hallo
eckdaten:
als nebeneinkunft zur versicherungspflichtigen arbeit
möchte jemand ein gewerbe anmelden
eigenkapital 10.000
private haftung will man ausschließen
firma im bereich zimmerei, innenausbau, energieausweise,
bauleitung, bauplanung (meisterbrief vorhanden)
personal: firmeninhaber selbst und bei bedarf kollegen
umsatz unter 25.000 im jahr
tut mir Leid, kann ich leider nicht weiterhelfen.
Hallo Sebito,
der Jemand sollte sich am Besten an einen Berater für Existenzgründung wenden.
Private Haftung kann man selbst bei der Gründung einer GmbH nicht vollständig ausschließen. Es wird jemanden geben müssen, der sich für die Leitung der Firma verantwortlich zeigen muß. Einen Umsatz unter 25.000€ pro Jahr erreicht man wirklich nur in einer Nebentätigkeit und mit möglichst wenig Materialeinsatz. Wenn Sie noch Personal einstellen möchten wird es sehr knapp mit dem Limit.
Bitte wenden Sie sich an jemanden der mit Existenzgründung und Firmenberatung zu tun hat. Vielleicht gibt es Kniffe und Tricks, die ich nicht weiß.
Einen schönen Abend wünsche ich Ihnen.
eckdaten:
als nebeneinkunft zur versicherungspflichtigen arbeit
möchte jemand ein gewerbe anmelden
eigenkapital 10.000
private haftung will man ausschließen
firma im bereich zimmerei, innenausbau, energieausweise,
bauleitung, bauplanung (meisterbrief vorhanden)
personal: firmeninhaber selbst und bei bedarf kollegen
umsatz unter 25.000 im jahr
Hallo,
wenn es vorwiegend um den Ausschluss der privaten Haftung geht, dann könnte die Mini-GmbH sinnvoll sein, zumal das Eigenkapital für eine „echte“ GmbH noch nicht ausreicht. Allerdings sind dann jedes Jahr 25 Prozent des erwirtschafteten Gewinns anzusparen, bis das Stammkapital für die „echte“ GmbH beisammen ist. Näheres gibt es auch unter [EDIT by Team: Werbung entfernt]
Hallo sebito,
Leider kann ich dir auf deine frage keine Auskunft geben. Das solltest du besser mit einem Steuerberater besprechen.
hallo,
erst mal ist ein Ausschluss von privater Haftung im Zimmereigewerbe nie zu 100% möglich!
Im Prinzip kann man sich in allen Gesellschaftsformen (GbR, GmbH), wenn man also „nur“ als Geschäftsführer auftritt, ein wenig vor privater Haftung, allerdings nur in rein finanzieller Hinsicht schützen.
Bei dem erwarteten Umsatz sollte das aber nicht erforderlich sein.