Müssen muß er nicht. Er kann sich selbstverständlich auch als Kaufmann behandeln lassen.

Man
wird zum Kaufmann durch einen HR Eintrag oder durch einen
entsprechenden Umsatz/Gewinn.

Nein. Kaufmann wird man - vorbehaltlich einiger Sonderregelungen:

  1. durch Betreiben eines Handelsgewerbes oder
  2. wenn man kein Handelsgewerbe betreibt, durch Eintragung.
    Und jedes Gewerbe ist auch ein Handelsgewerbe, es sei denn, der Gewerbetreibende weist nach, dass ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist. Das wiederum hängt nicht allein vom Umsatz ab und überhaupt nicht vom Gewinn.

Leute, die im Handelsregister eingetragen sind,
nennen sich bisweilen dann auch „eingetragener Kaufmann“
(e.K.); dem HGB ist das aber prinzipiell wurscht.

Nein, denn wer nicht im HR eingetragen ist hat auch in der
Regel nichts mit dem HGB zu tun, sondern unterliegt dem BGB.

Selbstbewußte Antwort. Fehlt nur die passende Frage dazu.

Gut, dann muss ich die Gedankensprünge wohl kleiner machen.

Prima Idee. Dann verhüpft man sich auch nicht so schnell …

Dem HGB ist das nicht wurscht, denn erst durch das Erlangen
des Kaufmanns-Status kommt das HGB ins Spiel. Vorher hat man
in der Regel damit nichts am Hut.

Ob die Firma den Zusatz „e.K.“ enthält oder nicht (und allein darum geht es an dieser Stelle), ist dem HGB sowas von wurscht …

Was soll mit der Ein-Mann-GmbH sein? Das ist eine juristische
Person in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, die nur einen einzigen Gesellschafter in Gestalt
eines einzelnen Menschen hat. Und die Ein-Mann-GmbH (nicht ihr
einziger Gesellschafter!) ist Kaufmann.

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, eine juristische
Person, aber deshalb noch lange kein Kaufmann.

Falsch. Lies § 6 Abs. 1 HGB.

Keineswegs. Für die Frage, ob ein Gewerbebetrieb einen
kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, kommt
es auf eine Reihe von Gesichtpunkten an, bei denen der Umsatz
nur einer unter vielen und der Gewinn überhaupt keiner ist.
Bei Dienstleistungsunternehmen ist die Aussagekraft des
Umsatzes sogar oft besonders gering. Maßgeblich sind u.a. auch
Art und Anzahl der Geschäftsvorfälle, Teilnahme am Kredit-
oder Wechselverkehr, Betriebsvermögen, Anzahl Mitarbeiter,
Umfang der Lieferanten- und Kundenbeziehungen, usw.

Natürlich spielt der Gewinn eine Rolle. Wer über gewisse
Grenzen kommt für den gelten wiederum andere Pflichten. Je
höher der Umsatz umso mehr Arbeit und Aufwand muss betrieben
werden (außer in ganz wenigen Einzelfällen).

  1. Nicht Umsatz mit Gewinn verwechseln.

  2. Dass Gewinn keine Rolle spielen kann (und zwar weder für den Gewerbe- noch den Kaufmannsbegriff), ergibt sich aus einer ganz trivialen Kontrollüberlegung: Entfällt die Kaufmannseigenschaft, wenn ein Kaufmann jahrelang und massiv „rote Zahlen schreibt“ (vorausgesetzt, das Geschäft lebt so lange)? Nein, das tut sie selbstverständlich nicht.