Guten Tag,
ich habe folgende BWL-Übungsaufgabe, die mit Rechtsformen zu tun hat. Ich wäre über die Berichtigung meiner Antworten (falls sie falsch sind)und eventuelle Ergänzungen sehr dankbar!
Viele Grüße,
Regenbogen09
Frau B will eine Handelsgesellschaft gründen. Sie verfügt über ein Privatkapital von 40.000 Euro., das sie vollständig in ihe Unternehmung investieren möchte.
a) Bitte benennen Sie drei Rechtsformen, die Frau B nicht wählen kann. Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
OHG, KG, GbR. Begründung: weil bei diesen Rechtsformen mindest. 2 Gesellschafter erforderlich sind, richtig?
AG- Käme auch nicht in Betracht, da das Privatkapital unangetastet bleibt
b) Frau B entscheidet sich schließlich für eine Rechtsform mit unbeschränkter Haftung. Welche wird sie wählen?
Einzelunternehmung?
c) Wer ist befugt, dieses Unternehmen zu leiten?
ausschließlich sie, richtig?
d) In welcher Höhe haftet das gewählte Unternehmen am Gründungstag?
In voller Höhe, d.h uneingeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen, richtig?
Guten Tag,
ich habe folgende BWL-Übungsaufgabe, die mit Rechtsformen zu
tun hat. Ich wäre über die Berichtigung meiner Antworten
(falls sie falsch sind)und eventuelle Ergänzungen sehr
dankbar!
Viele Grüße,
Regenbogen09
Frau B will eine Handelsgesellschaft gründen. Sie verfügt über
ein Privatkapital von 40.000 Euro., das sie vollständig in ihe
Unternehmung investieren möchte.
a) Bitte benennen Sie drei Rechtsformen, die Frau B nicht
wählen kann. Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
OHG, KG, GbR. Begründung: weil bei diesen Rechtsformen
mindest. 2 Gesellschafter erforderlich sind, richtig?
AG- Käme auch nicht in Betracht, da das Privatkapital
unangetastet bleibt
falsch - weil das vorhandene Kapital zur Gründung nicht ausreicht
mindestens 50.000,- Euro
b) Frau B entscheidet sich schließlich für eine Rechtsform mit
unbeschränkter Haftung. Welche wird sie wählen?
Einzelunternehmung?
c) Wer ist befugt, dieses Unternehmen zu leiten?
ausschließlich sie, richtig?
na - sie darf sich auch Mitarbeiter bedienen und ihnen Prokura, Einzel- oder Gesamthandsvollmacht erteilen
d) In welcher Höhe haftet das gewählte Unternehmen am
Gründungstag?
und nicht nur am Gründungstag - so lange es betrieben wird, und auch darüber hinaus - bis zur evtl. Verjährung
In voller Höhe, d.h uneingeschränkt mit Geschäfts- und
Privatvermögen, richtig?
Soweit finde ich alles richtig.
Grüsse Rainer