Welche Rechtsmittel nach Beschluss des Landgerichtes?

Kurz und knapp.

  1. )Bin seit einem Jahr in der Privatinsolvenz
  2. Antrag auf Erhöhung des Freibetrages, da ich einen erhöhte Fahrkosten mit einem einfachen Fahrtweg über 30km habe. Und zweimal pro Woche muss ich von meinem Arbeitsort zu zwei Orten fahren , die öffentlich nicht zu erreichen sind und dadurch ein PKW notwendig machen. (Momentan leihe ich mir das Auto der Eltern). Im Folgenden geht das AG und LG davon aus, dass ich das Auto zur Verfügung habe und rechnet nur mit den Fahrtkosten… Unglaublich.
  3. Amtsgericht widerspricht (ebenso die Insolvenzverwalterin), da der Weg „über die Landstraße“ nur 28,xx beträgt. Diese Wegstrecke ist aber nicht „offensichtlich verkehrsgünstiger“, wie es der Beschluss vom 16. 05. 2011, 6 T 247/11 des LG Braunschweig vorgibt.
  4. Sofortige Beschwerde beim Landegricht wurde von mir eingelegt
  5. Landgericht weist sofortige Beschwerde zurück; ebenso das die Kosten des Beschwerdeverfahrens von mir zu tragen sind.

Was nun? Das LG setzt voraus, dass ich das geliehene Auto von meinen Eltern weiter nutze und nur die Spritkosten zu zahlen habe. Auch das ich bis zur Arbeitsstelle mit den öffentlichen Verkehrsmittel fahren und dann die 2x/Woche dort mit dem Auto von meinen Eltern. Nicht zu fassen…

Ich brauche dringend Hilfe!

Danke Euch!

Folgende rechtlicher Beschlüsse betreffen meinen Fall:

  • Amtsgericht Fritzlar, Beschluss vom 12.11.2008, Az.: 12 IN 57/05
  • LG Braunschweig , Beschluss vom 16. 05. 2011, 6 T 247/11
  • BFH-Urteil, AZ VI R 19/11
  • BFH vom 10. Oktober 1975, BStBl II Seite 852
  • §§ 293 Abs. 1 Satz 3, 36 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 850f Abs. 1b ZPO
  • LG Duisburg, 14.03.2007, 7 T 15/07
  • LG Halle, Beschluss vom 07.02.2000, Az: 14 T 33/00, in Rpfleger 2000, S. 285

Hallo Flanierer,

um den Fall richtig bewerten zu können, sollten wir mal wissen, wie viele Leute wie viel Geld von dir zu bekommen haben. Ist vielleicht auch jemand wegen dir Pleite gegangen?

Schöne Grüße

vV

hat dein Nick auch irgendwie mit dem Fall zu tun?

Hallo!

Gründe und Hintergründe einer Insolvenz spielen für die Höhe des dem insolventen Schuldner zum Bestreiten seines Lebensunterhalts zustehenden Betrags keine Rolle.

Gruß
Wolfgang

2 „Gefällt mir“

Hallo!

Der Sachverhalt ist für Außenstehende schwer durchschaubar. Zudem ist nicht erkennbar, warum genau Du einen höheren Freibetrag erreichen möchtest. Jede Erhöhung des Freibetrags geht zu Lasten der Gläubiger und soweit die Verfahrenskosten betroffen sind, auch zu Lasten der öffentlichen Kasse. Von daher braucht ein Schuldner wirklich zwingende Gründe für das Ansinnen, einen erhöhten Freibetrag in Anspruch zu nehmen. Wenn öff. Verkehrsmittel genutzt werden können und die Zeiten für die Wege von und zur Arbeit liegen im zumutbaren Rahmen, müssen eben öff. Verkehrsmittel benutzt werden.

Der dem Schuldner verbleibende Betrag (derzeit wohl über 1070 € monatlich) lässt keine großen Sprünge zu, treibt aber auch niemanden in drückende Armut. Mit dem Freibetrag kann jeder bei bescheidener Lebensführung ohne Not auskommen. Natürlich, immer das neueste Smartphone, die angesagtesten Klamotten, teure Clubmitgliedschaften und mancherlei anderer entbehrliche Spielkram müssen ausfallen, aber von solchem Nettoeinkommen müssen und können Millionen Menschen leben. Ein insolventer Schuldner wird nur in Ausnahmefällen nachvollziehbar darlegen können, warum er mit dem Betrag nicht auskommt.

Tipp am Rande: Der Insolvenzverwalter agiert im Sinne der Gläubiger, ist also nicht Anwalt des Schuldners. Dennoch empfiehlt es sich, soweit irgend möglich, Konfrontation mit dem Insolvenzverwalter zu vermeiden. Der Schuldner zieht dabei i. d. R. den Kürzeren, es sei denn, der Inso-Verwalter verhält sich nachweislich pflichtwidrig. Natürlich gibt es im Einzelfall Ermessensspielräume. Damit solche Spielräume zu Gunsten des Schuldners genutzt werden können und überhaupt der Wille dazu vorhanden ist, helfen Konfrontationen und gerichtliche Auseinandersetzungen nicht weiter. Ein sich bockbeinig anstellender Schuldner oder jemand, dem man dauernd auf die Finger gucken muss, weil er seine Pflichten nicht ernst nimmt, kann mit wenig Unterstützung rechnen. Dagegen können vernünftige Menschen, die sich gegenseitig aufrichtig behandeln, über so ziemlich alles reden und Lösungen finden.

Die landläufige Privatinsolvenz bewegt sich hinsichtlich Kosten und Salär des Insolvenzverwalters in einem Rahmen, der nicht viel Aufwand zulässt. Schon zum Selbstschutz wird ein Inso-verwalter auf stur schalten, sobald sich ein Schuldner daran macht, viel Zeitaufwand zu verursachen. Aufgrund der starken Position des Inso-Verwalters wird dieser keine Veranlassung sehen, sich mit den Luxusproblemen eines uneinsichtigen Schuldners zu befassen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Flanierer,
schon mal auf den Trichter gekommen, dass nicht die ganze Welt irrt, sondern Du?
Wie kommt man in eine Privatinsolvenz, wenn man ja um so viel mehr weiß als alle anderen. Doch wohl wenn man gegen alle Ratschläge darauf vertraut, dass man die Rechtslagen genau kennt und meint, man könne das schon alles austricksen.
Andere zahlen nun die Rechnung. Privatinsolvenz bedeutet nämlich, dass einige auf Deinen Schulden sitzen bleiben.
Da kann der Sozialstaat dann auch von Dir gewisse Einbußen erwarten und Dich dazu anhalten die günstigsten Möglichkeiten zu nutzen. Auch finde ich es in Ordnung, dass Du nicht auch noch Geld dafür bekommst, dass Dir Deine Eltern Ihr Auto leihen. Es ist ja wohl unwahrscheinlich, dass Du das Geld an sie weitergeben müsstest oder tun wolltest.

Nix für Ungut
Kleiner RAcker