Es gibt ja verscheidene BEreiche bei der Rehtsschutzversicherung. Wenn man Probleme mit eienr EBrufsunfähigkeitsversicherung abdecken will. Welche Rechtsschutzversicherung ist dann nötig?
Privatrechtsschutz doer Berufsrechtschutz?
Es gibt ja verscheidene BEreiche bei der Rehtsschutzversicherung. Wenn man Probleme mit eienr EBrufsunfähigkeitsversicherung abdecken will. Welche Rechtsschutzversicherung ist dann nötig?
Privatrechtsschutz doer Berufsrechtschutz?
Hallo,
sofern es sich um eine „private“ Versicherung handelt, ist der Versicherungsvertragsrechtsschutz im Privatrechtsschutz gefragt.
Wenn es um die Rente eines öffentlichen Trägers geht, ist der Sozial RS im PrivatRS zuständig.
Grüße
Lars
Miniergänzung
Wenn es um die Rente eines öffentlichen Trägers geht, ist der
Sozial RS im PrivatRS zuständig.
Hallo,
das Dingens ist ein Sozial gerichts rechtsschutz. Kleiner aber entscheidender Unterschied, da hier nur die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Sozialgerichten versichert ist.
Gruß
Andreas
Hi,
Ausnahmen bestätigen -wie immer-die Regel. In Ausnahmefällen hab ich auch schon Sozialgerichts-Rs mit Deckung bei außergerichtlicher Wahrnehmung der Interessen verkauft. (1.000.- € Sublimit) Ich meine, das war die Klausel 866.
Gruß keki
Hallöchen,
es gibt auch den Sozial RS von Hause aus, bei mindestens einer Gesellschaft.
(Nur als Ergänzung)
mfg
marko
Hallo,
also auch bei unsere Kooperationspartner gibt es den SozialRS mit Wahrnehmung der Interessen bereits ab Widerspruch (ohne Sublimit)…
Grüße