Es geht um die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015.
In 2015 war ich beim Rechtsschutzversicherer A.
Als ich die Nebenkostenabrechnung erhalten habe (7.2016), war ich jedoch beim Rechtsschutzversicherer B versichert.
Ist jetzt RS A oder RS B ersatzpflichtig bei einem Rechtsstreit?
Sehr wahrscheinlich ist trotzdem oder überhaupt(hier NK-Abrechnung) der aktuelle Versicherer zuständig.
Siehe hier:
"…Relativ unproblematisch liegt der Fall, wenn für den Zeitraum nach Ende des Versicherungsvertrages eine Folgeversicherung abgeschlossen wurde, die lückenlosen Versicherungsschutz gewährleistet. Denn laut den meisten Versicherungsbedingungen hat der Versicherungsnehmer gegenüber dem Nachversicherer einen Anspruch auf Rechtsschutz auch hinsichtlich derjenigen Rechtsschutzfälle, die sich vor Abschluss des neuen Versicherungsvertrages ereignet haben, für die der Vorversicherer aber wegen Ablaufs der Dreijahres- Frist nicht zu leisten braucht. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass bezüglich des versicherten Risikos lückenloser Versicherungsschutz bestanden hat und die Meldung beim Vorversicherer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt wurde (vgl. z. B. § 4a Abs.1b Muster- ARB 2008) "
Warum? Aus dem was Sie zitieren geht das nicht hervor.
Schließlich wird hier auch von „wegen Ablaufs der Dreijahres- Frist“ gesprochen.
Also haftet der Versicherer auch drei Jahre nach Versicherungsende.
Was Sie schreiben ist falsch. Denn es gilt nur für die Private-RS nicht aber für die Miet-RS.
Wenn ich schreibe, dass A oder B ersatzpflichtig ist, dann dürfen Sie davon ausgehen, dass Rechtsschutz vorliegt.
Was ich schreibe ist nicht falsch. Die meisten RS Versicherungen in D haben keinen Mietrechtschutz inklusive. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass du vielleicht zu dem 1% gehörst, welches nacheinander sogar zwei Miet-RSV abgeschlossen hat. Allein diese Tatsache gäbe mir schon zu denken.
Ansonsten ist der Ton (nicht nur gegenüber mir) unangemessen für jemanden, der hier eine Antwort haben möchte, die ohnehin sein Versicherungsvertreter am besten beantworten könnte.
Ich stelle mal das Folgende in den Raum: Versicherungsvertreter 1 und auch Versicherungsvertreter 2 haben sich geweigert, hier tätig zu werden resp. zu zahlen. Nun möchte der „klagewillige“ Versicherungsnehmer von der Allgemeinheit hier wissen, von wem er sich die Kosten holen soll.
Wenn ich mich recht erinnere, ist für Rechtschutzversicherungen, der Zeitpunkt wichtig, wo die Grundlage für den Rechtsstreit entstanden ist. Streiten Nachbarn über die Äste eines Apfelbaums, kriegen -überspitzt gesagt- es manche Versicherungen fretig, den Zeitpunkt der Pflanzung des Baums als maßgeblich anzusehen. Ich vermute daher, dass B das auf A schieben wird, weil es da schon das Mietverhältnis bestand.
Ich vermute mal, du wirst das schon gecheckt haben und beide Versicherungen sträuben sich: Wende dich in diesem Fall mit einer kostenfreieen Beschwerde an das