Welche Religion beim Einwohnermeldeamt eintragen?

Eine Person ist wohnhaft in Baden-Württemberg und bisher als evangelisch eingetragen. Offiziell ist sie nicht aus der Kirche ausgetreten aber als jüdische Konvertitin stellt sich die Frage, ob sie weiterhin evangelisch eingetragen sein kann, aus beruflichen Gründen (nicht bei der Kirche angestellt, aber ihrer Meinung nach für den Arbeitgeber besser, evangelisch zu sein). Das ist kein unbekanntes Konzept in ihrer Familie und anderen ihr bekannten, dass man auf dem Papier einer anderen Religion weiterhin angehört aus verschiedenen gesellschaftlichen Gründen.
Es wird ja so oder so Kirchensteuer an den Staat gezahlt, „hinterzogen“ wird also damit nicht.
Ist das rechtlich in Ordnung?

Denke ja, so wie dargestellt.
Gruß