Welche Religion muss beim Einwohnermeldeamt eingetragen werden?

Hallo an alle,

Eine Person istwohnhaft in Baden-Württemberg und bisher als evangelisch eingetragen. Offiziell ist sie nicht aus der Kirche ausgetreten aber als jüdische Konvertitin stellt sich die Frage, ob sie weiterhin evangelisch eingetragen sein kann, aus beruflichen Gründen (nicht bei der Kirche angestellt, aber ihrer Meinung nach für den Arbeitgeber besser, evangelisch zu sein). Das ist kein unbekanntes Konzept in ihrer Familie und anderen ihr bekannten, dass man auf dem Papier einer anderen Religion weiterhin angehört aus verschiedenen gesellschaftlichen Gründen.
Es wird ja so oder so Kirchensteuer an den Staat gezahlt, „hinterzogen“ wird also damit nicht.
Ist das rechtlich in Ordnung?

Servus,

Ist das rechtlich in Ordnung?

das sollte vielleicht ein Rabbi beurteilen?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hi
man muss gar nichts angeben.

Gruß
HaWeThie

(warum man als Nichtkirchenmitglied bei euch Kirchensteuer zahlt, erschließt sich mir nicht)

Hi

(warum man als Nichtkirchenmitglied bei euch Kirchensteuer
zahlt, erschließt sich mir nicht)

Mir auch nicht, weil’s nicht stimmt.

Gruß S

Hallo,

Eine Person istwohnhaft in Baden-Württemberg und bisher als
evangelisch eingetragen.
Offiziell ist sie nicht aus der
Kirche ausgetreten aber als jüdische Konvertitin stellt sich
die Frage, ob sie weiterhin evangelisch eingetragen sein kann,

Ja, man ist ja nicht ausgetreten. Was man tatsächlich glaubt oder nicht, interssiert die Kirche nicht und hat andere auch nicht zu interssieren. Jude wird man nicht einfach durch Konvertieren, mit Sicherheit nicht, wenn man Mitglied einer anderen Religionsgemeinschaft ist (mehr dazu googeln)

aus beruflichen Gründen (nicht bei der Kirche angestellt, aber
ihrer Meinung nach für den Arbeitgeber besser, evangelisch zu
sein).

Welche Auswirkungen es haben kann, wenn man gegenüber dem AG falsche Angaben macht, erfährt man im Brett Arbeitsrecht

Es wird ja so oder so Kirchensteuer an den Staat gezahlt,
„hinterzogen“ wird also damit nicht.
Ist das rechtlich in Ordnung?

Fragen zum Steuerrecht sind im Brett Steuern zu stellen

Gruß
Otto

Hallo,

Es wird ja so oder so Kirchensteuer an den Staat gezahlt,
„hinterzogen“ wird also damit nicht.

eigentlich ist dem Staat das egal. Die religiösen Gruppen bekommen einen Anteil aus der Kirchensteuer abhängig von der Anzahl der (beim Finanzamt) eingetragenen Mitglieder.
Bei jüdischen Gemeinden ist es unterschiedlich. Manche erhalten etwas von der Kultussteuer, wie es in dem Fall heisst, andere nicht. Falls deine jüdische Gemeinde nicht zu denen gehört, die anteilig etwas vom Staat bekommen, ist es eigentlich egal, ob du die evangelische Kirche weiter finanziell unterstützt.

Gruß
T.