Welche Reklamationsansprüche

Hallo,

welche Reklamationsansprüche man, wenn man einen Fußbodenbelag erhält und erst nach dem Reinschneiden bemerkt , dass er die falsche Farbe hat? Der Belag sollte selbst verlegt werden und wurde durch den Fachmarkt angeliefert.

Kann mir jemand was genaues sagen? Der Fachmarkt sagt: Reklamation nur vor Verlegung und Zuschnitt möglich.

Danke!

welche Reklamationsansprüche man, wenn man einen
Fußbodenbelag erhält und erst nach dem Reinschneiden bemerkt ,
dass er die falsche Farbe hat? Der Belag sollte selbst verlegt
werden und wurde durch den Fachmarkt angeliefert.

Eine falsche Farbe ist kein Sachmangel i.S.d. §434 BGB (Käufer hat einen Anspruch auf ein Produkt, das sich einwandfrei zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eignet und eine typische Durchschnittsqualität besitzt) und berechtigt damit auch nicht zur Reklamation. Anscheinend eignet es sich ja zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und hat auch die typische Durchschnittsqualität?!

Viele Grüße

P.o.t.P.

Nachtrag: bei einem Autokauf wäre eine falsche Farbe ein Sachmangel.

Hallo,

Eine falsche Farbe ist kein Sachmangel i.S.d. §434 BGB

Bitte was? Dann lies doch mal (http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html):
„Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.“
Wenn die Farbe vereinbart ist, ist eine falsche Farbe ein Sachmangel, was denn sonst? Ein rotes Auto statt einem grünen bestellten ist kein Sachmangel?
Wenn man so gar keine Ahnung hat…
Gruß
loderunner (ianal)

Nachtrag: bei einem Autokauf wäre eine falsche Farbe ein
Sachmangel.

Oweia.
Wo im Gesetz steht denn, dass für Autos was anderes gilt?
Wird ja immer schlimmer hier…

Oh je…tut mir leid. Totaler Denkfehler. Das von mir Geschriebene gilt doch nur bei behebbaren Mängeln. Loderunner hat vollkommen recht.

Oh je…tut mir leid. Totaler Denkfehler. Das von mir
Geschriebene gilt doch nur bei behebbaren Mängeln. Loderunner
hat vollkommen recht.

Bitte nicht streiten:

das eine falsche Farbe ein Mangel ist, ist klar. Wichtig bei meiner Frage war: Der Belag wurde vor Reklemation zugeschnitten, trotz der falschen Farbe. Hat man als Privatperson (Endverbraucher) trotzdem noch eine Reklamationsrecht oder ist es wie beim Handwerk - mit Verarbeitung des Artikels wird die Ware akzeptiert? Und die Reklamationsansprüche erlöschen, ausser natürlich versteckte Mängel, die sich erst später zeigen.

Danke!
W.M.

Geben die AGB etwas dazu her?

Hallo,
ich bin kein Jurist, aber ich antworte mal, weil’s bislang kein anderer gemacht hat.

Imho besteht für den Käufer immer noch ein Erfüllungsanspruch. Die AGB des Lieferanten können schließlich das Gesetz nicht einfach aushebeln. Er muss sich aber entgegenhalten lassen, dass er die falsch angelieferte Ware eingebaut hat. Wenn er also darauf besteht, die richtige Ware zu bekommen, ist er dem Händler gegenüber schadenersatzpflichtig für die falsche Ware. Das sollte dann (wenn es sich um ähnliche Ware handelt und nur die Farbe falsch war) um einen ähnlichen Betrag handeln wie für die richtige Ware. Ob es sich deshalb für den Kunden wirklich lohnt?

Etwas zum nachlesen: http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsc… (trifft das hier besprochene aber nicht ganz).
Gruß
loderunner (ianal)