hallo
meine eckdaten:
als nebeneinkunft zur versicherungspflichtigen arbeit
möchte ich ein gewerbe anmelden
eigenkapital 10.000
private haftung will ich ausschließen
firma im bereich zimmerei, innenausbau, energieausweise,
bauleitung, bauplanung (meisterbrief vorhanden)
personal: ich selbst und bei bedarf kollegen
umsatz unter 25.000 im jahr
private haftung will ich ausschließen
Dann nur Kapitalgesellschaft möglich:
UG
GmbH
AG
(ltd.)
Gruß
derschwede77
Als Anmerkung: Da bleibt vom Umsatz dann aber bei den Gebühren für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dann leider aber nicht mehr viel übrig. :o)
Zu bedenken wäre zudem, dass auch Geschäftsführer einer GmbH, AG und sonstiger Rechtsformen privat haftbar gemacht werden können und das schneller und häufiger als man sich das vorstellt. Wenn man sich für eine der angegebenen Gesellschaftsformen entscheidet, dann sollte man sich auch richtig fit machen in Rechte und Pflichten eines GF.
Als Anmerkung: Da bleibt vom Umsatz dann aber bei den Gebühren
für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dann leider aber nicht
mehr viel übrig. :o)
wozu braucht man hier einen WP ?
gruß inder
Hallo Sebito,
wenn Sie die private Haftung ausschließen wollen, bleibt Ihnen tatsächlich nur die Gründung einer Kapitalgesellschaft. In Ihrem Falle ginge nur die UG (haftungsbeschränkt) da Sie für die Gründung der GmbH mehr Eigenkapital bräuchten (mind. 12.500 EUR, wobei Sie für die restlichen 12.500 EUR bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital einer GmbH von 25.000 EUR persönlich haften). Es gibt auch noch andere Möglichkeiten (GmbH&Co.KG, auch UG (haftungsbeschränkt)&Co.KG oder auch die englische Limited), jedoch sind diese verwaltungs- und steuertechnisch bzw. die Limited rechtlich kompliziert zu handhaben und wären in einem Nebengewerbe nicht sinnvoll.
Als Kapitalgesellschaft sind Sie gewerbesteuerpflichtig (kein Freibetrag wie bei Personengesellschaften) und auch zur Bilanzierung verpflichtet - da sollten Sie einen Steuerberater beauftragen (ein Wirtschaftsprüfer ist nicht notwendig). Sie sollten sich aber in der Tat das GmbH-Gesetz anschauen, um die Geschäftsführerpflichten genau zu kennen, da Sie bei Nichtbeachtung in die persönliche Haftung genommen werden können.
Es ist aber tatsächlich auch zu überlegen, ob Sie nicht als „normales“ Einzelunternehmen als Personengesellschaft auftreten. Die Haftung können Sie über eine Betriebshaftpflicht (die Sie sowieso abschließen sollten) reduzieren. Größere finanzielle Risiken für Personalkosten und Kredite dürften wohl nicht anfallen. Das müssten Sie abwägen. Der Vorteil in dieser Gesellschaftsform liegt darin:
- dass Sie nur eine einfache Buchführung erledigen müssen (kann eventuell ein Steuerprogramm für Sie machen) und damit eventuell Kosten sparen
- dass Sie einen jährlichen Freibetrag i.H. von 24.500 EUR Gewinn bei der Gewerbesteuer haben
- der laufende verwaltungstechnische Aufwand ist wesentlich geringer.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ingo Hamisch
Hallo,
im deutschen Recht ist der Ausschluss der persönlichen Haftung an die Bedingung gebunden, dass die Gläubiger im Falle einer Insolvenz Zugriff auf das Haftungskapital einer Gesellschaft haben. Deshalb wird sich die Gründung einer GmbH oder gar einer AG nur mit den entsprechenden Mitteln vornehmen lassen. Eine gewisse Ausnahme in diesem Zusammenhang ist die englische Limited, die bereits mit einem Stammkapital von nur 1 Pfund gegründet werden kann. Der Bürokratieaufwand ist hier aber so groß, dass gerade bei kleineren Unternehmungen eher davon abgeraten wird. Auch und gerade Verwaltungsarbeit kann hohe Kosten verursachen!
Im genannten Fall ist daher die UG (haftungsbeschränkt) vermutlich die beste Wahl. Hier wird jährlich ein bestimmter Anteil der Unternehmensgewinne in das Stammkapital der Gesellschaft überführt, so dass nach einer gewissen Zeit sogar die Umwandlung in eine GmbH möglich ist, ohne dass das gesamte Stammkapital sofort bei der Gründung eingezahlt werden müsste. Bei der UG ist darauf zu achten, dass der Unternehmer im Geschäftsverkehr ohne Ausnahme darauf hinweisen muss, dass er nicht persönlich haftet, also in der Form wie oben: UG (haftungsbeschränkt).
[MOD Jadzia: Werbung entfernt]
Viele Grüße
Gründerlexikon