Welche Rechtsmittel sind zur Abwendung einer Zwangsversteigerung anwendbar nach Bezahlung der Schuld?

Es wurde ein Antrag zur Zwangsversteigerung eingereicht. Rechtsgrundlage war ein Vollstreckungsbescheid. Die Schuld aus dem Vollstreckungsbescheid wurde zwischenzeitlich beglichen, der Antragsteller hält die Ansprüche aus dem Vollstreckungsbescheid jedoch vor Gericht aufrecht und will das Zwangsversteigerungsverfahren weiterführen.

Weder der beauftragte Rechtsanwalt noch der Antragsteller teilen dem Vollstreckungsgericht die Begleichung der Schuld mit. Der beauftragte Rechtsanwalt (kein diesbezüglicher Fachanwalt) meint (mündlich), dass ausschließlich eine Vollstreckungsabwehrklage für die Beendigung des Rechtsstreites als Rechtsmittel einsetzbar wäre. Angeblich hat der bevollmächtigte Rechtsanwalt - laut mündlicher Auskunft des Sekretariates der Kanzlei auf Anfrage - das Vollstreckungsgericht angerufen und dem Richter telefonisch mitgeteilt, dass die Forderung aus dem Vollstreckungsbescheid beglichen wurde (!?)

Frage 1: Käme nicht auch ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens in Betracht da sich ja der Rechtsgrund auf welcher sich die Klage gestützt mittels Zahlung der Forderung erledigt hat?

Frage 2: Welche Vorgehensweise wird empfohlen?

Kann man das Vollstreckungsgericht nicht selber anrufen und fragen?
Und falls nicht, die Kanzlei fragen, nach welchen Paragraphen genau hier vorgegangen wird und wieso er da nichts Schriftliches vetanlasst.

Übrigens, was will der Gläubiger eigentlich noch, wenn seine Forderungen beglichen wurden? Bei der Zwangsversteigerung selber mitsteigern?